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   OLG München, 27.01.2014 - 4c Ws 2/13   

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https://dejure.org/2014,805
OLG München, 27.01.2014 - 4c Ws 2/13 (https://dejure.org/2014,805)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2014 - 4c Ws 2/13 (https://dejure.org/2014,805)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 4c Ws 2/13 (https://dejure.org/2014,805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausfallentschädigung für Dolmetscher

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 07.11.2016 - 4 KLs 23/15

    Zahlungsanspruch eines als Übersetzer tätigen Dolmetschers auf

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind diese Grundsätze anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az. 3 Ws 574/06; OLG München Beschluss vom 27.01.2014, Az. 4c Ws 2/13).
  • LG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Qs 19/18

    Zahlungsanspruch eines Übersetzers und Dolmetschers auf Ausfallentschädigung

    Satz 2 und 3 soll den Dolmetschern nach dem gesetzgeberischen Willen in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen, die dort benannt sind, eine pauschale Vergütung in Höhe von maximal des zweifachen Stundensatzes (Regelung in der Fassung vom 5.5.2004) gewähren, wenn die Aufhebung oder Verlegung des Termins einen unvermeidbaren Einkommensverlust zur Folge hat (BT-Drucks a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschl. vom 5.1.2007, Az. 3 Ws 574/06; OLG München, Beschl. vom 27.1.2014, Az. 4c Ws 2/13).
  • LG Düsseldorf, 22.04.2016 - 21 Ns 36/14

    Ausfallentschädigung gegenüber einem Dolmetscher

    Satz 2 und 3 soll den Dolmetschern nach dem gesetzgeberischen Willen in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen, die dort benannt sind, eine pauschale Vergütung in Höhe von maximal des zweifachen Stundensatzes (Regelung in der Fassung vom 5.5.2004) gewähren, wenn die Aufhebung oder Verlegung des Termins einen unvermeidbaren Einkommensverlust zur Folge hat (BT-Drucks a.a.O., vgl. zum Ganzen OLG München, 4c Ws 2/13 vom 27.1.2014 , im Ergebnis ebenso zur alten Rechtslage OLG Düsseldorf, 3 Ws 574/06 vom 5.1.2007 ).
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