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   OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13784
OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21 (https://dejure.org/2021,13784)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2021 - 31 Wx 154/21 (https://dejure.org/2021,13784)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2021 - 31 Wx 154/21 (https://dejure.org/2021,13784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2353; FamFG § 352e; RpflG § 16 Abs. 1 Nr. 7, 8 Abs. 4; RiVBetrAufh (Bayern) § 1a Abs. 1, 2
    Zur Verteilung der funktionellen Zuständigkeit zwischen Richter und Rechtspfleger für die Erteilung eines auf eine letztwillige Verfügung gestützten Erbscheins

  • rewis.io

    Testament, Erbscheinsantrag, Erbschein, Nichtabhilfeentscheidung, Auslegung, Verfahren, Erbeinsetzung, Beschwerdevorbringen, Erblasserin, Heilung, Erbfolge, FamFG, Erbrecht, Auflage, angefochtene Entscheidung, streitiges Verfahren, nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Entscheidung über einen Erbscheinsantrag durch den funktionell unzuständigen Rechtspfleger; Heilung des Zuständigkeitsverstoßes durch Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassrichters

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Entscheidung über einen Erbscheinsantrag durch den funktionell unzuständigen Rechtspfleger; Heilung des Zuständigkeitsverstoßes durch Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 07.03.2019 - 31 Wx 146/19

    Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21
    Für eine Heilung des funktionellen Zuständigkeitsverstoßes mittels nachfolgender Entscheidung des Nachlassrichters im Rahmen eines Abhilfeverfahrens ist bereits dann kein Raum, wenn die Abhilfeentscheidung nicht die für das Abhilfeverfahren gebotene Begründungsintensivität aufweist (im Anschluss an OLG München Beschluss vom 7.3.2019 - 1 Wx 146/19, FGPrax 2019, 96).
  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle

    Auszug aus OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21
    Maßgeblich sind allein die im Verfahren zum Ausdruck gebrachten unterschiedlichen Rechtspositionen (vgl. dazu Gierl in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage 352e Rn. 6; OLG München ZEV 2017, 331).
  • OLG Braunschweig, 13.01.2021 - 3 W 118/20

    Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Landesrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21
    c) Demgemäß kann die Entscheidung bereits deswegen keinen Bestand haben (OLG München a.a.O.; OLG Braunschweig BeckRS 2021, 206; OLG Hamburg FGPrax 2018, 223).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Auszug aus OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21
    c) Demgemäß kann die Entscheidung bereits deswegen keinen Bestand haben (OLG München a.a.O.; OLG Braunschweig BeckRS 2021, 206; OLG Hamburg FGPrax 2018, 223).
  • KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Das gemeinschaftliche Testament vom 10./11. Juli 1997 war mangels Schlusserbeneinsetzung nach dem ersten Erbfall erschöpft; die Antragstellerin stützt ihr Begehren auf Erteilung eines Erbscheins entsprechend auch auf gesetzliche Erbfolge (anders als die Beschwerdeführerin in dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des OLG München vom 28. April 2021, 31 Wx 154/21), weswegen der Rechtspfleger für das Erbscheinsverfahren funktionell zuständig war.
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