Rechtsprechung
OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Nachbarschutz: Eigentumsbeeinträchtigung durch den Entzug von Licht infolge der Errichtung einer Überdachung auf dem Nachbargrundstück; Abwehranspruch des Grundstückseigentümers nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung einer Dachabdeckung wegen Lichtentzugs den eigenen Souterrainräumen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906 Abs. 1; BGB § 907 Abs. 1 S. 1
Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung einer Dachabdeckung wegen Lichtentzugs den eigenen Souterrainräumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 24.11.2011 - 73 O 2234/11
- OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
Aber solche negativen Einwirkungen sind keine Einwirkungen im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB; hierunter sind nur positiv die Grundstücksgrenze überschreitende, sinnlich wahrnehmbare Wirkungen zu verstehen (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02 - m.w.Nw.).7 Ebenfalls nicht als Eigentumsbeeinträchtigung abwehrbar sind ideelle Einwirkungen, die durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück hervorgerufen werden, welche das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzen und/oder den Verkehrswert des Nachbargrundstücks mindern (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02 - m.w.Nw.).
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden (BGH vom 11.07.2003 - V ZR 199/02).
- BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73
Aufstockung eines nach § 912 BGB zu duldenden Überbaus
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
(3) Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch der Kläger wegen Schikane (§ 226 BGB) scheitert bereits daran, dass die Rechtsausübung der Beklagten auf ihrem Grundstück - objektiv betrachtet - auch einen anderen Zweck haben kann als den, einem anderen Schaden zuzufügen (BGH NJW 1975, 1313, 1314; BayVerfGH vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03). - BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99
Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
Das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses dient danach nur in Extremfällen als Korrektiv nach Treu und Glauben zur einzelfallgerechten Bewältigung atypischer nachbarlicher Interessenkonflikte (BGH vom 22.09.2000 - V ZR 443/99). - VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11
(3) Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch der Kläger wegen Schikane (§ 226 BGB) scheitert bereits daran, dass die Rechtsausübung der Beklagten auf ihrem Grundstück - objektiv betrachtet - auch einen anderen Zweck haben kann als den, einem anderen Schaden zuzufügen (BGH NJW 1975, 1313, 1314; BayVerfGH vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03).