Rechtsprechung
   OLG München, 27.11.1980 - 9 VA 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,18783
OLG München, 27.11.1980 - 9 VA 4/80 (https://dejure.org/1980,18783)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.1980 - 9 VA 4/80 (https://dejure.org/1980,18783)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 1980 - 9 VA 4/80 (https://dejure.org/1980,18783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,18783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zeugenvernehmung bei Rechtshilfe für "Common Law"-Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 20 VA 4/13

    Rechtshilfe mit den USA (pre-trial discovery of documents)

    23 Danach verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 1 AusfG HBÜ, wonach Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Art. 23 HBÜ (pre-trial discovery of documents) zum Gegenstand haben, nicht zu erledigen sind (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 3 VA 2/11, dok. bei juris; OLG Celle NJW-RR 2008, 78; MünchKomm/Heinrich, ZPO, 3. Aufl., Art. 23 HBÜ Rn. 3 m. w. N.; OLG München JZ 1981, 540; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, a. a. O., Rn. 2489).

    Dem steht zudem der eindeutige Wortlaut dieser Regelungen entgegen (so auch OLG Celle und OLG Düsseldorf jeweils a. a. O. und bereits vor Einführung des § 142 ZPO OLG München JZ 1981, 540).

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10

    Internationale Rechtshilfe: Nachprüfung der Entscheidung über ein

    Das Ausforschungsverbot besteht nämlich allein zum Schutz des Beweisgegners, der der beweisführenden Gegenpartei die Waffen zur Führung des Rechtsstreits grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen braucht (BGH NJW 1958, 1491), nicht aber im Interesse von Zeugen, die durch die gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechte hinreichend geschützt sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf aaO; OLG München JZ 1981, 540; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Rdnr. 2490).

    Im übrigen wird der genannte Vorbehalt durch die Vernehmung von Zeugen auch über Unterlagen, die nicht herausgegeben oder vorgelegt werden müssen, nicht umgangen (vgl. dazu OLG München JZ 1981, 540, Zöller-Geimer aaO, § 363 Rdnr. 115; Geimer, aaO, Rdnr. 2488).

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 3 VA 2/06

    Rechtshilfeersuchen nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im

    Das Ausforschungsverbot, dessen Umfang im einzelnen streitig ist (vgl. Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 138 Rn. 6, mN), besteht allein zum Schutz des Beweisgegners, der der beweisführenden Gegenpartei die Waffen zur Führung des Rechtsstreits grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen braucht (BGH NJW 1958, 1491), nicht aber im Interesse von Zeugen, die durch die gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechte gemäß der ZPO, die nach Art. 9 Abs. 1 HBÜ vom ersuchten Gericht zu beachten sind, genügend geschützt sind (OLG München JZ 1981, 540, 541; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Rn 2490; jew mwN).
  • BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20

    Weiterleitung eines Rechtshilfeersuchens

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass jedenfalls ein auf Zeugenvernehmung über den Inhalt bestimmt bezeichneter Urkunden gerichtetes Ersuchen in einem pretrialdiscovery-Verfahren nicht zu beanstanden ist (OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 27. November 1980, 9 VA 4/80, JZ 1981, 540; zustimmend Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 2489).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht