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   OLG München, 27.01.2005 - Verg 2/05   

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https://dejure.org/2005,22890
OLG München, 27.01.2005 - Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,22890)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2005 - Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,22890)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,22890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Berechtigung des Auftraggebers, Erklärungen, die sich auf die Ausschlussgründe des § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A beziehen, auch ohne Anfangsverdacht zu verlangen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bei unzureichender Selbsterklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtberücksichtigung eines Teilnahmeantrags wegen unzureichender Eigenerklärung (IBR 2005, 568)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1225 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 391
  • ZfBR 2005, 614
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2001 - Verg 7/01

    Geforderte Nachweise sind mit Teilnahmeantrag vorzulegen!

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - Verg 2/05
    Die fehlende Mitwirkung ist eine Obliegenheitsverletzung des Bewerbers, die den Auftraggeber daran hindert, das Vorhandensein von Ausschlussgründen abschließend zu prüfen (Prieß/ Hausmann in Beck'scher VOB-Kommentar § 8 VOB/A Rn. 117; Schranner in Ingenstau/Korbion A § 8 Rn. 96; siehe auch OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 221).
  • OLG Nürnberg, 17.04.2002 - 4 U 3972/01

    Vergabe-Bekanntmachung: Anforderungen an die Aufforderung zur Angebotsabgabe

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - Verg 2/05
    Vielmehr ist der Ausschlussgrund die nicht festgestellte Eignung, die auf der ungenügenden Mitwirkung der Antragstellerin bei der Aufklärung von Ausschlussgründen beruht (siehe auch OLG Nürnberg Urt. vom 17.4.2002, 4 U 3972/01 = IBR 2002, 504).
  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung

    Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderung nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß (so schon OLG München, Beschluss v. 27.01.2005 - Verg 2/05; OLG Celle, Beschluss v. 12.05.2005 - Az.:13 Verg 5/05; KG Berlin, Beschluss v. 21.12.2009 - Az.: 2 Verg 11/09; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.01.2005 - Az.: VII - Verg 45/04).

    Es spielt in diesem Fall keine Rolle, dass die Beigeladene ggf. auch ausreichende Erklärungen und Nachweise hätte vorlegen können (so schon OLG München, Beschluss v. 27.01.2005 - Az.: Verg 2/05).

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