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   OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12   

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https://dejure.org/2012,42456
OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12 (https://dejure.org/2012,42456)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.2012 - 34 Wx 157/12 (https://dejure.org/2012,42456)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 2012 - 34 Wx 157/12 (https://dejure.org/2012,42456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses.Notwendig ist ein (noch nicht abgeschlossener) Veräußerungsvorgang. Ist die Veräußerung im Grundbuch vollzogen, kommt eine Löschung der Belastung auf dieser Grundlage nicht mehr in Betracht (siehe ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Löschung von Forst- und Weiderechten

    Auszug aus OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12
    Ist die Veräußerung im Grundbuch vollzogen, kommt eine Löschung der Belastung auf dieser Grundlage nicht mehr in Betracht (siehe schon Senat vom 26.9.2012, 34 Wx 30/12).

    Wenn daher die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses zum Zwecke des erleichterten Erwerbs und der zur Vermeidung unübersichtlicher Rangverhältnisse erleichterten Eintragung durch das Grundbuchamt nicht mehr erreicht werden kann, etwa weil die eigentumsrechtliche Zuordnung abgeschlossen ist, ohne dass der für das Unschädlichkeitszeugnis notwendige Antrag gestellt wurde, fehlt es an einer Grundlage, das Gesetz noch anzuwenden; eine Erteilung kommt nicht mehr in Frage (vgl. auch Senat vom 26.9.2012 = 34 Wx 30/12).

  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 10/89

    Kein Unschädlichkeitszeugnis bei Abschreibung einer Teilfläche ohne

    Auszug aus OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12
    Da bei der Auslegung und Anwendung von Art. 120 EGBGB und des UnschZG immer zu berücksichtigen ist, dass es sich um Ausnahmen von § 875 BGB, §§ 19, 29 GBO zu Lasten der Grundpfandgläubiger handelt, ist eine enge Auslegung schon aus verfassungsrechtlichen Erwägungen geboten (BayVerfGHE 1970, 143/151; BayObLGZ 1989, 200/202).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 59/93

    Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes bei Erteilung des

    Auszug aus OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12
    Denn für die Zuständigkeit und das Verfahren gelten nicht die Regelungen der Grundbuchordnung, sondern die der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG DNotZ 1994, 178/179; vgl. Demharter Rpfleger 2004, 406/407; a.A. Kirchmayer Rpfleger 2004, 203).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23

    Unschädlichkeitszeugnis

    Deshalb bestimmt sich das Verfahren in Einklang mit der nahezu einhelligen Ansicht nicht nach der Grundbuchordnung, mit der Folge, dass für die Beschwerde die §§ 56 ff. FamFG gelten (vgl. Staudinger/Mittelstädt, Neubearbeitung 2018, EGBGB Art. 120, Rn. 97; Böhringer: "Verwendung eines Unschädlichkeitszeugnisses im Grundstücksverkehr Baden-Württemberg", BWNotZ 2020, 376, 383; zur ähnlichen bayerischen Rechtslage: OLG München, Beschluss vom 27.11.2012, 34 Wx 157/12 - juris Rn. 7 m.w.N., auch zu der vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung).
  • OLG München, 26.05.2015 - 34 Wx 155/15

    Funktionelle Zuständigkeit bei Feststellung der Unschädlichkeit

    Während nach dem bis zum 1.12.2012 geltenden Rechtszustand ein Rechtsmittel nur gegeben war, wenn die Feststellung der Unschädlichkeit versagt wurde (Art. 8 UnschZG a. F.), und sich Zuständigkeit und das Verfahren nach den allgemeinen Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit richteten, somit die funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach der Bundesnorm des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG bestand (siehe Senat vom 27.11.2012, 34 Wx 157/12 bei juris), hat die gesetzliche Novelle zum einen die Anfechtungsmöglichkeiten auch auf stattgebende Entscheidungen des Amtsgerichts erweitert.
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