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   OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15   

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https://dejure.org/2016,1167
OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15 (https://dejure.org/2016,1167)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2016 - 31 Wx 168/15 (https://dejure.org/2016,1167)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 31 Wx 168/15 (https://dejure.org/2016,1167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zur Umdeutung einer gem. § 2065 Abs. 2 BGB unwirksamen testamentarischen Regelung in eine auflösend bedingte Nacherbeneinsetzung

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsumdeutung - Änderung der Nacherbenbestimmung durch Vorerben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2; BGB § 2075; BGB § 140
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der dem Vorerben eingeräumten Befugnis, die Nacherben aus einem vom Erblasser bestimmten Personenkreis abzuändern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Befugnis des Vorerben, die Nacherbeinsetzung zu verändern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umdeutung einer unwirksamen testamentarischen Regelung über die Änderung einer Nacherbenbestimmung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kann ein Vorerbe den Nacherben bestimmen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umdeutung einer unwirksamen testamentarischen Regelung über die Änderung einer Nacherbenbestimmung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nacherbenbestimmung durch den Vorerben

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bedingte Einsetzung der Nacherben

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Testamente: Umdeutung einer Regelung zur Nacherbenauswahl

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen am Beispiel zweier Beschlüsse des OLG Düsseldorf und des OLG München" von Dr. Clemens Jestaedt, ZErb 2016, 256 - 258

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 976
  • FamRZ 2016, 1490
  • Rpfleger 2016, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Denn der Vorerbe verfügt, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt und damit zum unbeschränkten Vollerben wird, über seinen eigenen Nachlass (RGZ 95, 279, 280; BGHZ 2, 35

    Dabei hat der BGH die Frage im Hinblick auf die Anforderungen im Sinne des § 2065 Abs. 2 BGB verneint und hierzu ausgeführt, dass sich Gegenteiliges nicht aus den in BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959 und JZ 1954, 98 veröffentlichen Entscheidungen ergebe.

    Dass die von dem Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (RGZ 91, 278; BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331; BayObLG NJW-RR 2001, 1588) ursprünglich jeweils einen (umfassend) befreiten Vorerben für den gesamten Nachlass betrafen, kann daher entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers keine allein maßgebliche Bedeutung zukommen.

  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 15 W 102/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Befugnis der Vorerbin zur

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Es ist ihm nicht gestattet, seinen letzten Willen in der Weise unvollständig zu äußern, dass es einem Dritten überlassen bleibt, ihn nach seinem Belieben oder Ermessen in wesentlichen Teilen zu ergänzen oder - wie hier - nach seinem Tod etwa abzuändern (OLG Hamm NJW-RR 2014, 1288, 1289).

    1 Z 128/81">BayObLGZ 1982, 331, 341; NJW-RR 2001, 1588 OLG Hamm NJW-RR 2014, 1288, 1289 m. w. N.; Staudinger/Otte, BGB , § 2065 BGB, Rn. 49 ff.; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2065 BGB, Rn. 11 ff.; Palandt/Weidlich 75. Auflage § 2065 Rn. 6; NK-BGB/Gierl 4. Auflage § 2100 Rn. 10; BeckOK-BGB/Litzenburger § 2065 Rn. 12).

    Eine solche Umdeutung liegt hier insbesondere deshalb nahe, weil in dem gemeinschaftlichen Testament selbst die Nacherbfolge unter der (auflösenden) Bedingung (vgl. Ziffer 3) einer anderweitigen letztwilligen Verfügung der Ehefrau angeordnet ist (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2014, 1288, 1289).

  • BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00

    Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    1 Z 128/81">BayObLGZ 1982, 331, 341; NJW-RR 2001, 1588 OLG Hamm NJW-RR 2014, 1288, 1289 m. w. N.; Staudinger/Otte, BGB , § 2065 BGB, Rn. 49 ff.; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2065 BGB, Rn. 11 ff.; Palandt/Weidlich 75. Auflage § 2065 Rn. 6; NK-BGB/Gierl 4. Auflage § 2100 Rn. 10; BeckOK-BGB/Litzenburger § 2065 Rn. 12).

    Dass die von dem Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (RGZ 91, 278; BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331; BayObLG NJW-RR 2001, 1588) ursprünglich jeweils einen (umfassend) befreiten Vorerben für den gesamten Nachlass betrafen, kann daher entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers keine allein maßgebliche Bedeutung zukommen.

  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    bb) Das von dem Beschwerdeführer behauptete weitere Erfordernis (Hinzutreten von "Besonderheiten") lässt sich der von ihm zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1955, 100 ) nicht entnehmen.

    (vgl. BGH NJW 1955, 100 : "In diesen Fällen ist der Bedachte nach dem Willen des Erblassers eingesetzt. Die Nacherbfolge ist nur unter einer aufschiebenden Bedingung angeordnet. Die Bedingung besteht darin, dass die als Erbe eingesetzte Person von ihrem Recht, über die angefallene Erbschaft letztwillig zu verfügen, keinen Gebrauch macht. Bei diesen Fällen handelt es sich um Grenzfälle, die wegen ihrer Besonderheit mit der hier zu erörternden Testamentsbestimmung nicht verglichen werden können").

  • BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Dabei hat der BGH die Frage im Hinblick auf die Anforderungen im Sinne des § 2065 Abs. 2 BGB verneint und hierzu ausgeführt, dass sich Gegenteiliges nicht aus den in BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959 und JZ 1954, 98 veröffentlichen Entscheidungen ergebe.
  • OLG Hamm, 17.08.1972 - 15 W 163/72
    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Trifft der Vorerbe eine letztwillige Verfügung, die die Anordnung des Erblassers unbeachtet lässt, überschreitet er also den ihm eingeräumten Verfügungsspielraum, so bleibt die Nacherbschaft bestehen; denn die Bedingung, unter der sie hätte wegfallen können, ist nicht eingetreten (OLG Hamm OLGZ 1973, 103, 106).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 3 Wx 146/13

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Eine Umdeutung des Testaments in diesem Sinne führt zum einen dazu, dass die angeordnete Nacherbfolge als solche bis zum Eintritt des Nacherbfalls fortbesteht (hier: Tod der Ehefrau), weil erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob die Vorerbin von ihrer Befugnis zur Herbeiführung der auflösenden Bedingung für die Nacherbfolge wirksam Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 04632; N. Mayer ZEV 1996, 104, 105).
  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
    Dass die von dem Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (RGZ 91, 278; BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331; BayObLG NJW-RR 2001, 1588) ursprünglich jeweils einen (umfassend) befreiten Vorerben für den gesamten Nachlass betrafen, kann daher entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers keine allein maßgebliche Bedeutung zukommen.
  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 15 W 342/19

    Anordnung einer Nacherbfolge; Eintragung des Nacherbenvermerks

    Die in § 3 weiter vorgenommene Regelung, dass der Vorerbe berechtigt sein soll, die Nacherbenregelung nach völlig freiem Ermessen abzuändern und aus der Gruppe der fünf Kinder eines oder mehrere zu Nacherben zu berufen, ist nach § 2065 Abs. 2 BGB unwirksam (OLG München, Beschluss vom 27.01.2016 - 31 Wx 168/15 - ZEV 2016, 390; Senat, Beschluss vom 22.05.2014 - 15 W 102/13 - FGPrax 2014, 237).
  • AG Dülmen, 17.06.2019 - Stadt Dülmen Blatt 3153
    Mit Schreiben vom 23.05.2019 wurde durch Notar HH auf die Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 27.01.2016, 31 Wx 168/15, hingewiesen.
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