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   OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11   

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https://dejure.org/2012,16508
OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11 (https://dejure.org/2012,16508)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2012 - 20 U 4726/11 (https://dejure.org/2012,16508)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 20 U 4726/11 (https://dejure.org/2012,16508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarschutz: Eigentumsbeeinträchtigung durch den Entzug von Licht infolge der Errichtung einer Überdachung auf dem Nachbargrundstück; Abwehranspruch des Grundstückseigentümers nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung einer Dachabdeckung wegen Lichtentzugs den eigenen Souterrainräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1; BGB § 907 Abs. 1 S. 1
    Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung einer Dachabdeckung wegen Lichtentzugs den eigenen Souterrainräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
    Aber solche negativen Einwirkungen sind keine Einwirkungen im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB; hierunter sind nur positiv die Grundstücksgrenze überschreitende, sinnlich wahrnehmbare Wirkungen zu verstehen (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02 - m.w.Nw.).

    7 Ebenfalls nicht als Eigentumsbeeinträchtigung abwehrbar sind ideelle Einwirkungen, die durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück hervorgerufen werden, welche das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzen und/oder den Verkehrswert des Nachbargrundstücks mindern (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02 - m.w.Nw.).

    Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02).

  • BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73

    Aufstockung eines nach § 912 BGB zu duldenden Überbaus

    Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
    (3) Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch der Kläger wegen Schikane (§ 226 BGB) scheitert bereits daran, dass die Rechtsausübung der Beklagten auf ihrem Grundstück - objektiv betrachtet - auch einen anderen Zweck haben kann als den, einem anderen Schaden zuzufügen (BGH NJW 1975, 1313, 1314; BayVerfGH vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03).
  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
    Das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses dient danach nur in Extremfällen als Korrektiv nach Treu und Glauben zur einzelfallgerechten Bewältigung atypischer nachbarlicher Interessenkonflikte (BGH vom 22.09.2000 - V ZR 443/99).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
    (3) Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch der Kläger wegen Schikane (§ 226 BGB) scheitert bereits daran, dass die Rechtsausübung der Beklagten auf ihrem Grundstück - objektiv betrachtet - auch einen anderen Zweck haben kann als den, einem anderen Schaden zuzufügen (BGH NJW 1975, 1313, 1314; BayVerfGH vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03).
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