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   OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17   

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OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,27710)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.2018 - 5 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,27710)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 5 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,27710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    HGB § 171, § 172, § 255 Abs. 3 S. 1 u. 2, § 564 Abs. 2, § 566, § 754 Abs. 1 Nr. 3; RVG § 41a; ZPO § 142, § 522 Abs. 2; BGB § 241, § 490 Abs. 1; GmbHG § 30 f., § 31; KapMuG § 1 Abs. 2
    Schadensersatzgeltendmachung in einem Kapitalanleger-Musterverfahren

  • drik.de

    Lloyds Fonds Schiffsportfolio: Musterentscheid

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2017 - 23 U 146/16

    Schiffsfonds: Haftung der beratenden Bank wegen Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Das OLG Frankfurt habe in seinem Urteil vom 27.09.2017 (23 U 146/16, juris Rn.40) erneut bestätigt, dass sich für die einen Schiffsfonds vertreibende Bank allenfalls dann Anlass für eine Überprüfung ergebe, wenn sich aus dem Prospekt Anhaltspunkte für eine Bewertung auf unsicherer oder unzureichender Tatsachengrundlage ergäben.

    Dieser Hinweis sei selbst 11 Jahre nach Auflage des Fonds nicht zwingend erforderlich (OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2017, 23 U 146/16, juris Rn.67).

    Für das Jahr 2007 habe das OLG Frankfurt im Urteil vom 27.09.2017, 23 U 146/16, juris Rn.44 eine Hinweispflicht auf den Ausbau des Panamakanals abgelehnt.

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 331/14

    Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Nach dem Urteil des BGH vom 21.06.2016, II ZR 331/14 sei es mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und übersichtlichen Prospekt nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger zu Ermittlung der Weichkosten verschiedene Prospektpassagen zu vergleichen habe.

    Eine wie auch immer geartete prozentuale Verknüpfung der Weichkosten mit irgendeiner Bezugsgröße im Prospekt sei nicht notwendig (vgl. a. BGH, Urt. v. 21.06.2016, II ZR 331/14).

    Damit ist den Vorgaben des Urteils des BGH vom 21.06.2016, II ZR 331/14 Rn.14 exakt Genüge geleistet.

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Es habe auch keine zeitnahen und gehäuften negativen Berichte in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland und der FAZ gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2008, XI ZR 89/07, Rn.25 ff).

    Soweit der Musterkläger darauf verweist, dass die WELT zur Standardlektüre von Anlageberatern gehöre(n sollte), trifft dies einerseits nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2009, III ZR 302/07 Rn.14-21 und Urteil vom 07.10.2008, XI ZR 89/07 Rn.17 ff) und ist es anderseits im vorliegenden Verfahren nicht relevant.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sei auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens, das als Quelle angegeben sei, sogar eine optimistische Prognose vertretbar (Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08 Rn.21 ff).

    Nach BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 337/08 sei auch bei der Investition in Sachwerte auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen, wenn der Investitionsgegenstand überteuert erworben worden sei, Eigenkapital für investitionsfremde Zwecke ausgegeben worden sei oder die Preise für den Investitionsgegenstand verfielen, wie dies bei den Containerschiffen der Fall gewesen sei.

  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Das OLG Hamburg habe in seinem Urteil vom 27.01.2017, 3 U 140/15 unter II.1.g entschieden, dass noch im Jahre 2007 für Größenklassen bis zu 3.000 TEU die Aussichten als sehr gut mit einer steigenden Tendenz hätten prospektiert werden dürfen.

    Der durchschnittliche Anleger beziehe die Bewertung als "günstig" nicht auf einen Mittelwert im Zeitverlauf, sondern auf den aktuellen Marktstand (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 27.1.2017, 3 U 140/15).

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 344/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Es muss aber nur über solche Risiken aufgeklärt werden, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen (BGH, Urteil vom 09.05.2017, II ZR 344/15, Rn.24/25).

    Der dem beitretenden Kommanditisten gegenüber Aufklärungspflichtige schuldet keine allgemeine, sämtliche rechtlichen Aspekte der Anlage umfassende Beratung (BGH, Urteil vom 09.05.2017, II ZR 344/15, Rn.29).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Allein hieraus lasse sich nach dem Urteil des BGH vom 14.06.2007, III ZR 125/06 Rn.20 eine tiefe Verstrickung der Musterbeklagten ableiten.

    Es liege kein Prospektfehler vor, weil hier im Gegensatz zu dem Prospekt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 14.6.2007, III ZR 125/06 zugrunde gelegen habe, mehrfach im Prospekt auf das Totalverlustrisiko hingewiesen sei und außerdem in der Erläuterung der Sensitivitätsanalyse darauf hingewiesen werde, dass es schlimmer kommen könne und dass dieser die Annahme zugrunde liege, dass nur ein näher definierter Faktor notleidend werde bzw. sich besser entwickele als erwartet.

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Die Zwischengewinne gehörten weder zu den Kaufpreisen noch zu den Baukosten der Schiffe, somit handele es sich um Weichkosten nach dem Urteil des BGH v. 6.2.2006, II ZR 329/04.

    Denn hier kann der Anleger im Gegensatz zu der vom Musterkläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 06.02.2006, II ZR 329/04, Rn.9) genau ausrechnen, welche Weichkosten auf seine Beteiligung entfallen.

  • BGH, 24.02.2015 - II ZR 104/13

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einesImmobilienfonds wegen behaupteter Fehler im

    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Nach dem Beschluss des BGH vom 24.02.2015, II ZR 104/13 Rn.21 hätte erläutert werden müssen, welche Verbindung genau bestehe.

    Im Gegensatz zu der Konstellation, die dem Beschluss des BGH vom 24.02.2015, II ZR 104/13 zu Grunde lag, war hier für jedes einzelne Schiff der Kaufvertrag dargestellt und dass und wie die an der Emittentin beteiligten Gesellschaften an den von den Fondsgesellschaften gezahlten Kaufpreisen profitierten.

  • LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
    Auszug aus OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
    Insoweit habe das LG Frankfurt am Main (zitiert im Urt. des LG Frankfurt/Main v. 17.3.2017, 2-02 O 210/16 juris) eine Aufklärungspflicht angenommen.
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

  • BGH, 09.12.2014 - II ZR 360/13

    Insolvente GmbH & Co. KG: Haftung bei verbotenen Auszahlungen aus dem Vermögen

  • OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14

    Pflichten des Anlageberaters

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 30.03.2017 - III ZR 139/15

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Pflicht eines Anlagevermittlers zur Prüfung

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 31.10.2013 - III ZR 66/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 03.02.2015 - II ZR 52/14

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers;

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung:

  • OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren -

    Dass die Musterbeklagte zu 1) als Bank, die mit dem Vertrieb der Anlage betraut war, an der Werbung beteiligt war und zudem eigene "Verdienstinteressen' verfolgt hat, rechtfertigt ihre rechtliche Einordnung als "Hintermann' des Fonds jedenfalls nicht (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation auch OLG München, Musterentscheid vom 29.05.2018 - 5 Kap 1/17 -, abrufbar unter www.bundesanzeiger.de).
  • BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18

    Bestimmen des Musterbeklagten nach billigem Ermessen zum

    Gegen den Musterentscheid des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 29. Mai 2018 (Az.: 5 Kap 1/17) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 19/18) durch den Musterkläger Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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