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   OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15   

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https://dejure.org/2016,11979
OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15 (https://dejure.org/2016,11979)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2016 - 34 Sch 3/15 (https://dejure.org/2016,11979)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 34 Sch 3/15 (https://dejure.org/2016,11979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärungsverfahren nur mit ausreichend legalisierter Urschrift des Schiedsspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96

    Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
    Eine genauere Bewertung des Vermögens im Hinblick auf die Vollstreckungsaussichten ist nicht erforderlich (BGH NJW 1997, 325 OLG München BeckRS 2015, 100156; vgl. MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1062 Rn. 19).
  • OLG München, 12.01.2015 - 34 Sch 17/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Rüge unzulässiger

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
    Eine genauere Bewertung des Vermögens im Hinblick auf die Vollstreckungsaussichten ist nicht erforderlich (BGH NJW 1997, 325 OLG München BeckRS 2015, 100156; vgl. MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1062 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2013 - 8 Sch 2/12
    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
    Da aber die Echtheit des Schiedsspruchs durch die Antragsgegner bestritten wird und seine Authentizität auch nicht aus anderen Gründen - insbesondere nicht durch die vorgelegte unbeglaubigte Kopie eines Beschlusses des Bezirksgerichts Mattighofen vom 7.4.2016 (Anl. AS 42) - offenkundig ist, ist die Vorlage entsprechender legalisierter Urkunden (Art. IV Abs. 1 Buchst. a UNÜ) erforderlich (so wohl auch OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 12582).
  • OLG München, 20.12.2019 - 34 Sch 14/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Diese Form genügt jedoch, da die Regelungen in Art. 11 mit Art. IV Abs. 1 Buchst. a und b UNÜ nicht als Zulässigkeitsvoraussetzungen, sondern als Beweisbestimmungen zu verstehen sind (OLG München vom 30.5.2016, 34 Sch 3/15, juris; Eberl/Eberl in Saenger/Eberl/Eberl, Schiedsverfahren, § 1061 Rn. F6 m.w.N.).
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