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   OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14   

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OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14 (https://dejure.org/2014,32432)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.2014 - 7 W 2097/14 (https://dejure.org/2014,32432)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 (https://dejure.org/2014,32432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1459
  • WM 2014, 2376
  • NZA-RR 2014, 660
  • NZG 2014, 1420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14
    b) Besteht zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag (was hier streitig ist, siehe dazu sogleich Ziff. 2), so entfällt mit "Abberufung aus der Organschaft" (BAG, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, Rn. 18) bzw. mit deren Eintragung in das Handelsregister (BAG, Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, Rn. 21), hier also jedenfalls für die Zeit nach dem 26.11.2013, die Fiktion des § 5 I 3 ArbGG (Koch a. a. O. Rn. 7).

    a) Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH kann auf einem Arbeitsvertrag beruhen (BAG v. 26.10.2012 a. a. O. Rn. 14).

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14
    Auf die Frage einer Doppelrelevanz von streitigen Tatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, Rn. 16) kommt es daher nicht an.

    Denn der Kläger hat vorgetragen (Schriftsatz vom 02.06.2014, Bl. 6 = Bl. 45 d. A.), nach seiner Abberufung überhaupt nicht mehr für die Beklagte tatsächlich tätig gewesen zu sein, so dass aus dem Tatsächlichen keinerlei Rückschlüsse auf die zutreffende rechtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009, a. a. O. Rn. 12) gezogen werden können.

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Auszug aus OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14
    b) Besteht zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag (was hier streitig ist, siehe dazu sogleich Ziff. 2), so entfällt mit "Abberufung aus der Organschaft" (BAG, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, Rn. 18) bzw. mit deren Eintragung in das Handelsregister (BAG, Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, Rn. 21), hier also jedenfalls für die Zeit nach dem 26.11.2013, die Fiktion des § 5 I 3 ArbGG (Koch a. a. O. Rn. 7).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14
    e) Es kann daher auch dahinstehen, ob aus der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.11.2010 - C-232/90, NJW 2011, 2343, Rn. 46-51 - Danosa) zu folgern ist, dass für den Begriff des "Arbeitnehmers" schon ausreicht, dass der Beschäftigte - wie hier - der Weisung eines anderen Organs unterliegt, und dass er - gleichfalls wie hier - für das Unternehmen Leistungen erbringt, für die er im Gegenzug ein Entgelt erhält.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-232/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14
    e) Es kann daher auch dahinstehen, ob aus der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.11.2010 - C-232/90, NJW 2011, 2343, Rn. 46-51 - Danosa) zu folgern ist, dass für den Begriff des "Arbeitnehmers" schon ausreicht, dass der Beschäftigte - wie hier - der Weisung eines anderen Organs unterliegt, und dass er - gleichfalls wie hier - für das Unternehmen Leistungen erbringt, für die er im Gegenzug ein Entgelt erhält.
  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    Dies unterscheidet auch den Fall von der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 27. Oktober 2014 (- 7 W 2097/14 - Rn. 11, NZA-RR 2014, 660) .

    Eine feste Arbeitszeit ist nicht vereinbart und § 4 des Geschäftsführerdienstvertrags bestimmt ausdrücklich, dass es dem Kläger frei steht, "Ämter in leitenden Funktionen, Aufsichtsratsgremien anderer Unternehmen und Ehrenämtern in Organisationen anzunehmen" (anders als im Fall des OLG München vom 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - aaO) .

    Vielmehr weist auch diese Regelung den Vertrag als freien Dienstvertrag aus (aA wohl OLG München 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - Rn. 11, aaO) .

    (f) Schließlich spricht die Vereinbarung einer festen monatlichen Vergütung nicht für die Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (aA OLG München 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - Rn. 11, aaO) .

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

    Vielmehr muss darüber danach nach allgemeinen Grundsätzen entschieden werden (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).
  • LAG Hamm, 07.06.2016 - 2 Ta 492/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Feststellung der

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und den streitgegenständlichen Ansprüchen allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386 ; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).
  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 556/15

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur der Streitigkeit allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).
  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 26/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Beschwerdekammer folgt, gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur des der Organbestellung zugerunde liegenden Anstellungsvertrages allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen entschieden werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).
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