Rechtsprechung
OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sicherung des Erwerbers im Bauträgervertrag: Wirksamkeit einer durch eine Verschuldensklausel modifizierten und den Erwerber benachteiligenden Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfandfreistellung trotz Vertretenmüssens des Käufers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 12.01.2010 - 2 O 7116/08
- OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10
- BGH, 07.11.2013 - VII ZR 167/11
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 929
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10
Eine Drittschadensliquidation wird von der Rechtsprechung nur in besonders gelagerten Fallgruppen anerkannt (BGH NJW 1996, 2734), etwa bei mittelbarer Stellvertretung, bei der Obhut für fremde Sachen oder in Fällen der Gefahrentlastung (…vgl. Palandt, BGB, 70. Auflage, Rdn. 108 - 110 vor § 249). - BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten …
Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10
Auch hier kann, damit das gesetzliche Verbot nicht leer läuft, § 813 Abs. 2 BGB keine Anwendung finden, soweit Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes dies erfordern (vgl. BGH NJW 2007, 1947, 1949). - BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07
Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v. …
Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10
§ 3 MaBV stellt zugunsten des Erwerbers ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2009, 673). - LG Mannheim, 09.11.2010 - 6 O 85/10
Schadensersatzpflicht bei zu früher Entgegennahme von Kaufpreisraten entgegen der …
Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10
Im Übrigen hatte die Klägerin nach dem Vertrag einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung (K1 Seite 10 Ziffer 7: Bezugsfertigkeit bis 31.3.2007 angestrebt, spätestens zum 30.6.2007), diese kann daher nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden (vgl. LG Mannheim, IBR 2011, 145).