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   OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20   

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https://dejure.org/2022,7705
OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20 (https://dejure.org/2022,7705)
OLG München, Entscheidung vom 30.03.2022 - 10 U 6313/20 (https://dejure.org/2022,7705)
OLG München, Entscheidung vom 30. März 2022 - 10 U 6313/20 (https://dejure.org/2022,7705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 253 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Schmerzensgeld für Beinverletzungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 3 ; StVO § 7 Abs. 5
    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Beweis für die Unabwendbarkeit eines Unfallereignisses; Betriebsgefahr eines Motorrads; Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ein Wendemanöver

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG München I, 29.09.2020 - 17 O 21224/16

    Anscheinsbeweis bei Wendeunfall

    Auszug aus OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20
    Auf die Berufung der Beklagten vom 30.10.2020 und der Anschlussberufung des Klägers vom 01.02.2021 wird das Endurteil des LG München I vom 29.09.2020 (Az. 17 O 21224/16) in Nr. 1. bis 4. abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.09.2020, Aktenzeichen 17 O 21224/16 in Ziffer 1 des Tenors insoweit abzuändern, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere 22.979,63 EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2016 zu zahlen.

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

    Auszug aus OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20
    Die Übergabe eines 29-seitigen "Gutachtens" mit technischen Berechnungen erst im Laufe der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erfolgte daher unter Verstoß gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 501).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    Auszug aus OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. BGH VersR 2005, 945; Senat, Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
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