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   OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99   

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OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99 (https://dejure.org/1999,6390)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.1999 - 7 U 3147/99 (https://dejure.org/1999,6390)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 7 U 3147/99 (https://dejure.org/1999,6390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKO 16234/98
  • OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 75/58
    Auszug aus OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
    Kann daher der Kläger eine rechtlich erhebliche Tatsache nicht durch Vorlage des vereinbarten Schiedsgutachtens nachweisen, ist die Klage als "zur Zeit unbegründet" abzuweisen (vgl. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 1025, Rn. 17; BGH NJW 60, 1462/3).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
    Rechtliche Konsequenz hieraus ist, daß die Berufung des Beklagten auf die Schiedsklausel im vorliegenden Fall keinesfalls zur Unzulässigkeit der Klage führen kann, weil ein Schiedsgutachtervertrag den Zivilrechtsweg nicht ausschließt (vgl. BGHZ 9, 138; WM 82, 543).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89

    Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
    Im vorliegenden Fall jedoch kann eine rechtserhebliche Verzögerung (noch) nicht festgestellt werden, zumal an eine solche Feststellung strengste Anforderungen zu stellen sind, weil ansonsten der von den Parteien mit der Schiedsgutachterabrede verfolgte Zweck in Frage gestellt würde (vgl. BGH NJW 90, 1231/2).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
    4) Der Senat hat schließlich auch noch in Betracht gezogen, daß dem Kläger im Falle einer drohenden Klageabweisung wegen vorgreiflicher Schiedsgutachtervereinbarung entsprechend §§ 356, 431 ZPO eine Frist zur Vorlage des Gutachtens gesetzt werden kann (Ermessen des Tatrichters, vgl. BGH WM 88, 1503; NJW 94, 586/8).
  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
    Rechtliche Konsequenz hieraus ist, daß die Berufung des Beklagten auf die Schiedsklausel im vorliegenden Fall keinesfalls zur Unzulässigkeit der Klage führen kann, weil ein Schiedsgutachtervertrag den Zivilrechtsweg nicht ausschließt (vgl. BGHZ 9, 138; WM 82, 543).
  • LG München I, 02.01.2019 - 40 O 19818/17

    Beweiserhebung bei Schiedsgutachtenabrede zur Ermittlung des Abfindungsguthabens

    Allerdings sind an eine rechtserhebliche Verzögerung strengste Anforderungen zu stellen, weil sonst der von den Parteien mit der Schiedsgutachterabrede verfolgte Zweck in Frage gestellt würde (OLG München, Urteil vom 27.10.1999, 7 U 3147/99; BGH, NJW 1990, 1231).

    Von der Setzung einer Frist zur Einholung des Schiedsgutachtens sieht das Gericht ab, weil das Gutachten bislang nicht beauftragt worden ist und mit seiner Fertigstellung angesichts der Komplexität der Materie auch nicht alsbald gerechnet werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 27.10.1999 - 7 U 3147/99, BeckRS 1999 30079301).

  • LG München I, 18.01.2019 - 29 O 74/18

    Kein Abfindungsanspruch einer Gesellschaft wegen fehlendem Schiedsgutachten

    Von der Setzung einer Frist zur Einholung des Schiedsgutachtens sieht das Gericht ab, weil das Gutachten bislang nicht erstellt worden ist und mit seiner Fertigstellung angesichts der Komplexität der Materie auch nicht alsbald gerechnet werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 27.10.1999 - 7 U 3147/99, BeckRS 1999 30079301).
  • LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18

    Frist zur Vorlage eines Schiedsgutachtens im Zivilprozess

    Haben die Parteien wie im vorliegenden Fall eine Schiedsgutachterklausel vereinbart ist es grundsätzlich zulässig und richtigerweise auch erforderlich, zunächst eine Frist entsprechend den §§ 431, 356 ZPO zu setzen (Kappel S. 81; München OLGR 2000, 43; Düsseldorf VersR 1962, 705, 706; BGH NJW-RR 1988, 1405: Fristsetzung möglich; Gehrlein VersR 1994, 1009, 1013: Fristsetzung möglich).
  • LG München I, 24.06.2019 - 31 O 19797/17

    Filmfonds in Form einer Publikums-KG - Höhe eines Abfindungsguthabens

    Von der Setzung einer Frist zur Einholung des Schiedsgutachtens sieht das Gericht ab, weil das Gutachten bislang nicht beauftragt worden ist und mit seiner Fertigstellung angesichts der Komplexität der Materie auch nicht alsbald gerechnet werden kann (vgl. Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.10.1999, Az.: 7 U 3147/99, BeckRS 19930079301, Entscheidungsgründe II 4).
  • LG München I, 03.12.2015 - 31 O 2889/09

    Einziehung der Geschäftsanteile wegen Missbrauchs der Kontovollmacht

    Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass das Gericht die Bestimmung der Höhe nicht selbst oder in anderer Weise vornehmen darf und für die Entscheidung an sie gebunden ist (OLG München vom 27.10.1999, 7 U 3147/99).
  • LG Dresden, 30.10.2007 - 3 O 3901/06
    Im Unterschied zur Schiedsabrede führt die Berufung auf eine vereinbarte Schiedsgutachtenabrede nicht zur Unzulässigkeit der Klage, sondern zu derzeitigen Unbegründetheit (Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl., Rn 6 zu § 1029 ZPO m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/ Abers- Hartmann, ZPO, 64. Aufl. Rn 17 zu Grundz. § 1025; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu Vorbem. 1029; Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 16. Aufl., Anhang 4 Rn. 43 ff; von Bermuth a.a.O., S.2086; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.04.02 unter Az. 7 W 16/02; OLG München, Urteil vom 27.10.1999 unter Az: 7 U 3147/99; OLG Frankfurt VersR 1982, 759; BGH NJW 196O, 1462/3).
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