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   OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16   

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https://dejure.org/2016,33026
OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16 (https://dejure.org/2016,33026)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2016 - 15 W 920/16 (https://dejure.org/2016,33026)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 15 W 920/16 (https://dejure.org/2016,33026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auch bei mittelbarer Untätigkeitsrüge keine sofortige Beschwerde gegen Terminsbestimmung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2088
  • MDR 2017, 787
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZB 49/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Mit der im Jahr 2011 in das GVG eingeführten Regelung zum Rechtsschutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 198 GVG) ist die bis dahin anerkannte Untätigkeitsbeschwerde auch für diese Fallgruppe weggefallen (im Anschluss an BGH NJW 2013, 385; Zöller/Heßler, ZPO, § 567 Rdnr. 21).

    Mit dieser Gesetzesänderung ist die bis dahin anerkannte Untätigkeitsbeschwerde weggefallen (BGH NJW 2013, 385; Zöller/Heßler, ZPO, § 567 Rdnr. 21).

    Der BGH hat bereits zur Untätigkeitsbeschwerde entschieden (NJW 2013, 385):.

  • LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12

    Unzulässige Beschwerde gegen Verlegung des Verhandlungstermins aus dienstlichen

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).

    Die genannten argumentativen Grundlagen für eine Untätigkeitsbeschwerde oder für eine auf eine analoge Anwendung des § 252 ZPO gestützte Beschwerde sind aber inzwischen entfallen (möglicherweise aA SächsLAG BeckRS 2012, 71091, ohne aber auf die inzwischen erfolgte Neufassung des GVG einzugehen), da die Verfahrensordnungen mit § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG (Verzögerungsrüge) nunmehr über einen eigenen Rechtsbehelf verfügen, mit dem auf einen verfahrensrechtswidrigen Stillstand des Verfahrens reagiert werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06

    Verfahrensrecht - Anfechtung der Verlegung eines Termins

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11
    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Einer außerordentlichen Beschwerde ist damit der Boden entzogen (OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455; OLG Brandenburg, MDR 2012, 305 = BeckRS 2012, BECKRS Jahr 05683; Zöller/Heßler, § 567 Rdnr. 21 b; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 567 Rdnr. 10).".
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2012 - 8 WF 21/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Einer außerordentlichen Beschwerde ist damit der Boden entzogen (OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455; OLG Brandenburg, MDR 2012, 305 = BeckRS 2012, BECKRS Jahr 05683; Zöller/Heßler, § 567 Rdnr. 21 b; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 567 Rdnr. 10).".
  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung;

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Andere in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen betreffen ausdrücklich die Untätigkeitsbeschwerde (z. B. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1290; MünchKommZPO/Gehrlein, § 216 Rdnr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Andere in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen betreffen ausdrücklich die Untätigkeitsbeschwerde (z. B. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1290; MünchKommZPO/Gehrlein, § 216 Rdnr. 10).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Dies ist der Fall, wenn der Rechtsbehelf geeignet ist, entweder die befassten Gerichte zu einer schnelleren Entscheidungsfindung zu veranlassen (präventive Wirkung) oder dem Rechtsuchenden für die bereits entstandenen Verzögerungen eine angemessene Entschädigung zu gewähren (kompensatorische Wirkung, vgl. EGMR, NJW 2006, 2389 Rdnr. 99).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
    Durch die gesetzliche Neufassung sollten die Anforderungen des Art. 13 EMRK erfüllt werden, der verlangt, dass einem Betroffenen ein Rechtsbehelf bei einer innerstaatlichen Instanz zusteht, mit dem er rügen kann, die aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Verpflichtung, über eine Streitigkeit innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, sei verletzt (vgl. BT-Dr 17/3802, S. 15; EGMR, NJW 2001, 2694 Rdnr. 156).
  • OLG Köln, 23.06.1981 - 4 WF 93/81
  • OLG München, 13.10.2020 - 29 W 1050/20

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 03.12.2011 ist eine solche nicht mehr statthaft (BGH NJW 2013, 385; OLG München, Beschluss v. 27.06.2016, Az. 15 W 920/16, juris; Heßler in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 567 Rn. 22).
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