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   OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11   

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https://dejure.org/2012,1910
OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11 (https://dejure.org/2012,1910)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2012 - 34 Wx 548/11 (https://dejure.org/2012,1910)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 34 Wx 548/11 (https://dejure.org/2012,1910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigungsverfahren. Bindung des Grundbuchamts an einen Erbschein; Eintragung eines Nacherbenvermerks aufgrund einer Berichtigungsbewilligung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22, 35, 51; BGB § 2365
    Kein Nacherbenvermerk bei unbeschränktem Erbschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Grundbuchamts an den fehlenden Nacherbenvermerk in einem Erbschein

  • notar-drkotz.de

    Bindung des Grundbuchamts an einen erteilten Erbschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Grundbuchamts an den fehlenden Nacherbenvermerk in einem Erbschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89

    Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei

    Auszug aus OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt neue, vom Nachlassgericht offenbar nicht berücksichtigte Tatsachen kennt, die die ursprüngliche oder nachträgliche Unrichtigkeit des Erbscheins in irgendeinem Punkt erweisen und dessen Einziehung erwarten lassen (vgl. etwa BayObLGZ 1990, 82/86; Demharter § 35 Rn. 26).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Auszug aus OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11
    Dies bindet nach allgemeinen Regeln das Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO), und zwar auch hinsichtlich der Auslegung der letztwilligen Verfügung (BayObLG Rpfleger 1997, 156; Demharter § 35 Rn. 26).
  • OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00

    Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvertrag

    Auszug aus OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11
    Das Grundbuchamt kann auch nicht verlangen, weitere Unterlagen vorzulegen (zu allem Demharter § 22 Rn. 31; Hügel/Holzer § 22 Rn. 72; weitergehend OLG Jena Rpfleger 2001, 125 mit Anm. Demharter FGPrax 2001, 54 ).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2018 - 20 W 272/18

    Grundbuch: Bindung an den Erbschein

    Im Gegenteil dürfte eine dem Inhalt eines Erbscheins widersprechende Grundbucheintragung dem genannten Legalitätsprinzip widersprechen (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1174, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 24.02.2015 - 3 W 591/14

    Erfordernis der Genehmigung nach § 2 GrdstVG bei Erbteilsveräußerung

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung darf es die Berichtigung nur ablehnen, wenn es die auf Tatsachen gegründete sichere Kenntnis hat, dass entweder das Grundbuch nicht unrichtig ist oder aber durch die beantragte Berichtigung nicht richtig wird (OLG München RNotZ 2012, 286; Demharter, a.a.O. Rn. 31c); Hügel, a.a.O. Rn. 72).
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