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   OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19 Kost   

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https://dejure.org/2019,11148
OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19 Kost (https://dejure.org/2019,11148)
OLG München, Entscheidung vom 29.04.2019 - 31 Wx 221/19 Kost (https://dejure.org/2019,11148)
OLG München, Entscheidung vom 29. April 2019 - 31 Wx 221/19 Kost (https://dejure.org/2019,11148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 236
  • FamRZ 2019, 1808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 18.01.2018 - 31 Wx 12/18

    Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Dies setzt voraus, dass sie vor Erlass der Entscheidung auf die Grundlagen der Berechnung hingewiesen werden und ihnen diese Grundlagen vorab zur Überprüfung der Wertberechnung mitgeteilt werden (vgl. auch OLG München BeckRS 2018, 30971).

    Vielmehr muss ein Beteiligter durch die Entscheidung selbst in die Lage versetzt werden, die einzelnen Berechnungsschritte wie auch die für die Berechnung herangezogenen Werte nachvollziehen zu können (vgl. dazu OLG München BeckRS 2018, 30971; 2017, 118273 zur ähnlich gelagerten Problematik der Berechnung von Erbquoten im Rahmen des § 2087 Abs. 2 BGB).

    Sind im Rahmen der Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinserteilungsverfahren der Wert von im Nachlass befindlichen Immobilien zu bestimmen, müssen die Beteiligten vor Erlass der Entscheidung auf die Grundlagen der Wertberechnung hingewiesen werden und ihnen diese Grundlagen vorab zur Überprüfung der Wertberechnung mitgeteilt werden (im Anschluss an OLG München BeckRS 2018, 30971).

    Die Wertberechnung der Immobilie (Berechnungsschritte wie auch die Berechnungsgrundlagen) muss in der Entscheidung aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar dargestellt sein (im Anschluss an OLG München BeckRS 2018, 30971).

  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17

    Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren: Anforderungen an die Gewährung

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Dieser Grundsatz gilt auch im Kostensachen (OLG Koblenz FamRZ 2017, 1250) und insofern auch im Verfahren betreffend die Festsetzung des Geschäftswerts.

    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).

  • BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 2015/02

    Unzureichend begründete Rüge eines Verstoßes von ZPO § 522 Abs 2, 3 gegen den

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Formelhafte Ausführungen genügen insofern nicht, sondern führen zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Beteiligten (vgl. nur BVerfG 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21.11.2002).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Die angefochtene Entscheidung wie auch die Nichtabhilfeentscheidung müssen erkennen lassen, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. OLG München FamRZ 2010, 1000; zuletzt vgl. nur BeckRS 2019, 2904; 2019, 158).
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).
  • OLG Celle, 31.01.2018 - 6 W 8/18

    Höhe des Stundensatzes für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 6 W 211/17

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).
  • OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18

    Verstoß gegen den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes bei Entscheidung auf

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    In solch einem Fall ist eine Aufhebung und Zurückverweisung der angefochtenen Entscheidung an das Ausgangsgericht geboten, da ansonsten das Beschwerdegericht anstelle des an sich erstinstanziell zuständigen Ausgangsgerichts tätig werden würde und damit der Verlust einer Tatsacheninstanz und eine Verkürzung des vorgesehenen Rechtsmittelzuges einhergehen würde (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 16.01.2019 - 31 Wx 438/18, BeckRS 2019, 158).
  • OLG München, 07.03.2019 - 31 Wx 146/19

    Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
    Die angefochtene Entscheidung wie auch die Nichtabhilfeentscheidung müssen erkennen lassen, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. OLG München FamRZ 2010, 1000; zuletzt vgl. nur BeckRS 2019, 2904; 2019, 158).
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