Rechtsprechung
OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Erteilung einer Verfahrensvollmacht an den Leiter einer Pflegeeinrichtung durch den Betreuer eines dort untergebrachten Demenzkranken; Genehmigungsfähigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Vermeidung von Sturzgefahren für einen Demenzkranken ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigung des Anlegens eines Bettgurtes, Erforderlichkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 1897 Abs. 3, 1906 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 BGB; §§ 12, 13 FGG
Ein Bettgurt für sturzgefährdete Heimbewohner kann unverhältnismäßig sein, wenn Bettnest Alternative darstellt [Freiheitsentziehende Maßnahmen, Bettgurt, Bettgitter, Bettnest, sturzgefährdete Heimbewohner, Betreuer, Verfahrensvollmacht, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten]
Verfahrensgang
- AG Altötting - XVII 258/04
- LG Traunstein, 12.05.2005 - 4 T 1060/05
- OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 441
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Eine Freiheitsentziehung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BVerfGE NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Die Erforderlichkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Sinne von § 1906 Abs. 4 BGB ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
Auszug aus OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Die Erforderlichkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Sinne von § 1906 Abs. 4 BGB ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
- AG Brandenburg, 17.03.2022 - 85 XVII 80/21
Bettgitter als Freiheitsentziehung?
Dieses ist jedenfalls dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Betroffene zu willensgesteuerten Aufenthaltsveränderungen in der Lage wäre, an denen sie durch die Maßnahme über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig gehindert wird ( BGH , Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12; OLG München , Beschluss vom 29.07.2005, Az.: 33 Wx 115/05; OLG Hamm , Beschluss vom 22.06.1993, Az.: 15 W 145/93 ).Im vorliegenden Fall sind die Merkmale freiheitsentziehender Maßnahmen insofern aber erfüllt, da die Betroffene nach Angaben des Bevollmächtigten und der Betreuungsbehörde sowie des Pflegepersonals schon mal in der Lage war, selbständig aus dem Bett zu fallen ( BGH , Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12; OLG München , Beschluss vom 29.07.2005, Az.: 33 Wx 115/05; OLG Hamm , Beschluss vom 22.06.1993, Az.: 15 W 145/93 ).
Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass bei der Genehmigung des Bettgitters als freiheitsbeschränkende Maßnahme durch das Gericht auch die tatsächlichen Gegebenheiten hier vom Gericht mit zu berücksichtigen sind, wonach Niederflurbetten bzw. andere Hilfsmittel (weichere Matratze, die Bildung eines sog. "Bettnestes" etc. p. p.) nicht immer uneingeschränkt geeignet ( OLG München , Beschluss vom 29.07.2005, Az.: 33 Wx 115/05 ) und teilweise auch nicht in der Pflegeeinrichtung vorhanden sind.
- AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
In Betracht kommen hier insbesondere ein absenkbares Pflegebett mit davorgelegter weicher Matratze sowie die Anschaffung von Hüftprotektoren und die Bildung eines sog. Bettnestes (OLG München FamRZ 2006, 441, 443; vgl. zu weiteren möglichen Maßnahmen: Walther BtPrax 2006, 8, 9f).