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   OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11   

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OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11 (https://dejure.org/2011,18024)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2011 - 34 Wx 72/11 (https://dejure.org/2011,18024)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2011 - 34 Wx 72/11 (https://dejure.org/2011,18024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 50

    BGB § 883; GBO §§ 18 Abs. 1, 19, 22 Abs. 1, 23, 29
    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung nach dem Ableben der Berechtigten

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge; Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO §§ 18 Abs. 1, 19, 22 Abs. 1, 23, 29
    Scheidet ein Grundstück aus der Nacherbfolge aus, so ist zur Löschung der Vormerkung die Bewilligung der Erben des Vorerben erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten des früheren Vorerben nach Übertragung eines Grundstücks auf den Nacherben

  • notar-drkotz.de

    Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge - Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten des früheren Vorerben nach Übertragung eines Grundstücks auf den Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Insoweit wird er sich dem Grundbuchamt gegenüber durch Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses in Urschrift oder Ausfertigung - ersatzweise durch Vorlage der öffentlich beurkundeten Verfügung von Todes wegen nebst Eröffnungsniederschrift und Nachweis der Amtsannahme durch ein Zeugnis des Nachlassgerichts (vgl. Demharter § 35 Rn. 63) - ausweisen können (vgl. BayObLGZ 1990, 87 f.; BayObLG DNotZ 1996, 20).

    Dem Grundbuchamt ist dann aber nachzuweisen, dass das Grundbuch unrichtig ist und die Abgabe der Löschungsbewilligung somit im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt (zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20).

    c) Für den Nachweis negativer Umstände, der in der Form des § 29 Abs. 1 GBO regelmäßig schwierig zu erbringen ist (siehe BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59; BayObLG DNotZ 1996, 20), lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fallgruppen Beweiserleichterungen zu.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat diese Möglichkeit in seiner Entscheidung vom 16.3.1995 (DNotZ 1996, 20/23 f.) nicht generell ausgeschlossen.

    Eine Löschung gemäß § 23 Abs. 1 GBO oder § 23 Abs. 2 GBO kommt nicht in Betracht (siehe zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20; vgl. auch BGH FGPrax 1995, 225; BGHZ 117, 390 und Demharter § 23 Rn. 11).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 mit Anm. Lorbacher).

    Ob daneben hier auch die Möglichkeit, die Vormerkung "aufzuladen", den Schuldgrund auszutauschen oder zu erweitern, berücksichtigt werden muss und auch deshalb die Bewilligung der Erben unerlässlich erscheint (vgl. zuletzt KG vom 24.2.2011, 1 W 472/10 bei juris; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14), kann dahin stehen.

  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Eine Löschung gemäß § 23 Abs. 1 GBO oder § 23 Abs. 2 GBO kommt nicht in Betracht (siehe zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20; vgl. auch BGH FGPrax 1995, 225; BGHZ 117, 390 und Demharter § 23 Rn. 11).

    Die dazu entwickelte Rechtsprechung vor allem des Bundesgerichtshofs, die die Interessen des (bzw. der) aus der Vormerkung Berechtigten in den Vordergrund rückt (vgl. insbesondere BGH FGPrax 1995, 225/226), würde konterkariert, wenn die sonst notwendige Bewilligung des Berechtigten durch Beweiserleichterungen zugunsten des Grundstückseigentümers ersetzbar wäre.

  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 20/80

    Heilung einer forlmlos durchgeführten Schenkung - Abgrenzung Schenkung von Todes

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Dem steht hier allerdings schon entgegen, dass der Beteiligte ein In-Sich-Geschäft vornehmen müsste, für das § 181 BGB analog gilt (BGH NJW 1981, 1271; Palandt/Weidlich BGB 70. Aufl. § 2205 Rn. 25; Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 52 Rn. 50).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 mit Anm. Lorbacher).
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Ob daneben hier auch die Möglichkeit, die Vormerkung "aufzuladen", den Schuldgrund auszutauschen oder zu erweitern, berücksichtigt werden muss und auch deshalb die Bewilligung der Erben unerlässlich erscheint (vgl. zuletzt KG vom 24.2.2011, 1 W 472/10 bei juris; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14), kann dahin stehen.
  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    c) Für den Nachweis negativer Umstände, der in der Form des § 29 Abs. 1 GBO regelmäßig schwierig zu erbringen ist (siehe BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59; BayObLG DNotZ 1996, 20), lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fallgruppen Beweiserleichterungen zu.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Ob daneben hier auch die Möglichkeit, die Vormerkung "aufzuladen", den Schuldgrund auszutauschen oder zu erweitern, berücksichtigt werden muss und auch deshalb die Bewilligung der Erben unerlässlich erscheint (vgl. zuletzt KG vom 24.2.2011, 1 W 472/10 bei juris; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14), kann dahin stehen.
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
    Eine Löschung gemäß § 23 Abs. 1 GBO oder § 23 Abs. 2 GBO kommt nicht in Betracht (siehe zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20; vgl. auch BGH FGPrax 1995, 225; BGHZ 117, 390 und Demharter § 23 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 3 Wx 41/13

    Rechtstellung des Testamentsvollstreckers

    Der Testamentsvollstrecker ist in entsprechender Anwendung vom § 181 BGB grundsätzlich daran gehindert, Insichgeschäfte abzuschließen (BGH NJW 1981, 1271; OLG München, ZEV 2012, 333; Zeiser in BeckOK-Hügel, GBO, Stand 01.06.2013 § 52 Rn. 63).
  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Ebenso muss das Grundbuchamt die Wirksamkeit der Verfügung prüfen und sich nachweisen lassen, wenn der Testamentsvollstrecker über ein Grundstück zu seinen eigenen Gunsten verfügt und deshalb grundsätzlich der Verfügungsbeschränkung nach § 181 BGB unterliegt (BGH NJW 1981, 1271; Senat vom 28.04.2011, 34 Wx 72/11 = MittBayNot 2012, 46; Palandt/Weidlich § 2205 Rn. 25; Meikel/Böhringer § 52 Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13

    Zum Nachweis des Nichteintritts der Bedingung einer durch Vormerkung gesicherten

    Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 3 Wx 51/12

    Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (OLG München MittbayNot 2012, 46).

    Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).

    Ob daneben hier auch die Möglichkeit, die Vormerkung "aufzuladen", den Schuldgrund auszutauschen oder zu erweitern, berücksichtigt werden muss und auch deshalb die Bewilligung der Erben unerlässlich erscheint (OLG München MittBayNot 2012, 46), kann dahin stehen.

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Diese Grundsätze sind auf den Testamentsvollstrecker entsprechend anzuwenden; aus ihnen folgt, dass das Selbstkontrahieren des Testamentsvollstreckers zwar nicht grundsätzlich unzulässig ist, aber seine Grenze im Willen des Erblassers und außerdem in der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung des Nachlasses findet (BGH, Urteil vom 29. April 1959 - V ZR 11/58, BGHZ 30, 67, 69; Urteil vom 28. September 1960 - V ZR 196/58, WM 1960, 1420; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 322; OLG München, ZEV 2012, 333).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2011 - 8 W 419/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Umschreibung einer für eine nach Insolvenz

    Ein solcher Fall wird angenommen, soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der Nichtexistenz des eingetragenen Grundschuldgläubigers nachzuweisen ist (Böttcher, a.a.O., § 22 GBO Rn. 117; Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2008, § 894 BGB Rn. 5; Otto in Beck'scher online-Kommentar GBO, Hrsg. Hügel, Stand: 1.9.2011, § 29 GBO Rn. 30 ff; OLG Köln FGPrax 2007, 102; KG Berlin NJW-RR 1998, 447; OLG München Beschluss vom 28.4.2011, Az. 34 Wx 72/11; je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 Wx 201/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (OLG München MittbayNot 2012, 46).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 191/19

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (OLG München MittbayNot 2012, 46).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 251/19

    Drei abgeschlossene Wohneinheiten: Wie ist der für die Alleinnutzung vorgesehene

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (OLG München MittBayNot 2012, 46).
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