Rechtsprechung
OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorläufige Unterbringung, Verfahrenspfleger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906; FGG § 70h § 70b Abs. 1
Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorläufige Unterbringung - vorab Verfahrenspfleger bestellen!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme infolge eines ärztlichen Gutachtens wegen Fremdgefährdung oder Selbstgefährdung; Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Rechte des Betroffenen vor der Anordnung oder der Genehmigung ...
Verfahrensgang
- AG Kelheim - XVII 244/05
- LG Regensburg, 21.04.2006 - 7 T 690/05
- LG Regensburg, 21.04.2006 - 7 T 729/05
- OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Dennoch fehlt der sofortigen weiteren Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477;… Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).
- BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00
Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Das Gericht hat bei einer Anordnung nach § 1846 BGB sicherzustellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein zumindest vorläufiger Betreuer zur Seite steht (vgl. BGHZ 150, 45).Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477;… Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).
- BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191). - BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138). - BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138). - OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
(Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS). - BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477;… Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen. - BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93
Unterbringung; Genehmigung; Willen; Bestimmen; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen; …
- OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …
Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188). - OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07 Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; OLG München Beschluss vom 27.6.2006, Az. 33 Wx 089/06, zitiert nach juris Rn. 7; Demharter FGPrax 2002, 137/138).