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   OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10   

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OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10 (https://dejure.org/2010,23583)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.2010 - 33 UF 1538/10 (https://dejure.org/2010,23583)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 33 UF 1538/10 (https://dejure.org/2010,23583)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 23
  • FamRZ 2011, 998
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Zwar habe der BGH im Beschluss vom 14.3.2007 (FamRZ 2007, 900) im Ausschluss der Vergütung für die Führung von Vormundschaften/Pflegschaften durch Mitarbeiter entsprechender Vereine wie auch durch die Vereine selbst eine planwidrige Regelungslücke gesehen.

    24 c) Dieser Auffassung hat sich auch der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 14.3.2007 (FamRZ 2007, 900), in dem es um den Vergütungsanspruch eines Vereins für die Tätigkeit eines zum Ergänzungspfleger für einen Minderjährigen bestellten Vereinsmitarbeiters ging, ausdrücklich angeschlossen und dabei in der Entscheidung des BVerfG vom 11.11.1999 einen grundlegenden Wandel der Rechtslage für die Vergütung von Tätigkeiten im Rahmen von Vormundschaften oder Pflegschaften durch Vereine gesehen.

    27 d) Zwar hat das OLG Koblenz im Beschluss vom 23.06.2010 (13 WF 408/10 = BeckRS 2010, 20810) für sich genommen zutreffend darauf hingewiesen, dass die auf die Führung von Vormundschaften durch einen Verein selbst bezogenen Erwägungen des BGH nicht zu den tragenden Gründen der damaligen Entscheidung gehörten, da es im Beschluss vom 14.3.2007 (FamRZ 2007, 900) um die Vergütung eines zum Pfleger bestellten Mitarbeiters ging, nicht aber um die Vergütung für Tätigkeiten eines selbst zum Vormund bestellten Vereins.

    Richtig ist vielmehr, dass der Senat im Beschluss vom 14.3.2007 a.a.O. zunächst die Gesetzeslage dargestellt hat, welche jedweden Vergütungsanspruch des Vereins ausschließt; er hat aber sodann klargestellt, dass er diese gesetzgeberischen Vorgaben nicht für vereinbar hält mit der neueren Rechtsprechung des BVerfG, sondern sich vielmehr hierdurch die rechtliche Beurteilung nach dem Maßstab des Art. 12 GG grundlegend gewandelt habe.

    33 Angesichts dieser Gegebenheiten und Abläufe kann somit nicht der Meinung gefolgt werden, der Gesetzgeber habe die vom BGH im Beschluss vom 14.3.2007 a.a.O. festgestellte planwidrige Lücke im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum FGG-RG bewusst zur Kenntnis genommen und in eben diesem Bewusstsein eines verfassungswidrigen Rechtszustandes gleichwohl beschlossen, die geltende Regelung insoweit aufrechtzuerhalten.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 25 Wx 73/09

    Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Vereins als gerichtlich bestellter

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Denn diesbezüglich erhalte er Unterstützung durch die für die öffentliche Jugendhilfe zuständige Kommune, wie das OLG Düsseldorf (BtPrax 2010, 126) festgestellt habe.

    Vielmehr erhalten sie durch die Städte und Gemeinden für ihre Tätigkeit eine finanzielle Unterstützung" (so aber OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.3.2010, BtPrax 2010, 126).

  • EuG, 01.09.2009 - T-107/09

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Hinzukomme, dass mittlerweile "auch im Betreuungsrecht für den Verein selbst bei der Führung von Betreuungen unter Bezug auf den BGH eine Vergütung gewährt" werde (so das LG Ansbach im Beschluss vom 25.2. 2009 - T 107/09, zit. nach juris).

    Ob dieses Motiv vor dem Hintergrund der neueren Anforderungen des BVerfG a.a.O. noch Bestand haben kann (verneinend LG Ansbach Beschluss vom 25.2.2009 - T 107/09 zit. nach juris) mag hier dahinstehen.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    b) Jedoch ist schon seit langem verfassungsrechtlich geklärt, dass die berufliche Inanspruchnahme durch den Staat zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse einen Anspruch auf staatliche Leistungen gewähren kann, auch wenn hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. BVerfGE 54, 251/270 ff.; BVerfG Beschluss vom 13.1.1999, NJW 1999, 1621 und vom 11.11.1999, FamRZ 2000, 414).

    Gesetzliche Vergütungsregelungen, auch die die Anspruchsgrundlagen selbst betreffen, sind daher am Maßstab des Art. 12 GG zu messen (BVerfGE 54, 251/271; 68, 193/216; 83, 1/13).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Denn hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so im Parlament nicht erreichbar war (vgl. BVerfGE 69, 315/372; BVerfGE 82, 6, hier zit. nach juris Rn. 18 unter Hinweis auf J. Ipsen, Richterrecht und Verfassung, 1975, S. 236).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Denn hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so im Parlament nicht erreichbar war (vgl. BVerfGE 69, 315/372; BVerfGE 82, 6, hier zit. nach juris Rn. 18 unter Hinweis auf J. Ipsen, Richterrecht und Verfassung, 1975, S. 236).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Gesetzliche Vergütungsregelungen, auch die die Anspruchsgrundlagen selbst betreffen, sind daher am Maßstab des Art. 12 GG zu messen (BVerfGE 54, 251/271; 68, 193/216; 83, 1/13).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    Gesetzliche Vergütungsregelungen, auch die die Anspruchsgrundlagen selbst betreffen, sind daher am Maßstab des Art. 12 GG zu messen (BVerfGE 54, 251/271; 68, 193/216; 83, 1/13).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10

    Vergütung des Vereinsvormundes

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    27 d) Zwar hat das OLG Koblenz im Beschluss vom 23.06.2010 (13 WF 408/10 = BeckRS 2010, 20810) für sich genommen zutreffend darauf hingewiesen, dass die auf die Führung von Vormundschaften durch einen Verein selbst bezogenen Erwägungen des BGH nicht zu den tragenden Gründen der damaligen Entscheidung gehörten, da es im Beschluss vom 14.3.2007 (FamRZ 2007, 900) um die Vergütung eines zum Pfleger bestellten Mitarbeiters ging, nicht aber um die Vergütung für Tätigkeiten eines selbst zum Vormund bestellten Vereins.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10
    b) Jedoch ist schon seit langem verfassungsrechtlich geklärt, dass die berufliche Inanspruchnahme durch den Staat zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse einen Anspruch auf staatliche Leistungen gewähren kann, auch wenn hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. BVerfGE 54, 251/270 ff.; BVerfG Beschluss vom 13.1.1999, NJW 1999, 1621 und vom 11.11.1999, FamRZ 2000, 414).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

  • OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10

    Es besteht kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der bestellten

    Im Übrigen besteht für die Führung einer Vereinsvormundschaft analog §§ 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG, 7 Abs. 1 VBVG ein Anspruch auf Vergütung (Senatsbeschluss vom 31. März 2011 - 15 UF 1/11; OLG München FGPrax 2011, 23; a.A. OLG Koblenz 2011, 61 ff.).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 631/10

    Ein zum Vormund bestellter Verein kann nicht gem. § 1835 Abs. 5 S. 1 BGB Ersatz

    Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 33. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - vom 27. Oktober 2010 (33 UF 1538/10) aufgehoben.
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11

    Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für

    Die gegen eine Endentscheidung i.S.d. § 38 FamFG (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 2011, 307; inzident auch OLG München, FamRZ 2011, 998) in einer Familiensache nach § 111 Nr. 2 FamFG gerichtete und daher nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte Beschwerde - bezüglich derer eine Nichtabhilfe nicht veranlasst gewesen ist (§ 68 Abs. 1 S. 2 FamFG) - ist zulässig, insbesondere ist die Erwachsenheitssumme des § 61 Abs. 1 FamFG erreicht.
  • OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18

    Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 20.04.2010 - XII ZB 128/09, FamRZ 2010, 964; BGH, Beschl. v. 23.03.2011 - XII ZB 436/101, FamRZ 2011, 998; BGH, Beschl. v. 28.03.2012 - XII ZB 323/11, FamRZ 2012, 961) vor der Verwerfung einer Beschwerde mangels ausreichender Beschwer eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde vom Beschwerdegericht nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Beschwerde zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600, 00 EUR übersteigt.
  • OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11

    Vormundschaft: Vergütungsanspruch eines Vereins

    Wird ein Verein zur Führung einer Vormundschaft bestellt, steht ihm wegen des nicht auslegungsfähigen Wortlauts von § 1836 Abs. 3 BGB ein Vergütungsanspruch nicht zu (gegen OLG München FGPrax 2011, 23 und OLG Celle - Beschluss vom 31.03.2011, 15 UF 1/11).
  • OLG Bremen, 16.01.2013 - 5 WF 3/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer nicht

    Überwiegend (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 06.10.2011, Az.: 4 WF 107/11; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.10.2012, Az.: 2 UF 275/12, zit. nach juris; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 238; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 1616; OLG Schleswig, FamRZ 2011, 998; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Keidel/Zimmermann, a. a. O., § 81 Rn. 81 m. w. Nachw.), und zwar auch vom erkennenden Senat wird jedoch auch in diesen Fällen das Erreichen des Beschwerdewerts gefordert.
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 15 UF 1/11
    : Bestellt das Familiengericht zum Vormund eines minderjährigen Kindes einen für geeignet erklärten Verein, so hat dieser entgegen dem Wortlaut des § 1836 III BGB analog §§ 277 IV S.1 FamFG, 7 I VBVG dem Grunde nach einen Anspruch auf Vergütung für die Führung der Vereinsvormundschaft (Anschluss an OLG München, Beschluss v. 27.10.2010, FamRZ 2011, 998, m. Anm. Bienewald = FGPrax 2011, 23).
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