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   OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12   

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OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12 (https://dejure.org/2013,770)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2013 - 4 Ws 202/12 (https://dejure.org/2013,770)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (https://dejure.org/2013,770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung eines Besuchs bei einem Strafgefangenen durch Justizvollzuganstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 12.05.1998 - 5 Ws 189/98

    Anspruch eines Gefangenen auf Erteilung einer Besuchserlaubnis zur Führung eines

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Die weite Fassung dieses Begriffs macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (KG Beschluss vom 12.5.1998 -Gz.: 5 Ws 189/98 Vollz zitiert nach juris dort Rdn. 8 m. w. N.).

    Mit dem Kammergericht ist der Senat der Auffassung, dass es keinen generellen Erfahrungssatz gibt, nach dem die Eingliederung eines Gefangenen durch den Besuch eines Journalisten behindert wird (KG Beschluss vom 12.5.1998 - Gz.: 5 Ws 189/98 Vollz zitiert nach juris dort Rdn. 10 m. w. N.).

    Ob die Dinge im Einzelfall so liegen, hängt aber von der gesamten jeweiligen Situation ab" (KG Berlin Beschluss vom 12.5.1998 a. a. O. Rdn.9 m. w. N.).

    "Zu einer Kontrolle des Handlungsermessens der Vollzugsbehörde nach den Grundsätzen des § 115 Abs. 5 StVollzG können die Gerichte daher überhaupt erst gelangen, wenn die vorherige Prüfung der Tatbestandsseite ergeben hat, dass die Vollzugsbehörde eine der in § 25 StVollzG bestimmten Voraussetzungen für ein Besuchsverbot zutreffend angenommen hat" (KG Beschluss vom 12.5.1998 a. a. O.. Rdn. 6).

  • OLG Celle, 05.10.1989 - 1 Ws 294/89
    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Dabei spielt auch der Besuchszweck eine Rolle (OLG Celle Beschluss vom 5.10.1989 - Gz.: 1 Ws 294/89, Ls. ZfStrVo 1990, 306; OLG Nürnberg Beschluss vom 16.4.1998 - Gz.: Ws 65/98 zitiert nach juris dort Rdn. 10 m. w. N.), weshalb sich die Justizvollzugsanstalt auch über die Zielrichtung des Interviews informieren durfte.

    Die hierzu von Arloth zitierte Rechtsprechung differenziert nämlich genauer: "Wird einem sogenannten Überzeugungstäter Gelegenheit gegeben, sich einem Besucher gegenüber zu äußern und damit durch eine von diesem geplante Veröffentlichung an die Öffentlichkeit zu treten, kann er dadurch in seiner Anschauung und Überzeugung von deren Richtigkeit bestätigt werden: dies kann seine Eingliederung behindern (OLG Celle a. a. O.. ZfStrVo 1990, 306).

  • OLG Nürnberg, 16.04.1998 - Ws 65/98
    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Dabei spielt auch der Besuchszweck eine Rolle (OLG Celle Beschluss vom 5.10.1989 - Gz.: 1 Ws 294/89, Ls. ZfStrVo 1990, 306; OLG Nürnberg Beschluss vom 16.4.1998 - Gz.: Ws 65/98 zitiert nach juris dort Rdn. 10 m. w. N.), weshalb sich die Justizvollzugsanstalt auch über die Zielrichtung des Interviews informieren durfte.

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hält ein Besuchsverbot für gerechtfertigt, wenn ein durch Tatsachen belegter dringender Verdacht, der Besucher werde den Gefangenen zu einer feindseligen Einstellung gegen den Vollzug bringen oder ihn in einer solchen Einstellung bestärken, vorliegt" (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.4.1998 a. a. O.. Rdn. 10).

  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Erst die Entscheidung über die Rechtsfolge (Untersagung des Besuchs) ist eine Ermessensentscheidung, bei der es entscheidend darauf ankommt, wie groß die Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ist und in welchem Maße befürchtet werden muss, dass der Besuch einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen ausüben oder seine Eingliederung behindern würde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6.9.1983 - Gz.: Ws 628/83 zitiert nach juris; Calliess/Müller-Dietz a. a. O.. Rdn. 2).

    Für ihr Vorliegen müssen objektiv fassbare Anhaltspunkte vorliegen (OLG Rostock Beschluss vom 15.12.2004 - Gz.: I Vollz Ws 5/04 zitiert nach juis dort Rdn. 15; OLG Nürnberg Beschluss vom 6.9.1983 - Gz.: Ws 628/83 NStZ 1984, 93/94; Feest/Lesting a. a. O. Rdn. 3).

  • OVG Bremen, 09.01.1990 - 2 BA 43/89

    Auszubildender; Ausbildungsförderung; Einkommen der Eltern; Unterhalt

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Eine Gefährdung läge z. B. bei dem Verdacht der Planung eines Ausbruchs (Arloth a. a. O.. § 25 Rdn. 3), der Bedrohung von Angehörigen von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt durch den Besucher mit Wissen und Billigung des Strafgefangenen (OLG Koblenz Beschluss vom 7.11.1989 -Gz.: Vollz (Ws) 44/89 in NStZ 1990, 301 ff. mit Anm. Moltekin) oder durch das Einschmuggeln von Rauschgift durch den Besucher (KG Beschluss vom 16.3.2005 -Gz.: 5 Ws 72/05 zitiert nach juris dort Rdn.3) vor.
  • KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81
    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Denn unter ihrer Geltung hat nicht nur der Strafgefangene, sondern haben auch Personen außerhalb des Strafvollzugs ein Recht auf Besuch (KG, Beschluss vom 15.5.1981, ZfStrVo 1982, 125).
  • OLG Koblenz, 07.11.1989 - 2 Vollz (Ws) 44/89

    Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Einschüchterungsversuche Angehöriger;

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Eine Gefährdung läge z. B. bei dem Verdacht der Planung eines Ausbruchs (Arloth a. a. O.. § 25 Rdn. 3), der Bedrohung von Angehörigen von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt durch den Besucher mit Wissen und Billigung des Strafgefangenen (OLG Koblenz Beschluss vom 7.11.1989 -Gz.: Vollz (Ws) 44/89 in NStZ 1990, 301 ff. mit Anm. Moltekin) oder durch das Einschmuggeln von Rauschgift durch den Besucher (KG Beschluss vom 16.3.2005 -Gz.: 5 Ws 72/05 zitiert nach juris dort Rdn.3) vor.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95

    Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Die Ablehnung der verfahrensgegenständlichen Besuchserlaubnis war geeignet, die Rechte der Antragstellerin zu 1) gemäß Art. 26 ff. BayStVollzG sowie aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG zu verletzen (BVerfG, Beschluss vom 19.7.1995 - Gz.: 2 BvR 1439/95 zitiert nach juris, dort Rdn. 12, 13 m. w. N.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Dies ist für die Rechtsprechung im Bezirk des Senats im Ganzen von Bedeutung (BGHSt 24, 15/22).
  • KG, 16.03.2005 - 5 Ws 72/05

    Strafvollzugsrecht: Sicherungsvorkehrungen gegen anstaltsinternen

    Auszug aus OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12
    Eine Gefährdung läge z. B. bei dem Verdacht der Planung eines Ausbruchs (Arloth a. a. O.. § 25 Rdn. 3), der Bedrohung von Angehörigen von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt durch den Besucher mit Wissen und Billigung des Strafgefangenen (OLG Koblenz Beschluss vom 7.11.1989 -Gz.: Vollz (Ws) 44/89 in NStZ 1990, 301 ff. mit Anm. Moltekin) oder durch das Einschmuggeln von Rauschgift durch den Besucher (KG Beschluss vom 16.3.2005 -Gz.: 5 Ws 72/05 zitiert nach juris dort Rdn.3) vor.
  • BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten

    Unter Beachtung von Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit kann aber nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Presseinterview mit einem Strafgefangenen regelmäßig dessen Eingliederung behindert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20, 1 Vollz (Ws) 95/20 -, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, Rn. 50 f.; Matthes, Presse-Interviews im Haftvollzug, 2005, 230 ff.; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015 E Rn. 35; Feest/Wegner, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2017, Teil II § 27 LandesR Rn. 6; Tolmein, ZRP 1997, S. 246; a.A. Arloth, in: Arloth/Krä, Strafvollzugsgesetze, 5. Aufl. 2021, § 25 StVollzG Rn. 5).

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist dies etwa anerkannt worden, wenn der Strafgefangene sich durch die Situation des konkreten Interviews dazu veranlasst oder herausgefordert fühlt, seine Straftat zu erklären oder zu rechtfertigen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, Rn. 9 und OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, Rn. 51; so auch bezogen auf Untersuchungshäftlinge Nehm, NStZ 1997, S. 311; zu einem geplanten Interview mit einem politischen bzw. extremistischen Überzeugungstäter vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Oktober 1989 - 1 Ws 294/89 -, NStE Nr. 2 zu § 25 StVollzG).

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20

    Strafgefangener, Besuch von Journalisten, Behinderung der Eingliederung, Recht

    Daraus folgt, dass nur, wenn die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs vorliegen, der Anstalt ein Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite gegeben ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. September 1983 - Ws 628/83 -, NStZ 1984, S. 93; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32).

    Im Übrigen kommt es insbesondere auf die Person des Besuchers, den Zweck des Besuchs und die persönlichen Eigenschaften des zu besuchenden Gefangenen an (OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 44).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg ZfStrVO 1988, 187, 188 zum Versagungsgrund des schädlichen Einflusses).

    Zunächst gibt es keinen Erfahrungssatz, nach dem die Eingliederung eines Gefangenen durch den Besuch eines Journalisten behindert wird (OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 50; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 9; vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, § 25 StVollzG Rn. 3 m. Nachw.; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 25 Rn. 5).

  • LG Regensburg, 28.02.2022 - SR StVK 131/19

    Bestätigung der Ablehnung der Teilnahme an einem Interview

    Erst die Entscheidung über die Rechtsfolge (Untersagung des Besuchs) ist eine Ermessensentscheidung, bei der es entscheidend darauf ankommt, wie groß die Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ist und in welchem Maße befürchtet werden muss, dass der Besuch einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen ausüben oder seine Eingliederung behindern würde (OLG Nürnberg Beschl. v. 6.9.1983 - Ws 628/83, juris; Calliess/Müller-Dietz a.a.O., Rn 2 NStZ 2013, 364, beck-online).

    Der Begriff umfasst alle Einwirkungen, die dem Vollzugsziel der Behandlung, den Gefangenen zu einer künftigen straffreien Lebensführung in sozialer Verantwortung zu bringen, entgegenwirken (Schwind a.a.O. Rn. 8 m.w.N.)." (OLG München NStZ 2013, 364).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 2 Ws 251/22

    Justizvollzugsanstalt: Zulässigkeit von Besuchsbeschränkungen zur

    Der gerichtlich voll überprüfbare (KG NStZ 1998, 479; OLG München NStZ 2013, 364) unbestimmte Rechtsbegriff der Sicherheit und Ordnung der Anstalt umfasst die Gesamtheit der Voraussetzungen für ein zivilisiertes und menschenwürdiges Zusammenleben in der Anstalt einschließlich der dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe; als Anknüpfungspunkt für Beschränkungen bezeichnet sie neben der äußeren auch die innere Sicherheit im Sinn der Abwendung von Gefahren für Personen und Sachen in der Anstalt, insbesondere auch von Gesundheitsgefährdungen (OLG Stuttgart StV 1988, 441; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 81 StVollzG Rn. 2; Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 11. Kapitel A Rn. 5 jew. m.w.N.).
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