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OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftsführer einer GmbH; Geschäftsanteile; Notarvertrag; Befugnisse des Geschäftsführers; Offenkundiges Handeln
- Judicialis
BGB § 164; ; BeurkG § 10; ; BeurkG § 12; ; GmbHG § 35 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2000, 1037 (Ls.)
- NZG 2000, 892
- NZG 2001, 480
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
In vergleichbarer Weise geht ja auch bei einem sog. unternehmensbezogenen Geschäft der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, daß der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll, wenn nur der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht (BGH NJW 1995, 43, 44; NJW-RR 1997, 527, 528). - BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95
Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung einer Brandentschädigung - Erfüllung der …
Auszug aus OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
In vergleichbarer Weise geht ja auch bei einem sog. unternehmensbezogenen Geschäft der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, daß der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll, wenn nur der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht (BGH NJW 1995, 43, 44; NJW-RR 1997, 527, 528). - BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98
Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes …
Auszug aus OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
Ihre Nichtbeachtung berührt daher nicht die Qualität der notariellen Niederschrift als öffentliche Urkunde; die darin enthaltenen Erklärungen sind mithin auch nicht unwirksam (…Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., 1999, Rn. 21 zu § 10 und Rn. 32 zu § 12 i. V. m. Einl. 13; siehe auch BGH NJW 1998, 3790, 3791). - BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen …
Auszug aus OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
a) Eine Gesellschafterversammlung kann nach § 51 Abs. 3 GmbHG in der Form der Universalversammlung auch ohne Einhaltung besonderer Förmlichkeiten wie der Einberufung nach den §§ 48 Abs. 1 und 49 GmbHG abgehalten werden, wenn alle Gesellschafter daran widerspruchslos mitwirken (vgl. BGH MDR 1999, 1145).
- BGH, 19.05.2015 - II ZR 291/14
GmbH: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für den Fehlbetrag aus der …
Die in der Instanzrechtsprechung vereinzelt gebliebene Auffassung, dass nach dem Schutzzweck der § 24 Satz 1, § 16 Abs. 2 (Abs. 3 aF) GmbHG die Ausfallhaftung desjenigen Gesellschafters, der seinen Geschäftsanteil veräußere, dann nicht erlösche, wenn die Veräußerung gerade an denjenigen Mitgesellschafter erfolge, der seinen Geschäftsanteil noch nicht (vollständig) eingezahlt habe (OLG Köln ZIP 1993, 1389, 1393), wird im Schrifttum zu Recht abgelehnt (vgl. Schulenburg, NZG 2000, 892;… Michalski/Ebbing, GmbHG, 2. Aufl., § 24 Rn. 33;… MünchKommGmbHG/Schütz, 2. Aufl., § 24 Rn. 25;… Scholz/Emmerich , GmbHG, 11. Aufl., § 24 Rn. 15). - LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 15 P 9/08 Danach kann sogar die bloße Namenszeichnung des Geschäftsführers (ohne Hinweise auf die Gesellschaft) diese nach den Grundsätzen über unternehmensbezogenes Handeln verpflichten, wenn der Geschäftsführer hinreichend deutlich macht, dass er für ein Unternehmen auftritt: Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob er dabei die Gesellschaft firmenrechtlich korrekt bezeichnet (OLG München NZG 2000, 1037).