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   OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10   

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https://dejure.org/2010,8576
OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10 (https://dejure.org/2010,8576)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2010 - 34 Wx 70/10 (https://dejure.org/2010,8576)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 34 Wx 70/10 (https://dejure.org/2010,8576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufhebung eines Erbbaurechts: Erforderlichkeit der Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Erbbaurechts im Falle der Aufteilung in Wohnungserbbaurechte mit anhängenden Verwertungsrechten; Erfordernis einer Zustimmung der am Erbbaurecht dinglich Berechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Erbbaurechts; Zustimmung der am Erbbaurecht dinglich Berechtigten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Erbbaurechts; Zustimmung der am Erbbaurecht dinglich Berechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitwirkung an Aufhebung des Wohnungserbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 24/99

    Folgen der Aufhebung eines Wohnungserbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    Zur Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts steht nur noch die Frage, ob die Aufhebung des Erbbaurechts, welche notwendigerweise das Erlöschen der Wohnungserbbaurechte zur Folge hat (vgl. etwa BayObLGZ 1999, 63/65 m.w.N.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2999) die grundbuchmäßige (§ 29 Abs. 1 GBO) Zustimmung der Pfandgläubiger erfordert.

    Ob es auch möglich ist, das Grundstück, das mit einem in Wohnungserbbaurechte aufgeteilten Erbbaurecht belastet ist und im Eigentum der Wohnungserbbauberechtigten steht, dem Erbbaurecht nach § 890 BGB als Bestandteil zuzuschreiben (offen gelassen in BayObLGZ 1999, 63; ablehnend Rapp MittBayNot 1999, 376/377), kann offen bleiben.

    Denn das Wohnungserbbaurecht unterscheidet sich vom Wohnungseigentumsrecht im Wesentlichen nur dadurch, dass an die Stelle des Miteigentumsanteils die Mitberechtigung am Erbbaurecht tritt (vgl. BayObLGZ 1999, 63/65).

  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 86/86

    Grundstückserwerb durch den Erbbauberechtigten

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    d) Die wohl überwiegende Meinung vertritt im Anschluss an ein obiter dictum des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1987, 156/157) die Ansicht, Nutzungs- wie Verwertungsrechte gäben, wenn sie am Grundstück bestehen, dieselben Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten wie solche am Erbbaurecht.

    Hieraus könne abgeleitet werden, dass der Gegenstand solcher Rechte derselbe bleibe, wenn diese zunächst am Erbbaurecht und (spätestens) ab Wegfall des Erbbaurechts mit nicht schlechterem Rang am Grundstück beständen (BayObLG Rpfleger 1987, 156/157; vgl. auch Schmenger BWNotZ 2006, 73/84).

  • LG Bayreuth, 10.10.1996 - 4 T 109/96

    Gläubigerzustimmung zur Aufhebung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    Die Ausnahme vom Grundsatz, dass bei Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich ist, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, wird - soweit ersichtlich - allenfalls bei der Aufhebung grundstücksgleicher Rechte wie des Erbbaurechts als solchen, im Wesentlichen aus Praktikabilitätsgründen, zugelassen (LG Köln RNotZ 2001, 391; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39; LG Krefeld Rpfleger 1998, 284; Staudinger/ Gursky Bearbeitung 2007 § 876 Rn. 15; MüKo/Kohler BGB 5. Aufl. § 876 Rn. 3 Fn. 6).
  • LG Krefeld, 10.02.1998 - 6 T 39/98

    Löschung der Grundpfandrechte bei Erwerb des Grundstückes durch

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    Die Ausnahme vom Grundsatz, dass bei Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich ist, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, wird - soweit ersichtlich - allenfalls bei der Aufhebung grundstücksgleicher Rechte wie des Erbbaurechts als solchen, im Wesentlichen aus Praktikabilitätsgründen, zugelassen (LG Köln RNotZ 2001, 391; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39; LG Krefeld Rpfleger 1998, 284; Staudinger/ Gursky Bearbeitung 2007 § 876 Rn. 15; MüKo/Kohler BGB 5. Aufl. § 876 Rn. 3 Fn. 6).
  • LG Köln, 28.05.2001 - 11 T 102/01

    Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei Aufhebung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    Die Ausnahme vom Grundsatz, dass bei Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich ist, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, wird - soweit ersichtlich - allenfalls bei der Aufhebung grundstücksgleicher Rechte wie des Erbbaurechts als solchen, im Wesentlichen aus Praktikabilitätsgründen, zugelassen (LG Köln RNotZ 2001, 391; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39; LG Krefeld Rpfleger 1998, 284; Staudinger/ Gursky Bearbeitung 2007 § 876 Rn. 15; MüKo/Kohler BGB 5. Aufl. § 876 Rn. 3 Fn. 6).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
    Die Zustimmung des Berechtigten ist deshalb erforderlich, weil sich der Inhalt des Belastungsgegenstands verändert (BayObLGZ 1958, 273/277; OLG Frankfurt ZMR 1990, 229/230; Staudinger/Rapp Bearb. 2005 § 9 WEG Rn. 14; Bärmann/Armbrüster WEG 10. Aufl. § 9 Rn. 27; Weitnauer/Briesemeister § 9 Rn. 6).
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