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   OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16   

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https://dejure.org/2016,12391
OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16 (https://dejure.org/2016,12391)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2016 - 34 Wx 17/16 (https://dejure.org/2016,12391)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16 (https://dejure.org/2016,12391)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 12 Abs. 1, 24 Abs. 6 S. 2, 26 Abs. 3; GBO § 29 Abs. 3
    Nachweis der Bestellung des WEG- und des Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Bestellung des Insolvenzverwalters

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12 Abs. 1, § 24 Abs. 6 Satz 2, § 26 Abs. 3
    Kein förmlicher Nachweis über Insolvenzverwalterbestellung gegenüber Grundbuchamt bei vom selben Amtsgericht verfügter Bestellung/Nachweis der WEG-Verwalterbestellung

  • rewis.io

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Bestellung des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Bestellung des Insolvenzverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterbestellung: Funktion der Unterzeichner muss feststellbar sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis über die Bestellung des Verwalters im Grundbuchverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalterbestellung: Funktion der Unterzeichner muss feststellbar sein (IMR 2016, 428)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren (IVR 2016, 153)

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 746
  • ZMR 2016, 717
  • Rpfleger 2016, 719
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    a) Der klare Wortlaut von § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG verlangt nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern gerade die des Vorsitzenden oder seines Vertreters (vgl. KG Rpfleger 2015, 465/466; Friedr. Schmidt ZMR 2013, 501/505; wohl auch Demharter GBO 30. Aufl. § 29 Rn. 10; ders. Rpfleger 2010, 498/499).

    bb) Teilweise wird vertreten, dass eine fehlerhafte oder fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift unschädlich ist (OLG Hamm Rpfleger 2013, 512/513; FGPrax 2012, 11; a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174).

    Abgesehen von den Bedenken, die gegen einen Austausch oder eine Vermischung der durch den Unterschriftenzusatz festgelegten Funktionsgruppe sprechen könnten (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2010, 258/260), bliebe offen, wer jener beiden Unterzeichner in welcher Stellung als Beirat unterzeichnet und ob aus dem dreiköpfigen Gremium die (eine) richtige Person unterschrieben hat.

  • OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11

    Bezeichnung als "Beirat": Unterschrift als Miteigentümer?

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Weil das Grundbuchverfahren formalisiert ist und eine Überprüfung des Protokollinhalts als Privaturkunde nicht stattfindet, vielmehr allein die beglaubigten Unterschriften der bezeichneten Personen Gewähr für die Richtigkeit des protokollierten Inhalts sind (vgl. OLG Hamm FGPrax 2012, 11), kann von dieser Notwendigkeit nicht abgesehen werden.

    bb) Teilweise wird vertreten, dass eine fehlerhafte oder fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift unschädlich ist (OLG Hamm Rpfleger 2013, 512/513; FGPrax 2012, 11; a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174).

    Nach überwiegender und von ihm geteilter Meinung nicht erforderlich ist der Nachweis, dass die in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG bezeichneten Personen in der Versammlung anwesend waren und die dort vorgesehenen Funktionen in der Eigentümergemeinschaft haben (Demharter § 29 Rn. 10; Timme/Knop WEG 2. Aufl. § 26 Rn. 202; Bärmann/Merle WEG 12. Aufl. § 24 Rn. 128; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 26 Rn. 135; Demharter ZWE 2012, 75/77; ders. Rpfleger 2010, 499; Heggen RNotZ 2010, 455; a. A. OLG Hamm Rpfleger 2013, 512; FGPrax 2012, 11: Nachweis über die Bestellung des Beirats erforderlich).

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Auch der Bundesgerichtshof misst der Gegenkontrolle durch andere natürliche Personen auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Protokolls hohe Bedeutung bei (BGH NJW 2012, 2512 Rn. 21).

    Wird die Funktionsträgerbezeichnung ergänzt oder aber die Unterschrift des richtigen Funktionsträgers nachgeholt (vgl. Senat vom 7.8.2007, 34 Wx 3/05 = NJW 2008, 156; in diese Richtung tendierend BGH NJW 2012, 2512 Rn. 23), ist der Förmlichkeit des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG genügt; es bedarf dann keines zusätzlichen, zumal förmlichen Nachweises (§ 29 GBO) der Beiratsbestellung, erst recht nicht der Bestellung des Vorsitzenden und seines Vertreters.

  • OLG München, 24.05.2016 - 34 Wx 16/16

    Grundbuchverfahrensrechtliche Anforderungen an ein Gerichts- oder Behördensiegel

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Dies ist der Fall, wenn die Tatsache gerade durch die in den betreffenden Akten desselben Gerichts enthaltene Urkunde zur Entstehung gelangt ist (Ergänzung zu Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16; zur Veröffentlichung vorgesehen bei juris).

    Der Senat hat zudem mit Beschluss vom 24.5.2016 (Az. 34 Wx 16/16) entschieden, dass die gegenständliche Form der Siegelung nicht den Anforderungen des § 29 Abs. 3 GBO entspricht.

  • KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    a) Der klare Wortlaut von § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG verlangt nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern gerade die des Vorsitzenden oder seines Vertreters (vgl. KG Rpfleger 2015, 465/466; Friedr. Schmidt ZMR 2013, 501/505; wohl auch Demharter GBO 30. Aufl. § 29 Rn. 10; ders. Rpfleger 2010, 498/499).

    Der Verwaltungsbeirat besteht, wie sich bereits aus der Teilungserklärung (§ 14 Abs. 2 Gemeinschaftsordnung: Vorsitzender und mindestens zwei, höchstens vier weitere Mitglieder aus dem Kreis der Teileigentümer) ergibt, aus mehr als einer Person (siehe insofern KG Rpfleger 2015, 465/466), nach dem mit der Beschwerdebegründung vorgelegten Beschluss vom 27.4.2013 (Punkt 7: Neuwahl des Verwaltungsbeirates) aus drei Personen.

  • OLG Hamm, 07.04.1989 - 15 W 513/88

    Kosten der Zustimmung des Verwalters sind Gemeinschaftskosten

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Ist in der Teilungserklärung gemäß § 1 Abs. 6, § 12 Abs. 1 WEG - wie hier - geregelt, dass die Veräußerung von Wohnungs- bzw. Teileigentum der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist der Nachweis der erforderlichen Zustimmung durch öffentliche Urkunde (§ 29 GBO; vgl. OLG Hamm Rpfleger 1989, 451) Voraussetzung für den grundbuchrechtlichen Vollzug des Veräußerungsvertrags.
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Wird die Funktionsträgerbezeichnung ergänzt oder aber die Unterschrift des richtigen Funktionsträgers nachgeholt (vgl. Senat vom 7.8.2007, 34 Wx 3/05 = NJW 2008, 156; in diese Richtung tendierend BGH NJW 2012, 2512 Rn. 23), ist der Förmlichkeit des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG genügt; es bedarf dann keines zusätzlichen, zumal förmlichen Nachweises (§ 29 GBO) der Beiratsbestellung, erst recht nicht der Bestellung des Vorsitzenden und seines Vertreters.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verwaltereigenschaft ist derjenige des Zugangs der Zustimmung (BGH NJW 2013, 299; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Aufl. § 12 Rn. 19).
  • LG Kassel, 11.01.2002 - 13 T 9/01

    Nachträgliche Textänderung in unterschriftsbeglaubigter Handelsregisteranmeldung

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Die entsprechende Ergänzung in der Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt kann auch der beglaubigende Notar mit Ermächtigung des Unterzeichnenden vornehmen (Winkler BeurkG 17. Aufl. § 40 Rn. 81; siehe auch LG Kassel MittBayNot 2002, 526; ferner das beiliegende DNotI-Gutachten vom 5.11.2013 zu III. 3.).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
    Anderes mag bei begründeten Zweifeln gelten, ob die unterzeichnenden Personen tatsächlich die jeweilige Funktion in der Eigentümergemeinschaft innehaben (OLG Köln FGPrax 2013, 16/17).
  • OLG München, 16.11.2016 - 34 Wx 305/16

    Bevollmächtigung einer außenstehenden Person durch Beschluss der Gemeinschaft

    Dass es sich bei letzterem um den Beiratsvorsitzenden handelt, geht zwar nicht - wie grundsätzlich erforderlich (vgl. Senat vom 30.5.2016, 34 Wx 17/16 = ZMR 2016, 717) - aus der Unterschriftszeile selbst hervor, wohl aber aus den bei der Grundakte befindlichen Protokollen über die Eigentümerversammlungen vom 21.3.2015 und 6.3.2010.

    Unter diesen Umständen erscheint die fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift des gegenständlichen Protokolls selbst unschädlich (zum Streitstand siehe die Nachweise im Beschluss des Senats vom 30.5.2016, a. a. O.).

  • KG, 27.02.2018 - 1 W 38/18

    Grundbuchrechtlicher Vollzug der Veräußerung von Wohnungseigentum: Anforderungen

    Zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über die Bestellung des Verwalters kann eine von dem Versammlungsleiter und einem Miteigentümer unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss genügen, wenn in der Versammlung zugleich erstmals ein Verwaltungsbeirat gewählt, ein Vorsitzender jedoch nicht bestimmt wurde und einer der gewählten Beiräte dies mit seiner Unterschrift unter der Niederschrift ausdrücklich bestätigt (Abgrenzung zu OLG München, 30. Mai 2016, 34 Wx 17/16, NZI 2016, 746).(Rn.4).

    Der Senat hat entschieden, dass nach dem klaren Wortlaut des § 24 Abs. 6 S. 2 WEG nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern nur die des Vorsitzenden bzw. seines Vertreters erforderlich ist (Senat, a.a.O.; ebenso OLG München, NZI 2016, 746, 747; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 24, Rdn. 81).

  • OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16

    Siegelung eines gerichtlichen Eintragungsersuchens beim Grundbuchamt

    Auf den Akteninhalt des Versteigerungsverfahrens komme es schon deshalb nicht an, weil das Eintragungsersuchen nicht durch Bezugnahme auf die Akten ersetzt werden könne; deshalb sei die weitere Senatsentscheidung vom 24.5.2016 (34 Wx 17/16 = NZI 2016, 746 m. Anm. Schneider) nicht einschlägig.
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