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   OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95   

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https://dejure.org/1995,7514
OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95 (https://dejure.org/1995,7514)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.1995 - 1 Ws 551/95 (https://dejure.org/1995,7514)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 1995 - 1 Ws 551/95 (https://dejure.org/1995,7514)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 71
 
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  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 30, 363 ff; NStZ 1989, 473 ff; 1987, 20).

    Dort hatte der mittelbare Täter den Tatmittler zur Tatausführung bestimmt und ihn aus seinem Einwirkungsbereich in der Vorstellung entlassen, daß er die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr vornehmen werde (BGHSt 30, 363 ff).

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Auszug aus OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 30, 363 ff; NStZ 1989, 473 ff; 1987, 20).
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Auszug aus OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 30, 363 ff; NStZ 1989, 473 ff; 1987, 20).
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