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   OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09   

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https://dejure.org/2010,1845
OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09 (https://dejure.org/2010,1845)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2010 - 31 Wx 117/09 (https://dejure.org/2010,1845)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2010 - 31 Wx 117/09 (https://dejure.org/2010,1845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 76

    HGB § 18 Abs. 2 Satz 1
    Firma mit Ortsangabe bedarf keines Nachweises über eine führende Stellung am Ort

  • openjur.de

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe; Ausnahmefall bei Anmaßung einer Alleinstellung; Eintragungsfähigkeit der "Münchner Hausverwaltung GmbH" mit Sitz in einer Nachbargemeinde

  • webshoprecht.de

    Zulässige Aufnahme einer Ortsangabe in die Firmendomain und zum Ausnahmefall bei Anmaßung einer Alleinstellung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 Satz 1
    Zur Irreführung durch Aufnahme einer Ortsangabe in den Namen einer Firma

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ortsangabe in Unternehmensnamen ohne führende Stellung im Ort zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufnahme der Ortsangabe in den Namen einer Firma

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmensname mit Zusatzangabe des Ortes rechtmäßig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Zusatzangabe des Ortes im Unternehmensnamen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ortsangabe als Firmenname

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 758
  • DNotZ 2010, 933
  • FGPrax 2010, 206
  • BB 2010, 1226
  • DB 2010, 1284
  • Rpfleger 2010, 515
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Maßgebend ist also entsprechend europäischen Vorgaben auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH EuZW 1998, 526 m. Anm. Leible) abzustellen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/41 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 472; Ensthaler/Steitz aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Zimmer HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 36; MünchKomm/Heidinger HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 46).

    Die vor dem HRefG 1998 vertretene Auffassung, dass die Aufnahme einer geographischen Bezeichnung in die Firma auch eine Aussage über die Größe oder die Marktstellung des Unternehmens beinhalte, wird als überholt angesehen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/42; offen gelassen OLG Frankfurt FGPrax 2005, 1333; a.A. aber nicht tragend OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 428).

  • OLG Jena, 30.04.1996 - 6 W 63/96

    Anmeldung der Sitzverlegung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    bb) Im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB a.F. wurde nach herrschender Auffassung bei einer Verwendung von Ortsnamen in substantivischer Form zur Bezeichnung einer Firma diese eher als reine Ortsbezeichnung gesehen, während bei Verwendung des Ortsnamens in attributiver Form damit die Aussage einer besonderer Qualifikation und Leistungsfähigkeit in dem betreffenden Gebiet verbunden wurde (vgl. BGH NJW-RR 1990, 228; OLG Jena Rpfleger 1996, 462; BayObLG NJW-RR 1986, 839).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - wie vorliegend - aber auch durch Ortsnamen (OLG Frankfurt Rpfleger 2005, 366; KG Berlin FGPrax 2008, 35; Krafka/-Willer/Kühn aaO Rn. 218) individualisiert werden.
  • BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 3 Z 13/86
    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    bb) Im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB a.F. wurde nach herrschender Auffassung bei einer Verwendung von Ortsnamen in substantivischer Form zur Bezeichnung einer Firma diese eher als reine Ortsbezeichnung gesehen, während bei Verwendung des Ortsnamens in attributiver Form damit die Aussage einer besonderer Qualifikation und Leistungsfähigkeit in dem betreffenden Gebiet verbunden wurde (vgl. BGH NJW-RR 1990, 228; OLG Jena Rpfleger 1996, 462; BayObLG NJW-RR 1986, 839).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Maßgebend ist also entsprechend europäischen Vorgaben auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH EuZW 1998, 526 m. Anm. Leible) abzustellen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/41 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 472; Ensthaler/Steitz aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Zimmer HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 36; MünchKomm/Heidinger HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00

    Zum Werbeverbot von Zahnärzten- Visitenkarte und Telefonbucheintrag

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Maßgebend ist also entsprechend europäischen Vorgaben auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH EuZW 1998, 526 m. Anm. Leible) abzustellen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/41 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 472; Ensthaler/Steitz aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Zimmer HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 36; MünchKomm/Heidinger HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 46).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01

    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Die vor dem HRefG 1998 vertretene Auffassung, dass die Aufnahme einer geographischen Bezeichnung in die Firma auch eine Aussage über die Größe oder die Marktstellung des Unternehmens beinhalte, wird als überholt angesehen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/42; offen gelassen OLG Frankfurt FGPrax 2005, 1333; a.A. aber nicht tragend OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 428).
  • KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07

    Private Limites Company: Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft der Firma

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - wie vorliegend - aber auch durch Ortsnamen (OLG Frankfurt Rpfleger 2005, 366; KG Berlin FGPrax 2008, 35; Krafka/-Willer/Kühn aaO Rn. 218) individualisiert werden.
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 193/87

    "Ortsbezeichnung"

    Auszug aus OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
    bb) Im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB a.F. wurde nach herrschender Auffassung bei einer Verwendung von Ortsnamen in substantivischer Form zur Bezeichnung einer Firma diese eher als reine Ortsbezeichnung gesehen, während bei Verwendung des Ortsnamens in attributiver Form damit die Aussage einer besonderer Qualifikation und Leistungsfähigkeit in dem betreffenden Gebiet verbunden wurde (vgl. BGH NJW-RR 1990, 228; OLG Jena Rpfleger 1996, 462; BayObLG NJW-RR 1986, 839).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10

    Namenszusatz "Europäischer Fachverband" zulässig

    Unabhängig von der Frage, ob generell nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform und die beabsichtigte "Entsteinerung" des Irreführungsverbotes nach § 18 Abs. 2 HGB für Orts- und Regionalangaben noch an der früher erhobenen Forderung festgehalten werden muss, dass wegen der damit möglicherweise verbundenen "Bedeutungsberühmung" dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung innerhalb des genannten Raumes zukommen muss (offen gelassen im Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, Az. 20 W 106/04, zitiert nach juris, mwN für diese Ansicht; gegen dieses Erfordernis u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2003, Az. 8 W 425/02 mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, jeweils zitiert nach juris; Heidinger, in Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, aaO, § 18, Rn. 147) ist auch insoweit auf die "Irreführungseignung" dieses Namenszusatzes im konkreten Einzelfall abzustellen.

    Vorliegend besteht zunächst ein realer Bezug des Antragstellers zu dem angegeben Gebiet "Europa" (vgl. zu diesem Mindesterfordernis u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, aaO., mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, aaO.).

  • OLG Jena, 29.08.2011 - 6 W 162/11

    Firmenkennzeichnung: Verständnis des informierten Durchschnittsverbrauchers von

    Die Irreführungseignung ist daher in der Regel normativ festzustellen (Senatsbeschluss vom 22.6.2010, Az. 6 W 30/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, Az. 31 Wx 117/09, juris Rn. 14).

    Auch mit einer Verwendung der Ortsangabe in attributiver Form verbindet der informierte Durchschnittsverbraucher grundsätzlich nicht mehr die - mit dem Erscheinungsbild der modernen Wettbewerbswirtschaft im Widerspruch stehende - Vorstellung, das so firmierende Unternehmen sei das einzige oder einzige bedeutende Unternehmen dieser Art in der Region (OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, aaO, juris Rn. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.7.2003, Az. 8 W 425/02, juris Rn. 32; MünchKommHGB/Heidinger, aaO, § 18 Rn. 151; Oetker/Schlingloff, aaO, § 18 Rn. 38; offen gelassen OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.1.2005, Az. 20 W 106/04, FGPrax 2005, 133-134, juris Rn. 6).

    Sie ist zur Irreführung geeignet, wenn im konkreten Fall zusätzliche Angaben in die Firma aufgenommen werden, die eine Alleinstellung oder eine besondere Bedeutung des Unternehmens nahelegen (OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, aaO, juris Rn. 20; Hopt in Baumbach/Hopt, aaO, § 18 Rn. 23).

  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 27 W 57/13

    Irreführung durch Führung eines Ortszusatzes in der Firma

    Maßstab für die Beurteilung der Irreführungseignung ist die Verkehrsauffassung, d.h. das Verständnis, welches ein durchschnittlicher Angehöriger der angesprochenen Verkehrskreise bei verständiger Würdigung entwickelt (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.08.2011 - 2 W 77/11; ausführlich OLG München, Beschl. v. 28.04.2010 - 31 Wx 117/09).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"

    (3) Auch das Oberlandesgericht München hat in einem - wenn auch zum Irreführungsverbot im Sinne des § 18 HGB ergangenen - Beschluss (vom 28.4.2010, 31 Wx 117/09 , zitiert nach juris) ausgeführt, dass mittlerweile in der Rechtsprechung nicht mehr davon ausgegangen werde, dass die Verwendung eines Ortsnamens mehr als einen Hinweis auf den Sitz (Ort oder Region) oder das Haupttätigkeitsgebiet einer Firma beinhalte (vgl. OLG München, aaO., Rn. 18).
  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    Geographische Zusätze, insbesondere Ortsnamen, werden zunächst als Hinweis auf den Sitz im Tätigkeitsbereich des betreffenden Unternehmens verstanden (OLG München FGPrax 2010, 206/208; BayObLGZ 1992, 234/236; Hopt/Merkt § 18 Rn. 23).
  • OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10

    GmbH: Irreführungseignung bei Verwendung des Namens einer fiktiven Person für

    Die Irreführungseignung ist daher in der Regel normativ festzustellen (OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, juris).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Dabei ist grundsätzlich nur zu fordern, dass zu dem geographischen Begriff überhaupt ein im weitesten Sinne realer Bezug gegeben ist (MünchKomm./Heidinger, HGB, 3. Aufl., § 18 Rdnrn. 149, 150; OLG München, FG-Prax 2010, 206).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2012 - 3 W 16/12

    Zulässigkeit einer Firma mit einer geographischen und einer Gattungsbezeichnung

    Dabei ist grundsätzlich nur zu fordern, dass zu dem geographischen Begriff überhaupt ein im weitesten Sinne realer Bezug gegeben ist (MünchKomm./Heidinger, HGB, 3. Aufl., § 18 Rdnrn. 149, 150; OLG München, FG-Prax 2010, 206).
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