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   OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15   

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https://dejure.org/2016,7198
OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15 (https://dejure.org/2016,7198)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2016 - 31 Wx 420/15 (https://dejure.org/2016,7198)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2016 - 31 Wx 420/15 (https://dejure.org/2016,7198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 530
  • FamRZ 2016, 1503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.03.2012 - 31 Wx 488/11

    Hypothetisches Erbstatut bei gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15
    Jedoch richtet sich, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 14.03.2012 (31 Wx 488/11 und 31 Wx 514/11) bereits festgestellt hat, die Erbfolge nach Dr. W. Sc. nicht nach dem Testament vom 21.08.2009, sondern nach dem Erbvertrag vom 21.12.1984.
  • BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02

    Aufhebung der Nachlasspflegschaft nach Erbscheinerteilung

    Auszug aus OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15
    Vielmehr reicht bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit aus, dass eine bestimmte Person Erbe ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 Wx 69/15

    Nachlasssache: Beschwerdeberechtigung des entlassenen Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15
    Eine "nachwirkende" Befugnis, die Anordnungen des Erblassers gegen aus seiner Sicht unzutreffende Entscheidungen zu verteidigen oder die zur Durchsetzung des Erblasserwillens aus seiner Sicht erforderliche Anordnungen zu verlangen, verleiht das Gesetz einem Testamentsvollstrecker, der entlassen wurde oder der aus freien Stücken sein Amt beendet hat, nicht (OLG Karlsruhe MDR 2015, 1188).
  • OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Vertretung im

    Auszug aus OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15
    § 1961 BGB geht nicht davon aus, dass der Anspruch gegen das Erbe bereits gerichtlich geltend gemacht wird, sondern dass den Nachlassgläubigern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Ansprüche schon vor Annahme der Erbschaft geltend zu machen und notfalls gerichtlich zu verfolgen (BayObLGZ 1960, 93 unter ll.3.a; OLG München Rpfleger 2014, 205).
  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 m. w. N.).
  • OLG München, 30.08.2016 - 31 Wx 161/16

    Nachlassverfahren: Ablehnung der Beteiligtenstellung eines ehemaligen

    Die Stiftung ist, wie der Senat in seinem Beschluss vom 29.03.2016 (31 Wx 420/15) bereits festgestellt hat, nicht gegründet.

    Eine "nachwirkende" Berechtigung, am Verfahren weiterhin beteiligt zu werden, verleiht das Gesetz einem Testamentsvollstrecker, der entlassen wurde oder der aus freien Stücken sein Amt beendet hat, nicht (OLG Karlsruhe MDR 2015, 1188 OLG München 31 Wx 420/15).

    Gemäß § 64 Absatz 1 GNotKG setzt der Senat den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Senats vom 01.09.2015, 29.03.2016 und 06.06.2016 (31 Wx 420/15) auf 440.000 EUR festgesetzt.

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