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   OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04   

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https://dejure.org/2006,16440
OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04 (https://dejure.org/2006,16440)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2006 - 6 U 4349/04 (https://dejure.org/2006,16440)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 6 U 4349/04 (https://dejure.org/2006,16440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung des Entschädigungsanspruchs gem. § 33 Abs. 3 Patentgesetz alte Fassung (PatG a.F.); Anforderungen an die Durchsetzbarkeit eines auf Bereicherungsrecht gestützten sogenannten Rest-Entschädigungsanspruchs wegen einer Benutzungshandlung ...

  • Judicialis

    PatG § 33 Abs. 1 Halbsatz 2; ; PatG § 33 Abs. 3; ; PatG § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Restentschädigung aus Bereicherungsrecht für einen bereits verjährten Entschädigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 02.09.1987 - V 1982/83
    Auszug aus OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04
    Implizit räumt die Beklagte dies selbst ein, wenn sie angibt, die H... GmbH habe in der zweiten Hälfte der 80er Jahre das Interesse an den von ihr nur "durchgehandelten" Linsen verloren und ihrem Kooperationspartner daher ausdrücklich gestattet, diese auch von Dritten zu beziehen: einer solchen Erlaubnis hätte es nicht bedurft, wenn der Beklagten bereits aufgrund der Abmachungen, wie sie sich aus den zitierten Anlagen ergeben, d.h. schon seit Beginn der Kooperation 1982/83, ein dingliches Recht zur Benutzung des erfindungsgemäßen Gegenstandes zugestanden hätte.
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04
    Hierzu gehört, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Offenend-Spinnmaschine" (GRUR 1989, 411, 413 f.) befunden hat, weder der erzielte Verkaufserlös noch die Identität der gewerblichen Abnehmer.
  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04
    Dieses Ergebnis halte (im Einklang mit der Entscheidung BGH GRUR 1956, 542 - Anhängerkupplung) auch einer Plausibilitätskontrolle stand: Die Fa. H... GmbH sei an der Kooperation primär deshalb interessiert gewesen, weil sie einen Absatzmarkt für ihren neuen Detektor gesucht habe.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG München, 27.07.2006 - 6 U 4349/04
    Diese Kenntnis müsse sich nun auch die Klägerin gemäß § 15 Abs. 3 PatG entgegenhalten lassen, so dass den Klageansprüchen, wie der Bundesgerichtshof in der vergleichbar gelagerten Entscheidung GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter befunden habe/der Einwand der Verwirkung begegne.
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