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   OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21   

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OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21 (https://dejure.org/2021,40124)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2021 - 34 Wx 253/21 (https://dejure.org/2021,40124)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2021 - 34 Wx 253/21 (https://dejure.org/2021,40124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 9; GBO §§ 16, 19; BGB §§ 104, 177, 181, 749, 1010, 1626, 1629
    Keine Vertretung durch Erziehungsberechtigte bei Insichgeschäft

  • rewis.io

    Eintragung, Bewilligung, Beschwerde, Aufhebung, Grundbuchamt, Grundbuch, Mangel, Wirksamkeit, Miteigentumsanteil, Ausschluss, Bestellung, Vertretung, Miteigentumsanteile, Vereinbarung, Aufhebung der Gemeinschaft, notarieller Urkunde, Bewilligung der Eintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Erklärung des Ausschlusses der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest neutral. 2. Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag die Eintragung eines solchen Ausschlusses für einen geschäftsunfähigen ...

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsfähigkeit der Eintragung des Ausschlusses der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft bei Überlassung eines Grundstücks an einen Minderjährigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vertretung durch Erziehungsberechtigte bei Insichgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Vertretung durch Erziehungsberechtigte bei Insichgeschäft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 166
  • FGPrax 2021, 249
  • FamRZ 2022, 701
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11

    Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Gemäß § 181 BGB kann allerdings ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht; die Folge eines Verstoßes hiergegen ist die schwebende Unwirksamkeit des Geschäfts analog § 177 BGB (BGHZ 65, 123/125 f.; OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491; BeckOGK/Fröhler BGB § 181 Rn. 450; Palandt/Ellenberger BGB 80. Aufl. § 181 Rn. 15).

    Jedenfalls dort, wo - wie beim Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 1010 Abs. 1 BGB - der materielle Rechtserfolg die Grundbucheintragung voraussetzt, erfasst eine Einschränkung der materiellrechtlichen Vertretungsbefugnis auch die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis und ist deshalb vom Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NJW 2021, 1673/1674 zu § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB; OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491 zu § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

    Wird mit der Auflassung des Grundstücks der Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 749 Abs. 2 BGB - der nur durch Vereinbarung der Teilhaber und nicht durch Mehrheitsentscheidung erfolgen kann (OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490; BeckOGK/Fehrenbacher BGB § 749 Rn. 24; Palandt/Sprau § 749 Rn. 5) - gegenüber dem Veräußerer und weiteren Erwerbern erklärt, so ist das Grundstück bei Übereignung noch nicht mit dem Recht belastet, anders als bei Übertragung eines mit einem gleichzeitig vom Veräußerer sich selbst eingeräumten Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks.

    Allein die Erklärung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft ist bereits rechtlich nachteilig, da der Erklärende damit einem Dritten ein Recht an seinem Eigentum einräumt (OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491; BeckOGK/Sonnenfeld BGB § 1795 Rn. 62.6; a.A. LG Münster Rpfleger 1999, 73; Schöner/Stöber Rn. 3610l).

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Dies gilt gemäß § 9 Abs. 2 FamFG auch für die Vornahme von Verfahrenshandlungen wie die Bewilligung nach § 19 GBO (BGH NJW 2021, 1673/1674).

    Jedenfalls dort, wo - wie beim Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 1010 Abs. 1 BGB - der materielle Rechtserfolg die Grundbucheintragung voraussetzt, erfasst eine Einschränkung der materiellrechtlichen Vertretungsbefugnis auch die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis und ist deshalb vom Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NJW 2021, 1673/1674 zu § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB; OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491 zu § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

    Dies gilt auch, wenn das Grundstück bei der Übertragung zugleich mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastet wird (BGH NJW 2021, 1673) oder sich der Veräußerer eine Belastung des Grundstücks vorbehält (Palandt/Ellenberger § 107 Rn. 4).

  • OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Insbesondere ist sie gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthaft, denn Entscheidungen des Grundbuchamts i.S. dieser Bestimmung sind auch Zwischenverfügungen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO (Senat vom 11.4.2011, 34 Wx 160/11 = FGPrax 2011, 173; OLG Hamm FGPrax 2010, 177; Demharter GBO 32. Aufl. § 71 Rn. 1; Hügel/Kramer GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 68; Schöner/Stöber GBR 16. Aufl. Rn. 473).
  • BayObLG, 21.11.1973 - BReg. 2 Z 43/73

    Streit um die abgelehnte Eintragung mehrerer Auflassungsvormerkungen mangels

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Von einer stillschweigenden Bestimmung ist dann auszugehen, wenn zwischen den Anträgen ein innerer Zusammenhang rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit 34 Wx 253/21 - Seite 6 - der Erledigung als gewollt vermuten lässt (BayObLGZ 1973, 309/311; OLG Schleswig FGPrax 2009, 290/291; Demharter § 16 Rn. 11; Hügel/Reetz § 16 Rn. 24; Schöner/Stöber Rn. 92).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Von einer stillschweigenden Bestimmung ist dann auszugehen, wenn zwischen den Anträgen ein innerer Zusammenhang rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit 34 Wx 253/21 - Seite 6 - der Erledigung als gewollt vermuten lässt (BayObLGZ 1973, 309/311; OLG Schleswig FGPrax 2009, 290/291; Demharter § 16 Rn. 11; Hügel/Reetz § 16 Rn. 24; Schöner/Stöber Rn. 92).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Gemäß § 181 BGB kann allerdings ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht; die Folge eines Verstoßes hiergegen ist die schwebende Unwirksamkeit des Geschäfts analog § 177 BGB (BGHZ 65, 123/125 f.; OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491; BeckOGK/Fröhler BGB § 181 Rn. 450; Palandt/Ellenberger BGB 80. Aufl. § 181 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 316/09

    Ausübung eines Rangvorbehalts durch einen von mehreren Miteigentümern

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Insbesondere ist sie gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthaft, denn Entscheidungen des Grundbuchamts i.S. dieser Bestimmung sind auch Zwischenverfügungen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO (Senat vom 11.4.2011, 34 Wx 160/11 = FGPrax 2011, 173; OLG Hamm FGPrax 2010, 177; Demharter GBO 32. Aufl. § 71 Rn. 1; Hügel/Kramer GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 68; Schöner/Stöber GBR 16. Aufl. Rn. 473).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Als gemäß § 13 GBO Antragsberechtigte ist die Beteiligte zu 1 auch beschwerdeberechtigt (vgl. BGH NJW 2005, 1430; Demharter § 71 Rn. 63; Hügel/Kramer § 71 Rn. 181).
  • LG Münster, 30.09.1998 - 5 T 757/98

    Ausschluß der Auseinandersetzung bei Schenkung an Minderjährige

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Allein die Erklärung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft ist bereits rechtlich nachteilig, da der Erklärende damit einem Dritten ein Recht an seinem Eigentum einräumt (OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 1490/1491; BeckOGK/Sonnenfeld BGB § 1795 Rn. 62.6; a.A. LG Münster Rpfleger 1999, 73; Schöner/Stöber Rn. 3610l).
  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21
    Vom Anwendungsbereich des § 181 BGB ausgenommen sind indes u.a. Willenserklärungen, die für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest neutral sind, da hier ein Interessenwiderstreit ausgeschlossen ist und Belange Dritter nicht entgegenstehen (BGHZ 59, 236/240; BeckOGK/Fröhler BGB § 181 Rn. 330 f.; Palandt/Ellenberger § 181 Rn. 9).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

  • OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23

    Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich

    Auch der Senat hat eine Tendenz in diese Richtung gezeigt, allerdings ohne sich insoweit festzulegen (Senat NJW-RR 2022, 166/167).

    Die Bemessung des nach §§ 61 Abs. 1, 79 Abs. 1 GNotKG zu bestimmenden Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts richtet sich nach den Schwierigkeiten, die die Behebung des Eintragungshindernisses macht, das Gegenstand der Zwischenverfügung und damit des Rechtsmittelverfahrens ist (BGH NJOZ 2014, 971; Senat NJW-RR 2022, 166/167; Demharter § 77 Rn. 45).

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