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   OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10   

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https://dejure.org/2010,6529
OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufgebotsverfahren: Zulässigkeit hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 927; FamFG §§ 442 ff.; WEG §§ 3; 6; 7
    Zur Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens gem. § 927 BGB hinsichtlich einzelner Räume einer Wohneigentumsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines einzelnen Kellerraums

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines einzelnen Kellerraums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 263
  • Rpfleger 2011, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Für die Bestimmung dessen, was Gegenstand des erworbenen Sondereigentums ist, ist die Grundbucheintragung maßgeblich (BGHZ 130, 159).

    Er soll sicherstellen, dass dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also verdeutlichen, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen (BGHZ 130, 159).

    Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum im Text der Teilungsklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig (BGHZ 130, 159).

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Verfügungen über Teile des Sondereigentums ohne gleichzeitiges Verfügen über den damit verbundenen Miteigentumsanteil sind zwar in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 268; NJW-RR 1998, 1237; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 6 Rn. 4).
  • BayObLG, 28.09.1981 - BReg. 2 Z 68/81

    Zur Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Es entsteht auch kein "isoliertes Sondereigentum", sondern es entsteht, wenn ein Raum nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist, Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798; BayObLGZ 1973, 267; BayObLG DNotZ 1982, 244; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 3; Rn. 12; § 7 Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Es entsteht auch kein "isoliertes Sondereigentum", sondern es entsteht, wenn ein Raum nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist, Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798; BayObLGZ 1973, 267; BayObLG DNotZ 1982, 244; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 3; Rn. 12; § 7 Rn. 4).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03

    Ausschluß einer juristischen Person im Wege des Aufgebotsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Voraussetzung wäre daher, dass die Beteiligte (bzw. ihre Rechtsvorgänger) ein Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hat und der wahre Eigentümer nicht eingetragen ist, also kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH vom 27.3.2003, V ZB 1/03 Rn. 6 zitiert nach juris).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    13 Ob Wohnungseigentum als der zwingend mit einem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil (vgl. § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 WEG) einem Aufgebotsverfahren zugänglich ist (bejahend Bamberger/Roth/Grün BeckOK BGB § 927 Rn. 3; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 30; zweifelnd Staudinger/Pfeifer BGB Bearb. 2004, § 927 Rn. 4 m.w.N.; auch Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 927 Rn. 1, § 6 WEG Rn. 8; vgl. BGH NJW 2007, 2547 zum Verzicht auf Wohnungseigentum), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Verfügungen über Teile des Sondereigentums ohne gleichzeitiges Verfügen über den damit verbundenen Miteigentumsanteil sind zwar in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 268; NJW-RR 1998, 1237; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 6 Rn. 4).
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