Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30681
OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15 (https://dejure.org/2015,30681)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2015 - 34 Wx 89/15 (https://dejure.org/2015,30681)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 89/15 (https://dejure.org/2015,30681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit hinsichtlich eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Anwachsung des Anteils eines ausgeschlossenen Gesellschafters

  • rewis.io

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit hinsichtlich eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Anwachsung des Anteils eines ausgeschlossenen Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 161 HGB, §§ 242, 226
    Eidesstattliche Versicherung, Glaubhaftmachung, notarielle Urkunde, schriftliche Zeugenerklärung

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 63
  • NZG 2015, 1362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 364/13

    Grundbuchverfahren: Beschwerde bei Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Nach der erstgenannten Auffassung hätten die Antragsteller den Nachweis der Richtigkeit des Grundbucheintrags, gegen den sich der Widerspruch richtet, zu erbringen; nach der zweitgenannten Auffassung wären die Richtigkeit des Grundbuchs und deshalb das Fehlen eines Berichtigungsanspruchs des vom Widerspruch Geschützten lediglich glaubhaft zu machen (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 17; Hügel/Holzer a. a. O.).

    Ausgehend von einem angenommenen Geschäftswert von 151.595,49 EUR bei Eintragung des Gesellschafterwechsels, gegen den sich der Widerspruch richtet, erscheint ein Wert von 50.532 EUR (1/3 von 151.596 EUR; vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23) im Hinblick darauf, dass der Widerspruch lediglich ein Sicherungsmittel darstellt, mangels konkreter sonstiger Anhaltspunkte für ein höheres wirtschaftliches Interesse als angemessen.

  • OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07

    Grundbuchberichtigung bei Ausschluss eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258).

    Vielmehr legt die Bestimmung in § 737 Satz 3 BGB, wonach die Ausschließung durch rechtsgestaltende Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter erfolgt, auch den materiell-rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt fest (BGHZ 31, 295/299; OLG Hamm FGPrax 2007, 258; Matz/Müllner WM 2009, 683).

  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Vielmehr legt die Bestimmung in § 737 Satz 3 BGB, wonach die Ausschließung durch rechtsgestaltende Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter erfolgt, auch den materiell-rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt fest (BGHZ 31, 295/299; OLG Hamm FGPrax 2007, 258; Matz/Müllner WM 2009, 683).

    Während der Dauer des Rechtsstreits bestehen somit mit Blick auf die unklare rechtliche Situation hinzunehmende Rechtsrisiken für die Beteiligten (BGHZ 31, 295/299 und 301).

  • OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08

    Grundbuchsache: Löschung eines Amtswiderspruchs bei Grundbuchumschreibung

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Aus Vorstehendem ergibt sich auch, dass der Widerspruch weiterhin in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung und weder nach seinem Inhalt unzulässig, § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, noch gegenstandslos, § 84 GBO, ist (vgl. zu Letzterem Senat vom 2.7.2008, 34 Wx 16/08 = NJW-RR 2009, 597/598).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    a) Für die Glaubhaftmachung genügt ein geringerer Grad der Überzeugungsbildung als für die Führung des Vollbeweises; eine Behauptung ist glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. BGHZ 156, 139/142).
  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63

    Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Gemäß § 47 GBO in der damals gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114) waren dementsprechend die Gesellschafter selbst als Inhaber der dinglichen Rechte am Grundstück mit dem Zusatz einzutragen, dass ihnen das Recht als Gesellschaftern des bürgerlichen Rechts zusteht (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 353/354; BGHZ 45, 338/348).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Dem Antrag ist zu entsprechen, wenn der Berechtigte, also derjenige, für den der Widerspruch gebucht ist, die Löschung bewilligt (BGH NJW 1985, 3070; Meincke in Bauer/von Oefele § 53 Rn. 90; Meikel/Schneider GBO 11. Aufl. § 53 Rn. 126) oder die Voraussetzungen für die Eintragung des Widerspruchs (Gesetzesverletzung bei der Eintragungstätigkeit und dadurch bedingte Unrichtigkeit des Grundbuchs) nicht oder nicht mehr vorliegen (Demharter § 53 Rn. 41).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258).
  • BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84

    Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Gemäß § 47 GBO in der damals gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114) waren dementsprechend die Gesellschafter selbst als Inhaber der dinglichen Rechte am Grundstück mit dem Zusatz einzutragen, dass ihnen das Recht als Gesellschaftern des bürgerlichen Rechts zusteht (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 353/354; BGHZ 45, 338/348).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.2012 - 3 W 127/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs wegen

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
    Unabhängig von der Frage der Grundbuchunrichtigkeit ist der Amtswiderspruch jedenfalls dann zu löschen, wenn die Eintragung nicht unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden ist (OLG Zweibrücken RNotZ 2013, 301; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2012, 21; Meincke in Bauer/von Oefele § 53 Rn. 89; Meikel/Schneider § 53 Rn. 125).
  • OLG München, 29.01.2013 - 34 Wx 370/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Berichtigungsbewilligung bei Ausscheiden eines

  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    2 Z 95/89">1989, 354, 356; OLG München, FGPrax 2016, 63; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2021, 595 Rn. 12; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 53 Rn. 31 und § 71 Rn. 71; Bauer/Schaub/Budde, GBO, 4. Aufl., § 71 Rn. 47; KEHE/Sternal, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 71 Rn. 32; BeckOK GBO/Kramer [1.8.2021], § 71 Rn. 130; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 71 Rn. 53).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    GBO) die Löschung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 GBO verlangen und bei Zurückweisung hiergegen die unbeschränkte Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung des Widerspruchs einlegen (Senat vom 28.10.2015, 34 Wx 89/15, juris; Demharter GBO 29. Aufl. § 53 Rn. 31 mit § 71 Rn. 37, 39 und 71; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 143).

    Regelmäßig bemisst der Senat das wirtschaftliche Interesse an der Löschung mit einem Bruchteil von 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23; vom 28.10.2015, 34 Wx 89/15, juris Rn. 36).

  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem

    Regelmäßig bemisst der Senat dieses mit einem Bruchteil von 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23; vom 28.10.2015 = FGPrax 2016, 63).
  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Dieses bemisst der Senat regelmäßig mit einem Bruchteil von (rund) 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13 juris Rn. 23; vom 28.10.2015 = FGPrax 2016, 63; vom 10.06.2016, 34 Wx 390/15 juris).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Da die Vorschrift aber der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen dient und einen Rechtsverlust durch gutgläubigen Erwerb verhindern will, der Schutzvermerk des Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 GBO einen solchen gutgläubigen Erwerb aber nicht ermöglicht, sondern gerade ausschließt, kann die Löschung eines Amtswiderspruchs gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit der unbeschränkten Beschwerde verfolgt werden (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; OLG Hamm FGPrax 2014, 10; BeckOK GBO- Kramer , Stand 01.02.2018, § 71 Rz. 130; KEHE/Munzig- Schrandt , GBO, 7. A., § 53 Rz. 58; Bauer/von Oefele- Meincke , Grundbuchordnung, 3. A., § 53 Rz. 88; Demharter, GBO, 31. A., § 71 Rz. 39).

    Hierbei ist diesem Löschungsantrag ohne weiteres zu entsprechen, wenn der Berechtigte, also derjenige, für den der Widerspruch eingetragen ist, dessen Löschung bewilligt, weil dadurch der ursächliche Zusammenhang zwischen der unrichtigen Eintragung und der möglichen Entstehung eines Schadens unterbrochen wird und somit einer möglichen Amtshaftung der Boden entzogen ist (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; BGH NJW 1985, 3070 [BGH 24.01.1985 - V ZB 5/84] ; Meikel- Schneider , GBO, 11. A., § 53 Rz. 126).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht