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   OLG München, 27.08.2019 - 31 Wx 235/17   

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https://dejure.org/2019,27130
OLG München, 27.08.2019 - 31 Wx 235/17 (https://dejure.org/2019,27130)
OLG München, Entscheidung vom 27.08.2019 - 31 Wx 235/17 (https://dejure.org/2019,27130)
OLG München, Entscheidung vom 27. August 2019 - 31 Wx 235/17 (https://dejure.org/2019,27130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB §§ 1911, 1915, 2368; FamFG §§ 84, 345 Abs. 1
    Kostentragung der Erben für Sachverständigengutachten im Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • rewis.io

    Verfahren wegen Nachlassbeschwerde

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 81
    Kostenentscheidung in einem Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1259
  • FGPrax 2019, 228
  • FamRZ 2019, 2023
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Auszug aus OLG München, 27.08.2019 - 31 Wx 235/17
    Auch in einem Verfahren, das die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zum Gegenstand hat, kann es angemessen sein, die Kosten für ein in der Beschwerdeinstanz eingeholtes Sachverständigengutachten (hier: Klärung der Testierfähigkeit der Erblasserin) den Erben aufzuerlegen (Fortführung der Senatsrechtsprechung OLG München ZEV 2017, 148).

    In der Vergangenheit hat der Senat bereits entschieden, dass die Kosten für ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, das der Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers dient, im Erbscheinserteilungsverfahren den Erben auferlegt werden können, weil diesen die Klärung dieser Frage letztlich zugutekommt (OLG München ZEV 2017, 148, 154; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 38 Rn. 109).

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