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   OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10   

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https://dejure.org/2010,32187
OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10 (https://dejure.org/2010,32187)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2010 - 4 VAs 26/10 (https://dejure.org/2010,32187)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2010 - 4 VAs 26/10 (https://dejure.org/2010,32187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines bei zeitgleicher Ablehnung eines Gnadengesuchs vollzogenen Vollstreckungshaftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit des unmittelbaren Vollzugs eines Vollstreckungshaftbefehls nach zuvor geschaffenem Vertrauenstatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit des unmittelbaren Vollzugs eines Vollstreckungshaftbefehls nach zuvor geschaffenem Vertrauenstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2004, 252), der sich der Senat und die obergerichtliche Rechtsprechung angeschlossen haben (für alle KG aaO Rn. 10 m.w.N.) ist das Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Überprüfung auch dann gegeben, wenn nicht die Anordnung einer Freiheitsentziehung als solche beanstandet wird, sondern die besonders einschneidende Art und Weise ihrer Durchführung.

    Dabei ist allerdings nicht das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG berührt, denn das, auf eine unbedingte Freiheitsstrafe lautende, zu vollstreckende Straferkenntnis bietet eine ausreichende Grundlage für den Freiheitsentzug (BVerG, Kammerbeschluss vom 8.4.2004 - Gz.: 2 BvR 1811/03 zitiert nach juris dort Rdn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10
    Insbesondere letzte Voraussetzung ist gegeben, wenn die Art und Weise des Vollzugs eines Vollstreckungshaftbefehls eklatant fehlerhaft und unverhältnismäßig war (so z. B. OLG Karlsruhe Beschluss vom 21.3.2005 - Gz.: 2 VAs 32/04 - Rn. 3 ff. zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10
    Der vorliegende Einzelfall gibt keine Veranlassung, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGHSt 24, 15/21).
  • KG, 19.01.2009 - 1 Zs 2629/08

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Feststellungsinteresse hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10
    Ab dem Moment seiner Verhaftung am 21.5.2010 befindet sich der Antragsteller nur noch auf Grund des zu vollstreckenden Strafurteils des Amtsgerichts Memmingen vom 28.4.2005 nach Maßgabe des Urteils des Landgerichts Memmingen vom 19.5.2009 (vgl. KG Berlin - Beschluss vom 19.1.2009 Gz.: 1 VRs 1/09, 1 Zs 2629/08 - 1 VAs 1/09 zitiert nach Juris dort Rdn. 4; OLG München, Beschluss vom 14.4.2009 - Gz.: 4 VAs 005/09 m.w.N.) in Strafhaft.
  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Nach allem ist es dem Senat versagt, die Rechtmäßigkeit des Justizverwaltungshandelns zu beurteilen, zumal § 49 Abs. 1 BZRG der Behörde ein Ermessen bei der Entscheidung über die vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Register einräumt und ihre Entscheidung nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (§ 28 Abs. 3 EGGVG; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 VAs 26/10 - m.w.N.; Meyer-Goßner aaO, § 28 EGGVG, Rn. 10).
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