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   OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10   

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https://dejure.org/2011,20270
OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10 (https://dejure.org/2011,20270)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2011 - 34 Wx 101/10 (https://dejure.org/2011,20270)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 34 Wx 101/10 (https://dejure.org/2011,20270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Löschung von Gesamtgrundpfandrechten an Miteigentumsanteilen

  • notar-drkotz.de

    Löschung von Gesamtgrundpfandrechten an Miteigentumsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 918
  • FGPrax 2011, 112
  • Rpfleger 2011, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 372/04

    Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10
    (3) die Person des Zahlenden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2005, 58) und bei Zahlung durch einen von mehreren Miteigentümern die Angabe, ob auch für Rechnung des anderen Miteigentümers oder nur für sich bezahlt wurde.

    Ist ihm bekannt, dass der eingetragene Gläubiger nicht der wahre - oder hier: der einzige - Berechtigte ist, so muss auch der Mitberechtigte die Löschung bewilligen (vgl. BayObLGZ 1995, 103; OLG Hamm FGPrax 2005, 58/59; Schöner/Stöber Rn. 2728).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10
    (1) die Tatsache der Zahlung, also der Befriedigung des Gläubigers (Meikel/Böttcher § 27 Rn. 51); daraus ergibt sich, dass dieser nicht mehr Berechtigter der Hypothek und damit nicht mehr bewilligungsberechtigt ist (BayObLGZ 1995, 103/104; vgl. auch Böttcher Rpfleger 1982, 174/175);.

    Ist ihm bekannt, dass der eingetragene Gläubiger nicht der wahre - oder hier: der einzige - Berechtigte ist, so muss auch der Mitberechtigte die Löschung bewilligen (vgl. BayObLGZ 1995, 103; OLG Hamm FGPrax 2005, 58/59; Schöner/Stöber Rn. 2728).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10
    Nach § 1173 Abs. 1 Satz 2 BGB steht es der Befriedigung des Gläubigers durch den Eigentümer gleich, wenn das Gläubigerrecht auf den Eigentümer rechtsgeschäftlich übertragen wird (vgl. BGHZ 40, 115/120).
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10
    Der Übergang des dinglichen Rechts beruht vielmehr auf rechtsgeschäftlicher Übertragung, nämlich Abtretung der Grundschuld (§ 1192 Abs. 1 i.V.m. § 1154 BGB; siehe Palandt/Bassenge § 1191 Rn. 8), und die notwendige (BGH NJW-RR 2011, 164) Grundbucheintragung des Beteiligten zu 1 auf einer Berichtigungsbewilligung der Gläubigerin (Meikel/Böttcher § 27 Rn. 17, § 22 Rn. 101).
  • BayObLG, 08.07.1976 - BReg. 2 Z 66/75
    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10
    Ist dem aber so, ist der Eintragungsantrag insgesamt zurückzuweisen (vgl. BayObLGZ 1976, 180/187).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 440/11

    Grundbuchverfahren: Löschung einer an einen Miteigentümer abgetretenen und

    Nach Abtretung einer Gesamtgrundschuld an einen der Miteigentümer und entsprechender Eintragung im Grundbuch kann dieser allein wirksam auf die Grundschuld an seinem Miteigentumsanteil verzichten und die Löschung des Rechts an seinem Anteil bewilligen (Anschluss an Beschluss des Senats vom 28.2.2011, 34 Wx 101/10).

    Die Beschwerde hiergegen hat der Senat mit Beschluss vom 28.2.2011 ( 34 Wx 101/10) zurückgewiesen.

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