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OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG §§ 59 Abs. 1, 434 Abs. 1, 467 Abs. 2 BGB §§ 1960 Abs. 2, 1915 Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs - Deutsches Notarinstitut
BGB § 1960 Abs. 2; FamFG §§ 433 ff.; GBO §§ 41 Abs. 2, 42
Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
- rewis.io
Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
- notar-drkotz.de
Voraussetzungen für Durchführung Aufgebotsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie kann ein Grundschuldbrief für kraftlos erklärt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens durch den Nachlasspfleger
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 08.01.2020 - 103 UR II 222/19
- OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20
Papierfundstellen
- FGPrax 2020, 247
- FamRZ 2020, 2039
Wird zitiert von ...
- OLG München, 09.11.2020 - 34 Wx 235/20
Grundbuchverfahren - Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen …
Für die Annahme der Vertretungsberechtigung im Verfahren vor dem Grundbuchamt und vor dem Beschwerdegericht genügt die entsprechende Behauptung, die hier vorliegt (vgl. Senat vom 27.7.2020, 34 Wx 212/20 = FGPrax 2020, 247/248).