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   OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14 Kost   

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https://dejure.org/2014,37838
OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14 Kost (https://dejure.org/2014,37838)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.2014 - 34 Wx 217/14 Kost (https://dejure.org/2014,37838)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 2014 - 34 Wx 217/14 Kost (https://dejure.org/2014,37838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 14 Abs. 6 S. 1, 2 und 4, § 31 Abs. 1 und 3 S. 1, 3 und 5; RPflG § 11 Abs. 2
    Zur Wertbestimmung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Absicherung eines Rechts auf Herstellung, Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe des Beschwerdewerts bei verschiedenen Kostenansätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    Der Rechtspfleger ist für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (wie BayObLGZ 1974, 329).

    Soweit es um die den Ansatz vom 4.10.2012 betreffenden Werte geht, wurde zudem nicht berücksichtigt, dass der Rechtspfleger für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen ist, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (vgl. § 10 RPflG, § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO; ausführlich BayObLGZ 1974, 329; Waldner in Rohs/Wedewer KostO Stand November 2011 § 14 Rn. 16 § 31 Rn. 10; Bassenge/Roth RpflG 12. Aufl. § 4 Rn. 8; § 10 Rn. 2; a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 31 Rn. 25).

    Der Wertfestsetzungsbeschluss ist deshalb insgesamt aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung über die Beschwerde des Beteiligten zu 3 an das Amtsgericht zurückzuverweisen (siehe BayObLGZ 1974, 329/336, dort auch zum weiteren Verfahren).

  • BayObLG, 23.05.2000 - 1Z BR 22/00

    Beschwerdesumme und Geschäftswert

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    b) Unabhängig hiervon sähe sich der Senat aber auch als befugt an, von Amts wegen nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KostO die diesbezügliche Festsetzung zu ändern, insoweit auch aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, nachdem wegen der Festsetzung im Übrigen (siehe zu 2.) eine zulässige Beschwerde in der Rechtsmittelinstanz schwebt (vgl. BayObLG vom 23.5.2000, 1Z BR 22/00, bei juris Rn. 22).
  • BayObLG, 25.05.2000 - 3Z BR 55/00

    Beschwerdewert einer Kostenbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    Für den erforderlichen Beschwerdewert von mehr als 200 EUR (vgl. 31 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 5, § 14 Abs. 6 Sätze 1, 2 und 4 KostO) ist auf das Abänderungsinteresse des Beschwerdeführers abzustellen (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 471).
  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    Vielmehr muss für jede der Kostenrechnungen der Beschwerdewert erreicht sein (KG JurBüro 2003, 31; Waldner in Rohs/Wedewer KostO Stand November 2011 § 14 Rn. 26); die mehr oder minder zufällige Zusammenfassung in einem Festsetzungsbeschluss genügt nicht.
  • OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07

    Kosten der Grundbucheintragung: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    a) Die Rechtsprechung, auf die der Bezirksrevisor für die Bewertung des Photovoltaikanlagenrechts ersichtlich zurückgreifen will, stellt in derartigen Fällen auf den üblichen, mindestens den vereinbarten Pachtzins für die genutzten Dachflächen ab (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14

    Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    Sollte sich erneut eine Wertfestsetzung nach § 31 Abs. 1 KostO für die verbleibenden Ansätze als angemessen erweisen, so hätte der zur Vertretung des ausgeschlossenen Rechtspflegers zuständige Rechtspfleger tätig zu werden und die ergänzenden Feststellungen zum Photovoltaikanlagenrecht einschließlich der darauf bezogenen Vormerkung und der Rangänderungen (siehe auch Beschluss des Senats vom selben Tag zu 34 Wx 216/14 Kost) zu treffen.
  • OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 12 W 50/11
    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    a) Die Rechtsprechung, auf die der Bezirksrevisor für die Bewertung des Photovoltaikanlagenrechts ersichtlich zurückgreifen will, stellt in derartigen Fällen auf den üblichen, mindestens den vereinbarten Pachtzins für die genutzten Dachflächen ab (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14

    Unzuständigkeit des Rechtspflegers für Festsetzung des Geschäftswerts

    Sollte sich erneut eine Wertfestsetzung nach § 31 Abs. 1 KostO für einzelne oder für sämtliche Ansätze als angemessen erweisen, so hätte der zur Vertretung des ausgeschlossenen Rechtspflegers zuständige Rechtspfleger tätig zu werden und die ergänzenden Feststellungen zum Wert des Vorkaufsrechts wie zum Photovoltaikanlagenrecht einschließlich der darauf bezogenen Vormerkung (siehe auch Beschluss des Senats vom selben Tag zu 34 Wx 217/14 Kost) zu treffen.
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