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OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18, 25 W 221/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
VVG § 5a idF vom 13.7.2001; VVG § 5a idF vom 2.12.2004; ZPO § 4; GKG § 43 Abs. 1
Unschädlicher Fehler in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG aF bei Angabe einer zu langen Widerspruchsfrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung; Rechtsfolgen der Einräumung einer längeren Frist
- rewis.io
Unschädlicher Fehler in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG aF bei Angabe einer zu langen Widerspruchsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 5a Abs. 1 S. 2 a.F.
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.12.2017 - 12 O 9304/17
- LG München I, 27.02.2018 - 25 U 181/18
- OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18, 25 W 221/18
- OLG München, 19.03.2018 - 25 U 181/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16
Streitwertfestsetzung: Behandlung eines miteingeklagten Zinsbetrages
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 19.12.2016, Az. IX ZR 60/16, juris Rn. 3, zur Abgrenzung ausgeführt:. - OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Darüber hinaus hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.04.2016, Az. I-20 U 198/15, juris, ausdrücklich über eine Fallgestaltung wie hier im Sinne der Auffassung des Landgerichts und des Senats entschieden (…vgl. juris Rn. 29). - BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer ist das zwar nicht dem Urteil des BGH vom 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14, zu entnehmen - darin geht es um den materiellen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Nutzungen nach wirksamem Widerspruch, nicht um den Streitwert und die Frage, ob derartige Nutzungen gegebenenfalls als Hauptforderung oder als Nebenforderung im Sinne der §§ 4 ZPO, 43 Abs. 1 GKG einzuordnen sind.
- BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Bereits in der im Urteil zitierten Entscheidung vom 16.12.2015, Az. IV ZR 71/14, Rn. 12, hat der Bundesgerichtshof inzident zum Ausdruck gebracht, dass die Einräumung einer längeren Frist nicht schadet, da sich der Versicherer ggf. daran festhalten lassen muss - auch wenn die Fallgestaltung dort eine etwas andere war. - OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
Streitwert einer Klage auf Rückforderung von geleisteten Versicherungsbeiträgen
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Der Senat teilt jedoch in der Sache nicht den Ausgangspunkt anderer Oberlandesgerichte (Celle und Karlsruhe in den im angefochtenen Streitwertbeschluss zitierten Entscheidungen, OLG Köln im Beschluss vom 28.01.2015, Az. 20 W 72/14, juris), dass in Fällen bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung nach Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag der Anspruch auf Prämienrückgewähr die Hauptforderung, der auf Nutzungsersatz hingegen (stets) eine bloße Nebenforderung darstellt. - BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Dabei kommt es auf dasjenige materielle Recht an, das für den jeweiligen Streitgegenstand maßgeblich ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, VersR 2007, 1288 Rn. 9).". - BGH, 18.03.2009 - IX ZR 188/08
Erhöhung des Streitwerts durch Zinsforderungen
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Bei den hier betroffenen Fallgestaltungen neigt der Senat der Auffassung zu, dass die einzelnen in das bereicherungsrechtliche Saldo einzubeziehenden Positionen regelmäßig gleichrangig nebeneinander und nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis voneinander stehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.03.2009, Az. IX ZR 188/08, juris;… zum Ganzen Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl., § 4 Rn. 8). - BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99
Berücksichtigung von Nebenforderungen
Auszug aus OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18
Nebenforderungen werden auch dann nicht zur Hauptforderung, wenn sie im Klageantrag mit der Hauptforderung zu einem einheitlichen Betrag zusammengefasst werden (BGH NJW-RR 2000, 1015, Rn. 4 bei juris m.w.N.).
- OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1863/18
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Vielmehr ist dieser Umstand unerheblich, da er sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2015, Az.: IV ZR 415/13 - juris - ebenfalls zur Monatsfrist; OLG Köln, Urteil vom 08. April 2016, Az.: 20 U 198/15 - juris; OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2018, Az.: 25 U 181/18 - juris). - OLG Stuttgart, 07.03.2019 - 7 U 210/18 Dass die Beklagte in Abweichung von § 5 a Abs. 1 S. 1 VVG a.F. den Kläger statt über ein vierzehntägiges über ein einmonatiges Widerspruchsrecht belehrt hat, ist - weil für den Kläger in jedem Fall günstiger - unschädlich (BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 155/14 -, RuS 2015, 594, Tz. 12; BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14 -, Tz. 11, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 27.02.2018 - 25 U 181/18 -, Tz. 3, zitiert nach juris).
- OLG München, 19.03.2018 - 25 U 181/18
Des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig werden
Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren wird im Hinblick auf die noch laufende Stellungnahmefrist zur Streitwertbeschwerde (Az. 25 W 221/18) zurückgestellt.