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   OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19   

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https://dejure.org/2019,17410
OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 1
    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die Frist des § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung; Fristbeginn; Zweck der Strafverfolgung

  • rewis.io

    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die Frist des § 121 Abs. 1 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122 Abs. 1
    Beseitigung; Fristbeginn; Zweck der Strafverfolgung

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122 Abs. 1
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Denn die Rechtsprechung zum Fristenlauf bei Bekanntwerden neuer Taten (i.S. eines dringenden Tatverdachts) während des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 121, RdNr. 11-14; KKSchultheis, StPO, 7. Auflage 2013, § 121, RdNr. 10; BGH B. v. 06.04.2017 - AK 14/17, BeckRS 2017, 108135, Rn 6 ff.; jeweils mwN) ist im Hinblick auf die Rechte der Beschuldigten restriktiv anzuwenden.

    Ähnlich wie beim "Vorrätighalten" von Tatvorwürfen, welches nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung nicht dazu geeignet ist, eine neue Frist nach § 121 Abs. 1 StPO in Gang zu setzen (vgl. nur BGH B. v. 06.04.2017 - AK 14/17, BeckRS 2017, 108135, Rn 7, mwN), bestünde auch hier die Gefahr der Beeinflussung des Fristlaufs durch entsprechend gesteuerte Anfragen oder durch die Zügigkeit der Bearbeitung eines entsprechenden Ersuchens durch dritte Stellen, auf die die Strafverfolgungsbehörden zudem keinen Einfluss haben.

  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18

    Fortdauer, Untersuchungshaft, Haftbefehl

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Die zum Grundsatz der Spezialität ergangene Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 12.06.2018, Gz. 1 Ws 191/18H, BeckRS 2018, 38676) ist vorliegend nicht unmittelbar einschlägig, weil ein Fall des späteren Wegfalls des Verfahrenshindernisses der Spezialität nicht vorliegt.
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21

    Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung

    Bei der Entscheidung, ob wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf (noch) zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19, juris Rn.13; Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris Rn.27; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2001 - 2 Ws 85/01, juris Rn.20).
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