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   OLG München, 30.01.2019 - 24 U 3213/17   

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https://dejure.org/2019,1446
OLG München, 30.01.2019 - 24 U 3213/17 (https://dejure.org/2019,1446)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2019 - 24 U 3213/17 (https://dejure.org/2019,1446)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 (https://dejure.org/2019,1446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwert eines Antrags auf Zahlung einer Rente zum Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

  • rewis.io

    Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ZPO § 9 S. 1
    Gebührenstreitwert eines Antrags auf Zahlung einer Rente zum Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Auszug aus OLG München, 30.01.2019 - 24 U 3213/17
    Daraus folgt, dass sich eine Streitwertbeschwerde nicht gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte richten kann (vgl. BGH vom 10.07.2007 - VIII ZB 27/07 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 4; Meyer, GKG/FamGKG, 16. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 8 [der allerdings irrtümlich auf die Verweisung des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG abstellt]).
  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19

    Rüge einer Gehörsverletzung; Nichtbeachtung von Parteivortrag; Keine Rüge der

    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
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