Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18013
OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1113 Abs. 1, § 1115 Abs. 1, § 1138; GBO § 53 Abs. 1; GNotKG § 27 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6 S. 4; ZPO § 866 Abs. 1, § 867 Abs. 1, § 750 Abs. 1
    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

  • IWW

    BGB § 1113 Abs. 1; BGB § 1115 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1; GNotKG § 27 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6 S. 4; ZPO § 866 Abs. 1; ZPO § 867 Abs. 1; ZPO § 750 Abs. 1
    BGB; GBO; GNotKG; WEG; ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautenden Titels

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 4; BGB § 1113 Abs. 1, § 1115 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Unrichtige Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen Miteigentümer bei auf "die übrigen Eigentümer der WEG" lautendem Vollstreckungstitel

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Eintragung Zwangshypothek - Voraussetzungen für Eintragung Amtswiderspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautenden Titels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zwangshypothek für WEG mit einem Titel auf "übrige Eigentümer"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Die WEG kann nicht für die übrigen Eigentümer der WEG handeln

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Die WEG kann nicht für die übrigen Eigentümer der WEG handeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragung einer "WEG" als Berechtigte einer Zwangshypothek

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweis der Gläubiger auf Vollstreckungstitel (IVR 2018, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung - Amtswiderspruch nach § 53 GBO (IVR 2018, 149)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1487
  • NZM 2019, 790
  • Rpfleger 2019, 21
  • NZG 2019, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines auf "übrige

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt deshalb nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (Senat vom 13.1.2010, 34 Wx 117/09 = FGPrax 2010, 120; vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; Demharter § 19 Rn. 107).

    (1) Materiellrechtlich entsteht die Hypothek bei dieser Sachlage trotz Eintragung (vgl. § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung - nämlich ein den Vollstreckungsgläubiger ausweisender Titel - fehlt (vgl. Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; vom 15.4.2016 - 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815 m. w. N.).

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    (1) Materiellrechtlich entsteht die Hypothek bei dieser Sachlage trotz Eintragung (vgl. § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung - nämlich ein den Vollstreckungsgläubiger ausweisender Titel - fehlt (vgl. Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; vom 15.4.2016 - 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815 m. w. N.).

    Für die erste Instanz ist klarstellend auszusprechen, dass die Kostenhaftung des Beteiligten zu 2 aus § 27 Nr. 4 GNotKG neben der als Antragstellerin gemäß § 22 Abs. 1 GNotKG herangezogenen Beteiligten zu 1 in Wegfall kommt (vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16, juris Rn. 47; LG Wuppertal JurBüro 1979, 84 mit Anm. Mümmler; beide noch zu § 3 Nr. 4 KostO).

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Als Berechtigter einer Zwangshypothek kann nur die Person eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist (Anschluss an BGHZ 148, 392).

    Da bei Eintragung einer Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel die Grundlage für das Tätigwerden des Vollstreckungsorgans bildet, darf zudem entsprechend § 1113 Abs. 1 BGB nur diejenige Person gemäß § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist (BGHZ 148, 392/396 f).

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Weil die Zwangshypothek nach § 866 Abs. 1, § 867 ZPO grundsätzlich von Dritten rechtsgeschäftlich gutgläubig erworben werden kann, gilt die Rechtsmittelbeschränkung auch für sie (BGHZ 64, 194/197 f; Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 867 Rn. 24), und zwar selbst dann, wenn lediglich Vollstreckungsmängel inmitten stehen.

    Dass für Sicherungshypotheken der erweiterte Gutglaubensschutz nach § 1138 BGB nicht gilt, ist wegen der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (BGHZ 64, 194/197 f) für den Umfang des zulässigen Rechtsmittels ohne Bedeutung (BayObLG Rpfleger 1995, 106; OLG Nürnberg vom 15.3.2012, 15 W 300/12, juris Rn. 10).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Handelt es sich bei dem die Vollstreckung betreibenden Gläubiger und dem Titelgläubiger um unterschiedliche Rechtssubjekte, darf das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsmaßnahme nicht anordnen; es muss vielmehr den Antrag zurückweisen (BGH NJW-RR 2007, 955/956).

  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Gegen Eintragungen im Grundbuch, an die sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, kann der betroffene Eigentümer die Beschwerde nämlich nur mit dem Ziel einlegen, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO einen Widerspruch gegen die Richtigkeit der beanstandeten Eintragung oder nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO eine Amtslöschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit herbeizuführen (BGHZ 108, 372/375; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 96 f).
  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs; Eintragung einer

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt deshalb nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (Senat vom 13.1.2010, 34 Wx 117/09 = FGPrax 2010, 120; vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; Demharter § 19 Rn. 107).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Das gilt selbst dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Titelgläubiger mit dem materiell-rechtlichen Forderungsinhaber nicht identisch ist (wofür hier allerdings nichts spricht), denn zu einer materiellen Überprüfung des Titels ist das Vollstreckungsorgan nicht berechtigt (BGH NJW-RR 2007, 358).
  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Ein Beteiligtenwechsel unter Ausscheiden der WEG als Antragstellerin aus dem Verfahren, der hier deshalb erforderlich gewesen wäre, weil nicht lediglich eine Rubrumsberichtigung vorliegt (vgl. auch BGH NJW 2010, 3376), wurde in dem Schriftsatz jedoch nicht erklärt.
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 42/94

    Zwangshypothek auf Gemeindegrundstück

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20

    Zu den Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines

    Darüber hinausgehend ist eine Beschwerde gegen die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek mit dem Ziel ihrer Löschung auch zulässig, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit (infolge Fehlens einer entsprechenden Eintragung) als auch für die Zukunft (infolge Eintragung eines Amtswiderspruchs) rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194; OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 37/16, RPfleger 2016, 556; Beschluss vom 28.06.2018 - 34 Wx 138/18, NJW-RR 2018, 1487; Seibel, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 867 Rn. 24), oder wenn die Eintragung aufgrund schwerwiegender Mängel des Eintragungsaktes als nichtig angesehen werden muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.01.1992 - BReg …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht