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   OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10   

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https://dejure.org/2011,5080
OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsauftrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten für das Gestattungsverfahren als Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Anfallen einer gesonderten Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer; Abgabe eines Angebots bzgl. der Baumaßnahme der B 15 ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der Kosten für das Gestattungsverfahren als Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Anfallen einer gesonderten Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer; Abgabe eines Angebots bzgl. der Baumaßnahme der B 15 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren regelmäßig notwendig! (IBR 2011, 364)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 GWB vor der Vergabekammer (IBR 2011, 1137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1385
  • VergabeR 2011, 642
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06

    Bemessung der Gebühren des Rechtsanwalts für Tätigwerden im

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    Zur Begründung führt das OLG Naumburg aus, dass dieses Verfahren lediglich der Abänderung der vorläufigen Sicherungsmaßnahme entsprechend § 16 Nr. 1 RVG diene (OLG Naumburg NJOZ 2006, 4291.).
  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 8.10.2010 den Antrag der Antragstellerin, den Senatsbeschluss vom 9.9.2010 um eine Kostenentscheidung bezüglich der Kosten des Gestattungsverfahrens zu ergänzen, abgelehnt und ausgeführt, dass das Gestattungsverfahren kein selbstständiges Verfahren darstellt, sondern Teil des Hauptsacheverfahrens ist und daher über die Kosten auch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu entscheiden ist (vgl. BayObLG von 16. Juli 2004, Verg 16/04; Weyand, Vergaberecht 2. Auflage GWB § 115 Rn. 2461).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einer vergleichbaren Fallgestaltung ( im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde ein Antrag nach § 121 GWB gestellt wird, welcher auf Hinweis zurückgenommen wurde, und schließlich nahm der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück), es für gerechtfertigt gehalten, dem Antragsgegner in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die Kosten des zurückgenommenen Antrags auf Gestattung aufzuerlegen, da diese Kosten wie die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels im Sinne von § 96 zu behandeln sind (BGH Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 15/05, vgl. auch Hattig/Maibaum PK Kartellvergaberecht GWB § 128 Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Die Hinzuziehung einer Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren war notwendig, da komplexe juristische Fragen und nicht nur Fragen der Wertung des Angebots zu behandeln waren, so dass die anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit geboten erschien (OLG München, VergabeR 2011, 642).
  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Die Vergabekammer entscheidet im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens (Hauptsacheverfahrens) auch über die Kosten des Gestattungsverfahrens und die insofern zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, da das Gestattungsverfahren Teil des Nachprüfungsverfahrens (Hauptsacheverfahrens) ist (OLG München, Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13).

    Es verlangt insbesondere eine andere Argumentationsführung als das Nachprüfungsverfahren, da es maßgeblich auf eine Interessenabwägung und weniger auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsverfahrens ankommt (OLG München, Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05).

    Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Gebühr für das Gestattungsverfahren gesondert zu ermitteln, da das Verfahren ein gesondert zu betrachtendes Zwischenverfahren innerhalb des Nachprüfungsverfahrens ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: Verg 16/11; Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05; Münchener Kommentar, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 45; a.A.: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 182, Rdn. 23: Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für das Nachprüfungsverfahren, in der das Gestattungsverfahren als besonderer Aufwand berücksichtigt wird; ähnlich Ziekow/Völlink, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 43 f.; Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 32); jedenfalls dient die Festsetzung einer gesonderten Gebühr für das Gestattungsverfahren der höheren Transparenz der Gebührenerhebung der Vergabekammer, zumal vorliegend die Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens -die AST- und des Gestattungsverfahrens -die AG- personenverschieden sind (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 68).

  • VK Niedersachsen, 24.08.2015 - VgK-28/15

    Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

    Denn dann ist, zumindest bei größeren Auftraggebern, die die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen, der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012, Verg 8/11 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10 ; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08 , und vom 28.02.2011, Verg 23/10 ).
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