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   OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08   

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https://dejure.org/2009,28827
OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08 (https://dejure.org/2009,28827)
OLG München, Entscheidung vom 27.08.2009 - 23 U 4138/08 (https://dejure.org/2009,28827)
OLG München, Entscheidung vom 27. August 2009 - 23 U 4138/08 (https://dejure.org/2009,28827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Stimmrechtsausschluss wegen Interessenkollision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussmängel, Entlastung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Personengesellschaftsrecht, Stimmrechtsausschluss

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss von Beschlussfassung bei Interessenskonflikt

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Stimmverbot für GbR-Gesellschaft bei Interessenwiderstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Die den §§ 47 Abs. 4 GmbHG, 43 Abs. 3 GenG und § 181 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken, wonach sich in bestimmten Fällen des Interessenwiderstreits die Gesellschafter der Stimme zu enthalten haben, findet auch auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung (BGHZ 56, 47, 52).

    Eine Ausnahme ist allerdings wiederum dann zu machen, wenn er mit der juristischen Person, die Vertragspartner werden soll, wirtschaftlich identisch ist (BGHZ 56, 47, 53).

    Auch der Umstand, dass die Ehefrau des Beklagten zu 2) Mehrheitsgesellschafterin der IVG war, kann nicht dazu führen, allein aufgrund der ehelichen Bindung eine wirtschaftliche Identität anzunehmen (BGHZ 56, 47, 54; 80, 69, 71; BGH ZIP 2009, 1273 ff.).

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Um diese Frage, also um Billigung und Missbilligung, geht es regelmäßig auch, wenn die Gesellschafter beschließen, ob sie einen Mitgesellschafter wegen einer Pflichtverletzung zur Rechenschaft ziehen oder nicht (BGHZ 97, 28, 33).

    In diesem Fall ist die gegen einen Mittäter erhobene Beschuldigung auch "eigene Sache" der übrigen Beteiligten, die also - wenn sie das Verhalten des Mittäters zu beurteilen haben - zugleich ihr eigenes Fehlverhalten zu billigen oder zu missbilligen hätten (BGHZ 97, 28, 34; BGH NJW 2009, 2300, 2303).

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76

    Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Der Vorschrift kann jedoch nicht der Rechtsgrundsatz entnommen werden, dass ein Stimmverbot immer schon dann eingreift, wenn ein Interessenkonflikt vorhanden ist (BGHZ 68, 107, 109).

    § 47 Abs. 4 GmbHG ist in bestimmten typischen Fällen sinngemäß anzuwenden, z.B. in denen ein Gesellschafter mit einem als Geschäftsgegner der GmbH in Aussicht genommenen fremden Unternehmen zwar rechtlich nicht identisch, wohl aber wirtschaftlich so stark verbunden ist, dass man sein persönliches Interesse dem dieses Unternehmens völlig gleichsetzen kann (BGHZ 68, 107, 109).

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    In diesem Fall ist die gegen einen Mittäter erhobene Beschuldigung auch "eigene Sache" der übrigen Beteiligten, die also - wenn sie das Verhalten des Mittäters zu beurteilen haben - zugleich ihr eigenes Fehlverhalten zu billigen oder zu missbilligen hätten (BGHZ 97, 28, 34; BGH NJW 2009, 2300, 2303).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Der Regelung des § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG liegt der Gedanke zugrunde, dass von einem selbst am Geschäft beteiligten nicht zu erwarten ist, er werde bei seiner Stimmabgabe die eigenen Belange denen der GmbH nachstellen (BGHZ 51, 219, 215).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Auch der Umstand, dass die Ehefrau des Beklagten zu 2) Mehrheitsgesellschafterin der IVG war, kann nicht dazu führen, allein aufgrund der ehelichen Bindung eine wirtschaftliche Identität anzunehmen (BGHZ 56, 47, 54; 80, 69, 71; BGH ZIP 2009, 1273 ff.).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 277/07

    Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts auf Angehörige eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 4138/08
    Auch der Umstand, dass die Ehefrau des Beklagten zu 2) Mehrheitsgesellschafterin der IVG war, kann nicht dazu führen, allein aufgrund der ehelichen Bindung eine wirtschaftliche Identität anzunehmen (BGHZ 56, 47, 54; 80, 69, 71; BGH ZIP 2009, 1273 ff.).
  • BGH, 07.02.2012 - II ZR 230/09

    Gesellschafterbeschlüsse einer Immobilien-GbR mit Beteiligung einer

    Das Berufungsgericht (OLG München, NZG 2009, 1267) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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