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   OLG München, 26.09.2012 - 7 U 2565/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28491
OLG München, 26.09.2012 - 7 U 2565/11 (https://dejure.org/2012,28491)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2012 - 7 U 2565/11 (https://dejure.org/2012,28491)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2012 - 7 U 2565/11 (https://dejure.org/2012,28491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 119; HGB § 125; HGB § 161 Abs. 2
    Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Einberufung, Feststellungsklage, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag/Satzung, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Minderheitsgesellschafter, Mitgesellschafter, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Klage gegen die Gesellschaft als solche zu richten ist

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.2011 - II ZR 248/09

    Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 7 U 2565/11
    Dies hindert jedoch nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11.10.2011 - II ZR 248/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 17; Urteil vom 23.4.2012 - II ZR 248/09 - BB 2012, 1436, jeweils m.w.Nachw.) nicht, den Kläger im Innenverhältnis als Kommanditisten zu behandeln und ihm das Recht zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen zuzubilligen, weil sich dem Gesellschaftsvertrag der Beklagten zu 7 im Wege der Auslegung eine entsprechende Befugnis entnehmen lässt.
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 7 U 2565/11
    Entscheidendes Indiz hierfür ist, wenn der Gesellschaftsvertrag die konkrete Gesellschaft in ihrer Organisation und Entscheidungsfindungsstruktur an das kapitalgesellschaftsrechtliche System, etwa an die Regeln des GmbH-Gesetzes angenähert hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24.3.2003 - II ZR 4/09 - NJW 2003, 820 f.; Urteil vom 1.3.2011 - II ZR 83/09 - NJW 2011, 2578 ff., jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 4/09

    GmbH: Schuldrechtliche Nebenabrede über eine geringere, als die satzungsgemäß

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 7 U 2565/11
    Entscheidendes Indiz hierfür ist, wenn der Gesellschaftsvertrag die konkrete Gesellschaft in ihrer Organisation und Entscheidungsfindungsstruktur an das kapitalgesellschaftsrechtliche System, etwa an die Regeln des GmbH-Gesetzes angenähert hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24.3.2003 - II ZR 4/09 - NJW 2003, 820 f.; Urteil vom 1.3.2011 - II ZR 83/09 - NJW 2011, 2578 ff., jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer

    In der Rechtsprechung wird als weiteres Argument für die Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelsystems herangezogen, dass die Gesellschafter vertragliche Regelungen zur Formalisierung der Beschlussfassung aufgenommen haben, die den für Kapitalgesellschaften -vor allem für die GmbH- geltenden Regeln ähneln (vergleiche OLG München, Urteil vom 26. September 2012, 7 U 2565/11, zitiert nach juris, Rn. 45; BGH, Urteil vom 24 März 2003, II ZR 4/01, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Gegen den Willen der Gesellschafter, die Gesellschaft als Klagegegner festzulegen, spricht auch die erkennbare Interessenlage, die ebenfalls ein auslegungserheblicher Umstand ist (vgl. OLG München, Urteil vom 26.09.2012, 7 U 2565/11, zitiert nach juris, RN 46), denn es gibt kein erkennbares besonderes Interesse der Gesellschafter, die Passivlegitimation der Gesellschaft zu vereinbaren (vgl. a. Palandt-Ellenberger, BGB, 72. A., § 133 BGB, RN 18).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 14 U 51/16

    Publikums-Kommanditgesellschaft: Zustimmungspflicht eines Kommanditisten bei

    a) Zwar sind die Kläger aktivlegitimiert, weil sie - wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat - ungeachtet der Treuhandkonstruktion nach dem Gesellschaftsvertrag, der ihnen insbesondere in § 9 Ziff. 6 eigenständige Rechte zuweist, im Innenverhältnis "echten" Kommanditisten gleichgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2011, II ZR 248/09, JURIS Rz. 17 ff.; OLG München, Urt. v. 26.09.2012, 7 U 2565/11, JURIS Rz. 39 ff.).
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