Rechtsprechung
OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 1032 Abs. 2
Klärung der Unwirksamkeit der Bestellung eines Schiedsrichters vor staatlichen Gerichten - Wolters Kluwer
Ernennung; Schiedsrichter; Schiedsrichterbestellung; Unwirksamkeit; Bestellung; Rechtsanwalt; Schlichtungsverfahren; Schiedsvereinbarung
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren: Wirksame Schiedsrichterernennung Bestellungsverfahren
- rewis.io
Klärung der Unwirksamkeit der Bestellung eines Schiedsrichters vor staatlichen Gerichten
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Ob Ernennung von Schiedsrichtern wirksam ist, wird nicht nach § 1035 Abs. 4 ZPO geprüft
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1035 Abs. 4 ; ZPO § 1026
Feststellung der Unwirksamkeit einer Schiedsrichterbestellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer entscheidet über die Wirksamkeit der Schiedsrichterernennung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtliche Entscheidung über vereinbarte Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Vom richtigen Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung der Schiedsrichterbestellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtsschutz im Schiedsgerichtsverfahren? (IBR 2019, 648)
Papierfundstellen
- MDR 2019, 1405
- SchiedsVZ 2019, 283
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 21.12.2011 - 34 SchH 11/11
Schiedsgerichtsverfahren: Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer …
Auszug aus OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, kann nicht auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO entschieden werden (Aufgabe von OLG München vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11).Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung, dass ein Streit der Parteien darüber, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist (Senat vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11 = SchiedsVZ 2012, 111) auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO durch ein staatliches Gericht entschieden werden kann, nicht mehr fest.
- OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters
Auszug aus OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, nach denen sich auch die Befangenheit eines staatlichen Richters beurteilt (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden berechtigen hingegen nicht zur Ablehnung (OLG München BeckRS 2010, 22325 m.w.N.).
- OLG München, 17.12.2010 - 34 SchH 6/10
Schiedsgerichtsverfahren: Gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des …
Auszug aus OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Der Anwendungsbereich der gerichtlichen Entscheidung ist deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. dazu Senat vom 17.12.2010, 34 SchH 06/10 m.w.N.). - OLG München, 23.10.2006 - 34 SchH 8/06
Auszug aus OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Nach § 1038 Abs. 1 ZPO hat das Gericht die Beendigung des Schiedsrichteramtes konstitutiv auszusprechen, wenn der Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außer Stande ist, seine Aufgaben zu erfüllen, oder aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nachkommt (vgl. Senat vom 23.10.2006, 34 SchH 8/06).