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   OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18   

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https://dejure.org/2018,19058
OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 (https://dejure.org/2018,19058)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 (https://dejure.org/2018,19058)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 (https://dejure.org/2018,19058)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des schriftlichen Urteils

  • rewis.io

    Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 ; StPO § 275 Abs. 2
    Revision; Berufungsurteil; Urteilsurkunde; schriftliche Urteilsgründe; fehlende Unterschrift; kein Verhinderungsvermerk; Sachrüge; keine Nachholung der Unterschrift

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1 ; StPO § 275 Abs. 2
    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des schriftlichen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterschrift unter dem Urteil fehlt: Da hilft dann wenig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18
    Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2000, NJW 2001, 838, 839, der den Unterschied zu einem mit der Verfahrensrüge geltend zu machenden Verfahrensfehler nach § 338 Nr. 7 StPO herausstellt, der in Betracht kommt, wenn bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht (nur) ein Richter keine Unterschrift leistet; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2010, NStZ-RR 2010, 250, 251; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2010, NStZ 2011, 238; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2018, Az.: 3 Ss OWi 602/18 zitiert über juris, Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 3 RVs 69/10

    Dauerhafte Unmöglichkeit der Urteilsunterzeichnung infolge Tod des Richters

    Auszug aus OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18
    Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2000, NJW 2001, 838, 839, der den Unterschied zu einem mit der Verfahrensrüge geltend zu machenden Verfahrensfehler nach § 338 Nr. 7 StPO herausstellt, der in Betracht kommt, wenn bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht (nur) ein Richter keine Unterschrift leistet; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2010, NStZ-RR 2010, 250, 251; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2010, NStZ 2011, 238; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2018, Az.: 3 Ss OWi 602/18 zitiert über juris, Rdn. 3).
  • OLG Bamberg, 30.04.2018 - 3 Ss OWi 602/18

    Vorläufig erfolgreiche Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18
    Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2000, NJW 2001, 838, 839, der den Unterschied zu einem mit der Verfahrensrüge geltend zu machenden Verfahrensfehler nach § 338 Nr. 7 StPO herausstellt, der in Betracht kommt, wenn bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht (nur) ein Richter keine Unterschrift leistet; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2010, NStZ-RR 2010, 250, 251; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2010, NStZ 2011, 238; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2018, Az.: 3 Ss OWi 602/18 zitiert über juris, Rdn. 3).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 3 Ss 52/10

    Fehlen der Unterschrift unter dem amtsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18
    Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2000, NJW 2001, 838, 839, der den Unterschied zu einem mit der Verfahrensrüge geltend zu machenden Verfahrensfehler nach § 338 Nr. 7 StPO herausstellt, der in Betracht kommt, wenn bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht (nur) ein Richter keine Unterschrift leistet; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2010, NStZ-RR 2010, 250, 251; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2010, NStZ 2011, 238; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2018, Az.: 3 Ss OWi 602/18 zitiert über juris, Rdn. 3).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23

    Aufhebung des Urteils auf die Sachrüge mangels Unterschrift weder des

    Anders als beim Fehlen einzelner Unterschriften, bei denen dem Urteilstext nicht aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann und sich ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen nicht beurteilen lässt, ob es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt, liegt bei einem vollständigen Fehlen der Unterschriften nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 1 Ss 318/14 Rn. 5 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 3 Ss OWi 602/18; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013 - III-3 RBs 296/12, 3 RBs 296/12 Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 Rn. 7 ff.; Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 68; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 338 Rn. 97 aE; Valerius in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 275 Rn. 51; Peglau in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 275 Rn. 25; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 275 Rn. 70).
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