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OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs
- rewis.io
Vollstreckbarerklärungsverfahren nur mit ausreichend legalisierter Urschrift des Schiedsspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs
- rechtsportal.de
Vollstreckbarerklärung eines in der Volksrepublik China ergangenen Schiedsspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96
Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit …
Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
Eine genauere Bewertung des Vermögens im Hinblick auf die Vollstreckungsaussichten ist nicht erforderlich (BGH NJW 1997, 325 OLG München BeckRS 2015, 100156;… vgl. MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1062 Rn. 19). - OLG München, 12.01.2015 - 34 Sch 17/13
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Rüge unzulässiger …
Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
Eine genauere Bewertung des Vermögens im Hinblick auf die Vollstreckungsaussichten ist nicht erforderlich (BGH NJW 1997, 325 OLG München BeckRS 2015, 100156;… vgl. MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1062 Rn. 19). - OLG Karlsruhe, 23.07.2013 - 8 Sch 2/12
Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Sch 3/15
Da aber die Echtheit des Schiedsspruchs durch die Antragsgegner bestritten wird und seine Authentizität auch nicht aus anderen Gründen - insbesondere nicht durch die vorgelegte unbeglaubigte Kopie eines Beschlusses des Bezirksgerichts Mattighofen vom 7.4.2016 (Anl. AS 42) - offenkundig ist, ist die Vorlage entsprechender legalisierter Urkunden (Art. IV Abs. 1 Buchst. a UNÜ) erforderlich (so wohl auch OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 12582).
- OLG München, 20.12.2019 - 34 Sch 14/18
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Diese Form genügt jedoch, da die Regelungen in Art. 11 mit Art. IV Abs. 1 Buchst. a und b UNÜ nicht als Zulässigkeitsvoraussetzungen, sondern als Beweisbestimmungen zu verstehen sind (OLG München vom 30.5.2016, 34 Sch 3/15, juris;… Eberl/Eberl in Saenger/Eberl/Eberl, Schiedsverfahren, § 1061 Rn. F6 m.w.N.).