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   OLG München, 27.02.2013 - 7 U 4465/11   

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https://dejure.org/2013,4992
OLG München, 27.02.2013 - 7 U 4465/11 (https://dejure.org/2013,4992)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2013 - 7 U 4465/11 (https://dejure.org/2013,4992)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 7 U 4465/11 (https://dejure.org/2013,4992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    GmbHG § 43
    Darlegungs- und Beweislast, Entlastung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzanspruch, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 27.02.2013 - 7 U 4465/11
    Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 2003, 358).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 133/21

    Schadensersatz wegen überzahlter Geschäftsführergehälter; Pflichtverletzung eines

    Inhaltlich bezieht sich die Entlastung auf alle Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren (BGH, Urteil vom 21.04.1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382 (384); Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21 (26)), also auf Umstände, die die Gesellschafter durch Nachrechnen oder Nachfragen in Erfahrung bringen konnten, wie etwa erhöhte Spesenabrechnungen (BeckOK-Schindler, GmbHG, § 46 Rn. 68; OLG München, GmbHR 2013, 813 (816)).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer

    Inhaltlich bezieht sich die Entlastung auf alle Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren (BGH, Urteil vom 21.04.1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382 (384); Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21 (26)), also auf Umstände, die die Gesellschafter durch Nachrechnen oder Nachfragen in Erfahrung bringen konnten, wie etwa erhöhte Spesenabrechnungen (BeckOK-Schindler, GmbHG, § 46 Rn. 68; OLG München, GmbHR 2013, 813 (816)).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - 17 U 22/18
    eee) Die Darlegungs- und Beweislast für ein ausnahmsweises Entfallen der Präklusionswirkung aufgrund fehlender Erkennbarkeit der für die Begründung des Ersatzanspruchs gegen einen Geschäftsführer erforderlichen Umstände wegen der mangelnden Zugänglichkeit der dafür notwendigen Unterlagen liegt dabei auf der Seite der Gesellschaft, so dass bei einer Nichterweislichkeit der mangelnden Erkennbarkeit die Präklusionswirkung durchgreift (OLG München, Urt. v. 27. Februar 2013 - 7 U 4465/11 = GmbHR 2013, 813 ff. = juris Rn 60; Scholz/K. Schmidt, a.a.O., § 46 GmbHG Rn 94 unter Bezugnahme auf RG, DR 1941, 506).
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