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   OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92   

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https://dejure.org/1992,4062
OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92 (https://dejure.org/1992,4062)
OLG München, Entscheidung vom 27.05.1992 - 12 WF 707/92 (https://dejure.org/1992,4062)
OLG München, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 12 WF 707/92 (https://dejure.org/1992,4062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbständiger; Erstreckung der Auskunftspflicht ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Übliche Geschäftsjahre; Volle Kalenderjahre; Steuerlicher Veranlagungszeitraum; Auskunftspflichtiger; Vorlage von Belegen ; Verpflichtung ; Auskunft über Vermögen; Unterhaltsrecht; Konkreter ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
    Nur bei Einkünften in wechselnder Höhe, die Schwankungen unterworfen sind, z.B. bei selbständigen Gewerbetreibenden, kommt eine Dreijahresauskunft in Betracht (BGH FamRZ 1982, 680, 681).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
    Der Urteilstenor besagt hier aber nach seinem eindeutigen Wortlaut, daß der Beklagte nur durch Vorlage der begehrten Belege die Auskunft zu erteilen hat, nicht durch eine systematische Zusammenstellung der erforderlichen Angaben (BGH FamRZ 1983, 996 ff, 998), die er gesondert durch Belege nachweist.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
    Eine Zwangsvollstreckung aus einem titel ist nur zulässig, wenn dieser einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (BGH, FamRZ 1983, 454 ff.; Thomas-Putzo aaO., § 888 Anm. 2 b).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1983 - 2 WF 20/83
    Auszug aus OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
    Bei einem Titel auf Auskunft und Vorlage von Belegen erfordert dies eine ausreichende Konkretisierung, für welchen Zeitraum die begehrte Leistung verlangt wird und welche Belege vorzulegen sind (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 631).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZR 157/12

    Amtshaftung des Jugendamtes als Beistand: Pflichtwidrige Ermittlung der

    Nach wohl einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kommt ein Selbständiger seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung, über sein Erwerbseinkommen Auskunft zu erteilen, rechtzeitig nach, wenn er den für die Ermittlung seines Einkommens erforderlichen Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Auskunftsberechtigten übermittelt (OLG Bamberg FamRZ 1989, 423; OLG München FamRZ 1992, 1207, 1208).
  • KG, 30.01.2015 - 17 WF 1/15

    Auskunftserteilung bei Unterhaltsverpflichtung: Anforderungen bei Einkünften aus

    Deshalb genügt die bloße Angabe des Endergebnisses entsprechend dem Steuerbescheid nicht; vielmehr müssen die gesamten Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben niedergeschrieben werden, damit der Berechtigte im Stande ist, deren unterhaltsrechtliche Relevanz nachzuprüfen (Wendl/Dose, a.a.O., § 1 Rn. 428 unter Hinweis auf OLG München FamRZ 1992, 1207).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2008 - 9 WF 91/08

    Berücksichtigung von Einwendungen im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Dessen ungeachtet kann selbst eine im Zusammenhang mit der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft zu Unrecht erfolgte Verurteilung zur Vorlage von Belegen im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht mehr beanstandet werden (vgl. OLG München, FamRZ 1992, 1207).
  • OLG München, 26.11.2021 - 26 UF 526/21

    Beschwerde, Unterhaltsanspruch, Auskunft, Unterhalt, Antragsgegner,

    Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitaleinkünften ist allerdings nur Auskunft für volle Kalenderjahre geschuldet (vgl. OLG München FamRZ 1992, 1207; Kintzel in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 11. Aufl., Rn. 992 zu Kapitel 6; Rasch in: Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Auskunft und Vorlage von Belegen, Rn. 9.21).
  • KG, 23.01.2004 - 25 UF 54/03

    Kindesunterhalt: Aufnahme einer Erstausbildung durch den Unterhaltsschuldner

    Das Durchschnittseinkommen in Höhe von 1.845,22 EUR ist zutreffend unter Zugrundelegung des Einkommen für die Jahre 1997 - 1999 ermittelt worden (also anhand des bei Selbständigen üblichen Drei-Jahres-Zeitraum, vgl. OLG München FamRZ 1992, 1207).
  • AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03

    Anspruch eines Vaters gegen seinen Sohn auf Erteilung einer Auskunft über

    Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207).
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