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   OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau   

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OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau (https://dejure.org/2019,53708)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau (https://dejure.org/2019,53708)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 28 U 3555/18 Bau (https://dejure.org/2019,53708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag über Eigentumswohnung - Schadenspauschale bei Nichtübergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung fertig, aber nicht übergeben - Muss die Bauträgerin der Käuferin die für Bauverzögerungen vereinbarte Schadenspauschale zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übergabe kann nicht mit Zahlung und Abnahme des Sondereigentums verknüpft werden! (IBR 2020, 293)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    1 Z 90/85">FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).

    Die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung und Feststellung des zugrundeliegenden Parteiwillens als solche ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164103, NJW 2004, 2751).

  • OLG München, 25.10.2016 - 9 U 34/16

    Abnahme von Gemeinschaftseigentum und Wirksamkeit von Ratenvereinbarungen

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    f) Zu Unrecht habe das Landgericht den vereinbarten Zahlungsplan unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG München (9 U 34/16) als nichtig beurteilt.

    (d) Soweit die Berufung rügt, schon die Entscheidung des OLG München 9 U 34/16, auf die sich das Landgericht in den Entscheidungsgründen bezieht, sei rechtlich nicht haltbar, verkennt sie, dass es vorliegend nicht um die Überprüfung der Entscheidung des OLG München geht, sondern allein darum, ob die vom Landgericht vorgenommene Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags aus Rechtsgründen zu beanstanden ist.

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    1 Z 90/85">FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).

    Die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung und Feststellung des zugrundeliegenden Parteiwillens als solche ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164103, NJW 2004, 2751).

  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    Die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung und Feststellung des zugrundeliegenden Parteiwillens als solche ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164103, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).
  • LG München I, 28.09.2018 - 11 O 17078/17

    Bestehen Ansprüche auf Zahlung aufgrund einer Vertragsstrafe ?

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Vorbehaltsurteil des Landgerichts München I vom 28.09.2018, Az. 11 O 17078/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    Die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung und Feststellung des zugrundeliegenden Parteiwillens als solche ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164103, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Was vereinbart ist, ergibt sich durch Auslegung des Vertrags als sinnvolles Ganzes (OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 91 [juris]).

    Dies hat regelmäßig einen hohen Indizwert dafür, dass die Parteien den Sinngehalt der jeweiligen MaBV-Regelung zum konkreten Vertragsgegenstand machen möchten (vgl. z. B. OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 84 [juris], welches diese Frage gar nicht erst aufwirft und die Maßgeblichkeit der MaBV stillschweigend annimmt; vergleichbar ist auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15), wobei gleichwohl der Vertragstext noch Anhaltspunkte dafür beinhalten kann, dass eben nicht nur § 3 II MaBV maßgeblich ist.

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