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   OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17   

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https://dejure.org/2018,30942
OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17 (https://dejure.org/2018,30942)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 U 3118/17 (https://dejure.org/2018,30942)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 U 3118/17 (https://dejure.org/2018,30942)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers und seines Generalunternehmers bei Ausheben eines metertiefen Grabens im Innenhof eines Gebäudegrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines auf einem Innenhof ausgehobenen metertiefen Grabens

  • rechtsportal.de

    Anscheinsbeweis; Berufung; Erstattung; Gesamtschuldner; gesetzliche Unfallversicherung; Haftpflichtversicherung; Haftungsquote; Kostenerstattungsanspruch; Mitverschulden; Pflichtverletzung; Schadensereignis; Unfallversicherung; Unfallzeitpunkt; Verletzung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer (anderen) eine Grube gräbt, muss einen Bauzaun aufstellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer anderen eine Grube gräbt - Für die Sicherung einer Baustelle ist nicht nur der Bauunternehmer verantwortlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch wegen Sturzes in ungesicherten Baustellengraben bei Dunkelheit im Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses - Mitverschulden des Geschädigten von 50 % wegen Erkennbarkeit der Dunkelheit und Kenntnis von Bauarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflichten können delegiert werden - aber in Grenzen! (IBR 2018, 684)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2017 - VI ZR 395/16

    Wegfall der Verkehrssicherungspflicht: Entziehung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    a) Den Verantwortlichen für eine Gefahrenquelle trifft die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, Urteil vom 13.6.2017 - VI ZR 395/16, Rz. 6 m.w.Nachw.).

    b) Diese Verkehrssicherungspflicht traf zwar in erster Linie den Streithelfer zu 2, da dieser den Graben ausgehoben, also die Gefahrenquelle geschaffen hat (BGH, Urteil vom 2.10.2012, a.a.O. Rz. 6; Urteil vom 13.6.2017, a.a.O. Rz. 6).

    Die Erstbeklagte als Grundstückseigentümerin traf jedoch eine eigene Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von ihrem Grundstück ausgehen (BGH. Urteil vom 22.7.1999 - III ZR 138/98, Rz. 13; Urteil vom 8.10.2004 - VI ZR 84/04, Rz. 11; Urteil vom 13.6.2017 - VI ZR 395/16, Rz. 7).

    Die Verkehrssicherungspflicht kann jedoch auf einen Dritten delegiert werden, mit der Folge, dass dann der Dritte verantwortlich ist; eine rechtsgeschäftliche Übertragung ist insoweit nicht erforderlich, die faktische Übernahme genügt (BGH, Urteil vom 13.6.2017, a.a.O. Rz. 9).

    Diese Übertragung führt jedoch nicht zum völligen Wegfall der Verkehrssicherungspflicht der Erstbeklagten; sie blieb zur Überwachung und Instruktion des Dritten (also hier der Zweitbeklagten und des Streithelfers als deren Subunternehmer) verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 13.6.2017, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 22.7.1999 - III ZR 138/98, Rz. 13).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Gemeint sind diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, Urteil vom 2.10.2012 - VI ZR 311/11, Rz. 6).

    b) Diese Verkehrssicherungspflicht traf zwar in erster Linie den Streithelfer zu 2, da dieser den Graben ausgehoben, also die Gefahrenquelle geschaffen hat (BGH, Urteil vom 2.10.2012, a.a.O. Rz. 6; Urteil vom 13.6.2017, a.a.O. Rz. 6).

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Damit hat ein Streithelfer dann keinen Kostenerstattungsanspruch, wenn die Kosten zwischen den Parteien aufgehoben wurden, weil dann auch die unterstützte Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Kostenregelung zwischen den Hauptparteien auf gerichtlicher Entscheidung oder auf Vergleich beruht (vg. BGH, Beschluss vom 3.4.2003- V ZB 44/02, Rz. 9 ff; Beschluss vom 14.7.2003 _ II ZB 15/02, Rz. 5 ff.).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZB 15/02

    Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Damit hat ein Streithelfer dann keinen Kostenerstattungsanspruch, wenn die Kosten zwischen den Parteien aufgehoben wurden, weil dann auch die unterstützte Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Kostenregelung zwischen den Hauptparteien auf gerichtlicher Entscheidung oder auf Vergleich beruht (vg. BGH, Beschluss vom 3.4.2003- V ZB 44/02, Rz. 9 ff; Beschluss vom 14.7.2003 _ II ZB 15/02, Rz. 5 ff.).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Er hätte nur dann abgelehnt werden können, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines künftigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteil vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, Rz. 5), wenn also vorliegend nicht mit weiteren unfallbedingten Aufwendungen der Klägerin für den Zeugen L. A. zu rechnen wäre.
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Wer diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die nach Lage der Dinge erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, muss nach Treu und Glauben eine Kürzung seines Anspruchs hinnehmen (BGH, Urteil vom 17.6.2014 - VI ZR 281/13, Rz. 8).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Denn die objektive Pflichtverletzung indiziert die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.3.1986 - VI ZR 22/85, Rz. 19).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Denn weder die Beklagte zu 2 als selbständiger Handwerksbetrieb noch der Streithelfer als deren Subunternehmer sind mangels hinreichender Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Verrichtungsgehilfen der Beklagten zu 1 (vgl. BGH, Urteil vom 21.6.1994 - VI ZR 215/93, Rz. 6, 7).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH, Urteil vom 9.9.2008 - VI ZR 279/06, Rz. 10).
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