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   OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17   

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https://dejure.org/2018,18173
OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17 (https://dejure.org/2018,18173)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2018 - 34 Wx 338/17 (https://dejure.org/2018,18173)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 34 Wx 338/17 (https://dejure.org/2018,18173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 328, § 335, § 883 Abs. 1, § 1163 Abs. 1 S. 2, § 1184 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 53 Abs. 1 S. 2, § 71; ZPO § 851, § 857, § 866 Abs. 1, § 867 Abs. 1; GNotKG § 2 Abs. 1
    Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des nachrangig eingetragenen Inhabers einer Zwangshypothek hinsichtlich der Löschung vor- oder gleichrangiger Grundstücksbelastungen; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des nachrangig eingetragenen Inhabers einer Zwangshypothek hinsichtlich der Löschung vor- oder gleichrangiger Grundstücksbelastungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigung in Grundbuchsachen: Kostenentscheidung nach Billigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptsacheerledigung in Grundbuchsachen - Kosten (IVR 2018, 157)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Insoweit kommt es vorrangig darauf an, wie in der Sache zu entscheiden gewesen wäre, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (BGHZ 86, 393/395).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Der Inhaber einer Zwangshypothek kann materiell-rechtlich die Löschung einer vorrangig eingetragenen, aber unwirksamen Auflassungsvormerkung verlangen (BGH NJW 1996, 3147/3150).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Eine Beeinträchtigung nur wirtschaftlicher oder sonstiger Interessen genügt genauso wenig wie eine lediglich formelle, in der Zurückweisung eines Antrags oder einer Anregung bestehende Beschwer (BGHZ 80, 126/127; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 178 f; Budde in Bauer/Schaub § 71 Rn. 61 und 61a).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Ob nach diesen Grundsätzen wegen der Widerruflichkeit des Angebots nach Ablauf der Bindungsfrist das Bestehen eines vormerkungsfähigen Anspruchs mit der für das Berichtigungsverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen ist, bedarf allerdings schon mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiederaufladbarkeit der Vormerkung (vgl. BGH NJW 2008, 578; FGPrax 2014, 142; Reymann MittBayNot 2013, 456; Amann DNotZ 2014, 178; Jurksch ZfIR 2017, 569) einer vertieften und rechtlich schwierigen Prüfung.
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Schwierige Rechtsfragen müssen nicht im Rahmen der Kostenentscheidung abschließend entschieden werden; vielmehr können sie im Rahmen der Ermessensausübung dahingehend Berücksichtigung finden, dass der Verfahrensausgang ungewiss erscheint (vgl. BayObLGZ 1992, 54/58).
  • OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    aa) Zwar kommt eine Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO nicht in Betracht, weil ein gegen den Grundstückseigentümer gerichteter Anspruch des Versprechensempfängers aus einem echten oder unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§§ 328, 335 BGB) auf Übertragung des Eigentums auf den vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten durch Vormerkung sicherbar ist (vgl. auch Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16 = NJW-RR 2017, 587 zur Dienstbarkeit).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    cc) Angesichts dieser Schwierigkeiten wirkt es sich auf das Ergebnis der Abwägung nicht mehr maßgeblich aus, dass eine Berichtigung im Verfahren nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO bei fehlender Bewilligung nur erfolgen kann, wenn den an den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit zu stellenden, strengen Anforderungen Genüge getan ist (hierzu: BGH NJW 2016, 3242 Rn. 9).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Andererseits besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass "ein künftiger Anspruch für seine Vormerkungsfähigkeit eine feste Rechtsgrundlage brauche, die - wenn auch nur vorübergehend - für den Schuldner so bindend sein müsse, dass der Gläubiger den vorgemerkten Anspruch zum Entstehen bringen und der Schuldner seine Bindung während dieser Zeit nicht einseitig beseitigen könne" (Dressler Rpfleger 2017, 267/2688 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch Senat vom 16.12.2015, 34 Wx 283/15 = NJW-RR 2016, 529).
  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 30/14

    Antrag auf Löschung einer Zwangshypothek: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Mit der Tilgung der zugrunde liegenden Schuld wurde aus der Zwangshypothek gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Eigentümergrundschuld (vgl. BGH NJW 1977, 48; BGH vom 16.2.2015 - V ZB 30/14, juris Rn. 21).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 200/74

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung -

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
    Mit der Tilgung der zugrunde liegenden Schuld wurde aus der Zwangshypothek gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Eigentümergrundschuld (vgl. BGH NJW 1977, 48; BGH vom 16.2.2015 - V ZB 30/14, juris Rn. 21).
  • OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17

    Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Das vom Grundbuchamt zu Recht als Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruches (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO) ausgelegte und als solches insbesondere auch hinsichtlich der eingetragenen Vormerkung zulässige (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16; OLG München, NJW-RR 2018, 1107; Sternal in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar 8. Aufl., § 71 Rn. 32) Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) hat Erfolg.
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